Neben Erzieherinnen und Erziehern sind es vor allem Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten (in einigen Bundesländern auch "sozialpädagogische Assistenten"), die in Kindertageseinrichtungen, Krippen, Horten, Heimen oder in der Arbeit mit behinderten Menschen tätig sind. In der Regel übernehmen Sozialassistenten und Kinderpflegerinnen jedoch (zumindest offiziell) keine leitenden Tätigkeiten, denn sie sind als Ergänzungskräfte angestellt.
Sie arbeiten in der sozialpädagogischen Praxis jedoch Hand in Hand mit den pädagogischen Fachkräften, also den Erziehern und Sozialpädagogen. Früher übernahmen die Ergänzungskräfte häufig pflegerische Aufgaben, spätestens seit dem Ausbau der Krippen sind die Tätigkeitsbereiche von Erziehern und Kinderpflegern und Sozialassistenten nicht mehr so klar von einander getrennt. Im pädagogischen Alltag übernehmen sie immer häufiger auch organisatorische Aufgaben, führen Elterngespräche, verfassen Entwicklungsberichte und fördern die Kinder in allen Bereichen.

 


In welchem Bundesland existiert welche Berufsbezeichnung?

 

In den meisten Bundesländern wird entweder eine Ausbildung zum Sozialassistenten oder eine Kinderpflegeausbildung angeboten. Manche Länder (Thüringen und Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen) bieten jedoch auch beide Abschlüsse an. Die Ausbildungen haben in diesem Fall unterschiedliche Schwerpunkte. Die Ausbildungsgänge werden an Berufsschulen oder Berufsfachschulen absolviert.

Eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger kann in folgenden Bundesländern absolviert werden:
Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Saarland

Folgende Bundesländer bieten eine Ausbildung zum Sozialassistenten bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten an:
Berlin, Thüringen, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

 


Welche Zugangsvoraussetzungen müssen Bewerber erfüllen?

 

Welche Zugangsvoraussetzungen Interessenten für die jeweilige Ausbildung erfüllen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland und ist am besten bei den jeweiligen Fachschulen selbst zu erfragen. Meist ist ein Hauptschulabschluss erforderlich, manchmal auch ein mittlerer Bildungsabschluss.
In den meisten Ländern ist es möglich, neben dem Berufsabschluss auch die Mittlere Reife zu erlangen. Konfessionelle Schulen verlangen zudem die Zugehörigkeit zu einer der christlichen Kirchen.

 


Wie lange dauert die Ausbildung zum Sozialassistenten zur Kinderpflegerin ?

 

In der Regel dauert sowohl die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten als auch die Kinderpflegeausbildung zwei Jahre. In Baden-Württemberg schließt sich an die schulische Ausbildung noch ein einjähriges Berufspraktikum an. Zudem ist es möglich, dass Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife die Ausbildung in einem Jahr absolvieren können.
Beide Ausbildungsberufe schließen mit einer schriftlichen, einer mündlichen sowie mit einer praktischen Prüfung ab. Abweichungen sind je nach Bundesland möglich.

 


Welche Unterschiede existieren zwischen beiden Ausbildungsgängen?

 

Jedes Kultusministerium der einzelnen Bundesländer legt Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für angehende Kinderpfleger/innen und Sozialassistenten individuell fest. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sozialassistenten auf mehr Berufsfelder vorbereitet werden als Kinderpfleger/innen. Letztere spezialisieren sich meist in ihrer Ausbildung auf die Arbeit mit Kindern zwischen 0 und 10 Jahren, Sozialassistenten können auch in der Arbeit mit kranken und behinderten Erwachsenen eingesetzt werden. Eine einheitliche Regelung existiert nicht, viele Schwerpunkte der Ausbildung überschneiden sich, andere weichen voneinander ab.
Aber: Grundsätzlich sind beide Abschlüsse gleichwertig und werden auch in allen Bundesländern anerkannt.

 


Welche Ausbildungsinhalte gibt es?

 

Auch bei den Ausbildungsinhalten ergeben sich im Vergleich zwischen den Bundesländern zum Teil große Unterschiede. Zu den Kernfächern gehören aber Deutsch/Kommunikation, sozialpädagogische Theorie und Praxis, Recht, Psychologie und teilweise auch Englisch. Weitere Lernfelder sind Musik und Kultur, Bewegung, Politik, Verwaltung, Spiel, Biologie, Kinder- und Säuglingspflege. Gelehrt wird teilweise fächerübergreifend, häufig werden Gruppen- und Projektarbeiten durchgeführt.

 


Wie ist die Ausbildung jeweils aufgebaut?

 

Die Ausbildungen erfolgen zum größten Teil schulisch. Vorgesehen sind aber zwei bis vier Praktika, entweder in Blockform oder an jeweils einem Tag pro Woche. Die angehenden pädagogischen Ergänzungskräfte sollen durch die Praktika einen Einblick in unterschiedliche Berufsfelder im sozialpädagogischen Bereich erhalten. Während des Praktikums werden die Auszubildenden von ihren Lehren besucht und bewertet. Angehende Kinderpfleger/innen absolvieren ihre Praktika in Familien, Krippen und Kitas, künftige Sozialassistenten auch in Heimen, Horten, und Einrichtungen für behinderte Menschen.

 

 

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt für Sozialassistent/innen und kinerpfleger/innen

 

Fertig ausgebildete Kinderpfleger/innen und Sozialassistenten verdienen am Anfang je nach Träger und Bundesland zwischen 1200 und 1800 Euro brutto. Im öffentlichen Dienst erhalten Ergänzungskräfte aufgrund tariflicher Regelungen jedes Jahr etwas mehr Geld. Bei privaten Trägern kann es zu Abweichungen kommen.

 


Wie sind die beruflichen Perspektiven für Kinderpfleger und Sozialassistenten?

 

In den meisten Bundesländern setzen Träger immer mehr auf pädagogische Fachkräfte, weil die Ansprüche an die Arbeitnehmer stetig steigen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass immer weniger Ergänzungskräfte gesucht werden, dafür mehr Fachkräfte wie Erzieher, Frühpädagogen mit universitärem Abschluss und Sozialpädagogen. Freie Stellen für Kinderpfleger und Sozialassistenten werden also immer rarer.
Die Regierungen der Länder arbeiten zur Zeit darauf hin, dass möglichst viele Ergänzungskräfte sich zu Fachkräften weiterbilden und nach ihrer Erstausbildung noch eine zweite Ausbildung absolvieren, um Erzieher mit staatlicher Anerkennung zu werden. In manchen Bundesländern ist eine Erstausbildung im Bereich Kinderpflege oder Sozialassistenz obligatorisch für die Zulassung an der Faschule für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung).

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