Bei der DPFA in Chemnitz kann die Erzieherausbildung in folgenden Formen absolviert werden:

  • Vollzeit (3 Jahre)
  • Berufsbegleitend (4 Jahre)
  • Vollzeit verkürzt (2 Jahre)

Alle Ausbildungsformen sind schulgeldpflichtig. Die genaue Höhe der Kosten kann erfragt werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind:

Realschulabschluss od. gleichwertiger Bildungsabschluss und

  1. der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mind. 2-jähriger Dauer oder
  2. der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mind. 2-jähriger Dauer und eine mind. 2-jährige oder, soweit sie für den Bildungsgang förderlich ist, mind. 1-jährige Berufstätigkeit oder
  3. eine erziehende oder pflegende berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren in Vollzeitbeschäftigung

Auf die Tätigkeit - gemäß b) und c) - werden das Freiwillige Soziale Jahr und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde.

Nachweis über die Berufseignung (Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintrag nach Aufforderung)

Für die verkürzte Ausbildung ist die Genehmigung durch die Sächsische Bildungsagentur (SBA) erforderlich. Die Verkürzung der Ausbildung ist vor Ausbildungsbeginn bei der SBA zu beantragen. 

DPFA-Schulen Chemnitz

Emilienstraße 50
09131 Chemnitz
Tel: 0371 45901-0
Fax: 0371 45901-111
 chemnitz@dpfa.de


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