Das Berufskolleg bietet die Ausbildung in Vollzeitform an. Das bedeutet eine zweijährige schulische, fachtheoretische Ausbildung und anschließend ein Praxisjahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Neben der Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen, ist der Erwerb der Fachhochschulreife und die Anrechnung von zwei Semestern auf einen einschlägigen Bachelorstudiengang möglich.


Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Sekundarabschluss I — Fachoberschulreife
  • den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges mit Berufsabschluss („Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" oder „Staatlich geprüfte/r Sozialhelfer/in" oder „Staatlich geprüfte/r Heilerziehungshelfer/in") oder
  • die Fachhochschulreife im Berufsfeld Gesundheit und Soziales oder
  • den Abschluss einer Berufsausbildung, die der Weiterbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik dienlich ist oder
  • Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren oder
  • Fachhochschulreife/Abitur oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und Nachweis eines abgeleisteten sozialen Jahres, eines einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums von mindestens 900 Arbeitsstunden; die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden.

 



Berufskolleg des Kreises Neuss
Berufsbildungszentrum Grevenbroich
Bergheimer Str. 53
41515 Grevenbroich
Tel: 02181/69070
E-Mail: schulleitung@bbz-gv.de

Gratis für Erzieher/innen!

Über 90 kostenlosen Vorlagen, sparen dir wertvolle Zeit bei der Vorbereitung. Unsere Praxisfälle und Supervisionsfragen zeigen dir auf, wie du richtig handelst, wenn…

Über 80.000 Abonnenten

gefällt unser Newsletter

zur Anmeldung