Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher am Berufskolleg in Beckum findet in Vollzeit statt. Auf zwei fachtheoretische Schuljahre folgt ein Berufspraktikum.

Am Berufskolleg kann die Sonderausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ erworben werden.

 

Die Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in);
  • oder volle Fachhochschulreife im Bereich Sozial/Gesundheitswesen (Höhere Berufsfachschule oder Fachoberschule);
  • oder Hochschulreife (AHR oder volle FHR) und einschlägige berufliche Tätigkeit (Praktikum) im Umfang von mindestens 900 Arbeitsstunden. Geeignet sind hier auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein entsprechender Bundesfreiwilligendienst.
    Die berufliche Tätigkeit muss in einer Einrichtung erfolgen, damit auf entsprechende fachliche Unterstützungssysteme während der Tätigkeit zurückgegriffen werden kann. Eine Tätigkeit als Au-Pair oder in der privaten Tagesbetreuung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
  • und Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis.

 

 

Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf

Kettelerstraße 7
59269 Beckum

Tel.: 02521/8203-0
Fax.: 02521/8203-50

Mail: Verwaltung@bkbeckum.de

 

 

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