Die Fachschule des BBZ Schleswig bietet die dreijährige Vollzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an. Seit Februar 2018 ist es zudem möglich an der Außenstelle Kappeln die  Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Teilzeit innerhalb von 3,5 Jahren zu absolvieren.

Die Fachschule für Sozialpädagogik in Schleswig blickt auf eine über 50 Jahre lange Tradition zurück und ist fest in der Region verankert.

Die Zulassungsvoraussetzungen:

  • Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Mittlere Bildungsabschluss    
  • Berufliche Aufnahmevoraussetzungen sind der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz sowie der Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren.

In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war.

Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.

 

BERUFSBILDUNGSZENTRUM SCHLESWIG
des Kreises Schleswig-Flensburg
Rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts

Flensburger Str. 19 b
24837 Schleswig 

fon +49 4621 9660-0
fax +49 4621 9660-901

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