Kinder haben das Recht, sich in der Kita und auch über die Kita zu beschweren. Jede Einrichtung ist dazu verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren für Kinder zu verankern und muss nachweisen können, wie es im Alltag umgesetzt wird. Hintergrund ist das Bundeskinderschutzgesetz: Seit 2012 ist die Anwendung von Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren an die Erteilung bzw. den Fortbestand der Betriebserlaubnis (§ 45 SG B VIII) gekoppelt.
Die Teilnehmenden erfahren die Hintergründe, warum Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder so sind, weshalb es gut und richtig ist, das der Gesetzgeber dies fordert und vor allem wie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren individuell für die eigene Einrichtung entwickelt werden kann.
Durch acht Fragen lernen die Teilnehmenden konkrete Möglichkeiten sowie Standards kennen und kommen in Austausch. Das Konzept kann in andere pädagogische Settings wie z.B. die Nachmittagsbetreuung von Kindern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule übertragen werden.
Weitere Informationen:
https://dksb-bbf.de/beschwerdeverfahren-gem-§45-sgb-viii/