Das Berufskolleg bietet die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher mit staatlicher Anerkennung in Vollzeitform an. Alle Schüler absolvieren eine zweijährige Schulausbildung mit einschlägigen Praktika und im Anschluss daran ein einjähriges Betriebspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.


Die Zulassungsvoraussetzungen sind:


Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen (§ 5 APO-BK, Anlage E)
1. Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung
oder
2. einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren
Aufnahmevoraussetzungen des § 28 APO-BK, Anlage E
1. mittlerer Schulabschluss
und
2. persönliche Eignung (Polizeiliches Führungszeugnis)
und
3. Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung
oder
3.a) Abschluss eines einschlägigen Bildungsganges nach APO-BK, Anl. C5, C9
Ergänzende Aufnahmevoraussetzungen der VV zu § 28 APO-BK, Anlage E
Für Personen mit Hochschulzugangsberechtigung oder mit nicht einschlägigem Berufsabschluss gelten folgende Aufnahmevoraussetzungen:
1. AHR oder vollständige FHR
oder
1.a) Nicht einschlägiger Berufsabschluss
und
2. Einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens 900 Stunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
Ausnahmeregelung des § 4 Abs.2 APO-BK, Allgemeiner Teil

In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht.


Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
Freiheitstr. 146
42853 Remscheid
Tel: 02191/782063
E-Mail: sekretariat@kkb-rs.de

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