Der Unterricht in der Fachschule dauert in der Vollzeitform zwei Jahre. Während der Ausbildung finden Praxisphasen in unterschiedlichen Organisationsformen und in verschiedenen Tätigkeitsfeldern statt. Sie dienen der Vertiefung und Anwendung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Im ersten Ausbildungsjahr werden die Praktika in Regeleinrichtungen des Elementarbereichs, im zweiten Ausbildungsjahr in anderen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern für Kinder und Jugendliche durchgeführt.

Das zweite Jahr wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Nach bestandener Prüfung erfolgt das einjährige Berufspraktikum nebst Begleitveranstaltungen in der Schule. Nach einem erfolgreichen Kolloquium schließt die Ausbildung mit der staatlichen Anerkennung ab.

Erzieher*innen in Ausbildung können im Zuge der bundesweiten Fachkräfteförderung für das erste und zweite Jahr Aufstiegs-BAföG bzw. Lebensunterhaltsförderung in Höhe von mindestens 783,-Euro monatlich beantragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Im dritten Ausbildungsjahr ergibt sich über einen Tarifvertrag für das Anerkennungsjahr ein Gehalt von ca. 1600,-Euro monatlich.

 

Ausbildung auch in Teilzeit!

 

Durch die Teilzeitausbildung soll Personen, die aus finanziellen und strukturellen Gründen nicht die Ausbildung in Vollzeit absolvieren können, eine Möglichkeit geboten werden, neben ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit die Weiterbildung zur Erzieher*in absolvieren zu können.

Die Ausbildungsinhalte entsprechen denen der vollzeitschulischen Ausbildung, jedoch finden sowohl der Theorieunterricht als auch die Praxisphasen wöchentlich an nur drei Tagen statt. Die Ausbildung dauert dann 3 Jahre.

 

Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung sind:

 

  • ein mittlerer Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder gleichwertig anerkannte berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren. Auf die Berufstätigkeit kann die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) angerechnet werden, wenn Tätigkeiten in einem sozialpädagogischen Einsatzfeld übernommen wurden.

oder

  • die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder eine mindestens dreijährige anerkannte nicht einschlägige Berufsausbildung, jeweils in Verbindung mit einem einschlägigen Praktikum von mindestens 900 Stunden (als beglaubigte Kopie).

 

In beiden Fällen ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch erforderlich.

 

 

Kontakt:

Schulzentrum Blumenthal Eggestedter Straße 20
28779 Bremen
Tel.: +49 (0) 421 361-99524
E-Mail: 603@schulverwaltung.bremen.de Homepage: www.sz-blumenthal.de

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