Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung für die Richtlinien der Erzieherausbildung zuständig.

Zugangsvorraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen sind abhängig von der vorangegangenen beruflichen und schulischen Ausbildung. Es wird mindestens die Fachoberschulreife vorausgesetzt, also der Realschulabschluss. Bei der Bewerbung mit diesem Schulabschluss muss vorher eine einschlägige Berufsausbildung erfolgt sein, z. B. als staatlich geprüfte Kinderpfleger, Sozialhelfer oder Heilerziehungshelferin. Keine berufliche Ausbildung wird benötigt, wenn bereits ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachschule des Sozialwesens erlangt wurde. Beim Besitz des Abiturs wird nur der Nachweis von Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld verlangt, z. B. in Form eines Praktikums. Zusätzlich muss die persönliche Eignung mit einem Führungszeugnis nachgewiesen werden.

 

Die Ausbildung

Die Ausbildung zur Erzieherin erfolgt in Nordrhein-Westfalen an einer Fachschule für Sozialwesen im Fachgebiet Sozialpädagogik. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Davon sind zwei Jahre fachtheoretisch und werden mit einer theoretischen Prüfung beendet und einem Jahr Berufspraktikum, welches mit einem praktischen Prüfungsteil endet. Dabei muss der Auszubildende in zwei verschiedenen Tätigkeitsfeldern während der praktischen Phase gearbeitet haben.  Der praktische Teil kann um bis zu einem halben Jahr verkürzt werden, wenn der Betreffende vorher drei Jahre in sozialpädagogischen Einrichtungen oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe gearbeitet hat und im theoretischen Teil mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen hat.



Die Ausbildungsinhalte während des theoretischen Teils, teilen sich in zwei Kategorien auf, der fachübergreifende und der fachrichtungsbezogene Lernbereich. Der fachübergreifende Bereich besteht aus muttersprachlicher Kommunikation, eine gehobene Kommunikationsfähigkeit in einer Fremdsprache, Fach- und Methodenkompetenz in der Mathematik und den Naturwissenschaften und der Gesellschaftslehre. Der fachrichtungsbezogene Lernbereich besteht aus sozialpädagogische Theorie und Praxis, Kinder- und Jugendarbeit und der Religionspädagogik, entweder evangelisch oder katholisch. Nach einem erfolgreichen Berufsabschluss darf die Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte/r Erzieher/in" getragen werden.

Für weitere Details informiert auch die Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule

Und Information  zur Nichtschülerprüfung finden Sie hier

Schulverzeichnis für NRW

Hier entsteht ein Verzeichnis  an Schulen an denen die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher  in Nordrhein-Westfalen gemacht werden kann. Da es in NRW einige Schulen gibt, wird es noch etwas dauern bis die Liste vollständig ist.

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