Zulassungsvoraussetzungen
Unterschiedliche Möglichkeiten zur Zulassung zum Bildungsgang "Erzieher/-in" sind
1. Mittlere Reife (=qualifizierter Sekundarabschluss I)  und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung  (z.B. Sozialassistenz), es gelten aber auch andere Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerkerordnung oder andere als gleichwertig anerkannte Ausbildungen
2. Mittlere Reife (=qualifizierter Sekundarabschluss I) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Bereich.
 3. Mittlere Reife (=qualifizierter Sekundarabschluss I) und das Führen eines Haushaltes (mindestens 3 Jahre) mit einem oder mehreren minderjährigen Kind/ern.
4. Die allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife und ein Praktikum für die Dauer von mindestens vier Monaten in einem sozialpädagogischen Arbeitsbereich.
Ein freiwilliges soziales Jahr, die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes oder eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit kann unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.


Die Schule
Die Ausbildungszeit dauert insgesamt drei Jahre. Die ersten beiden Jahre finden im Vollzeitunterricht statt. In dieser Zeit absolvieren die Schülerinnen zwei Praktika, die zum Teil den Ferienzeiten liegen.
Das Berufspraktikum findet im dritten Ausbildungsjahr statt und wird in einer sozialpädagogischen Einrichtung abgeleistet. Dabei müssen die Schüler/innen verschiedene Aufgaben erledigen. Einmal im Monat findet eine Arbeitsgemeinschaft in der Schule statt, deren Teilnahme für die Schüler/innen verpflichtend ist und die auf die Abschlussprüfung vorbereitet.
Als Abschlussarbeit führen die Berufspraktikanten/innen ein Projekt in ihrer Einrichtung durch, das sie eigenverantwortlich planen. Im anschließenden Kolloquium präsentieren die Auszubildenden ihr Projekt und reflektieren die Planung und Durchführung.
Die Fachschulausbildung ist in dreizehn verschiedene Lernmodule aufgebaut, die alle unterschiedliche Themenschwerpunkte behandeln und somit ein breites Spektrum an Wissen vermitteln.
Die Schule ist interessiert an der engen Kooperation zwischen Praxisstelle, Auszubildenden und Schule. Sie fördert das Miteinander und den gegenseitigen Austausch auch durch Praxisbesuche der Lehrer.
Nach Abschluss der Erzieherausbildung und einer mindestens einjährigen Berufspraxis besteht die Möglichkeit an der Schule eine Zusatzqualifikation Heilpädagogik zu erwerben.
Ziele der Ausbildung
Die Schüler sollen möglichst viele Praxisfelder kennenlernen und das theoretisch erworbene Wissen in die Praxis umsetzen lernen. Dafür stehen ihnen die Lehrer mit einem offenen Ohr zur Seite.

Kontakt:
Nikolaus-von-Weis-Schule
Luitpoldstrasse 28
66849 Landstuhl
Telefon: 06371-6266606371-62666
Fax: 06371-2383
E-Mail: sekretariat@nvw-landstuhl.de
http://www.nvw-landstuhl.de

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