Das Berufskolleg des Kreises Minden-Lübbecke bietet einen dreijährigen Fachschulbesuch für Sozialpädagogik an. Für die ersten beiden Ausbildungsjahre ist eine schulische Vollzeitausbildung vorgesehen, an die sich unmittelbar das berufspraktische Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung anschließt. Nach einem bestandenen Kolloquium am Ende des praktischen Jahres dürfen die Absolventen die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "staatlich anerkannter Erzieher" führen.

Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik am Berufskolleg des Kreises Minden-Lübbecke ist die Fachoberschulreife sowie eine zweijährige sozialpädagogische Ausbildung (z. B. Kinderpflege) oder alternativ der erfolgreiche Abschluss an einer Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen. Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen nach Prüfung der Qualifikationen möglich. Zusätzlich zu den Nachweisen über Qualifikationen ist ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Weitere Qualifikationen

Während des Besuchs der Fachschule für Sozialpädagogik besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen.

Berufskolleg des Kreises Minden-Lübbecke
Rahdener Str. 1
32312 Lübbecke
Telefon: 05741/34580

Kontakt: info@berufskolleg-lk.de

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