Läuse im Kindergarten

 

Jeder kennt sie, keiner möchte die kleinen krabbelnden Tierchen haben - Der Schrecken aller Pädagog*innen und Eltern sind Kopfläuse im Kindergarten. In diesem Text erfährst du alles über Vorschriften, Wissenswertes und erhältst praktische Tipps um die kleinen Tierchen in eurer Einrichtung wieder los zu werden. Seit jeher sind Kopfläuse in Europa heimisch. Jeder kann also Kopfläuse bekommen und keiner muss sich dafür schämen. Wichtig ist jedoch, dass man die lästigen Blutsauger möglichst schnell wieder los wird und ihre weitere Verbreitung verhindert.

Was du über Kopfläuse wissen solltest

 

Zuerst ist einmal zu klären, dass Kopfläuse bei uns keine Krankheiten übertragen. Das Problem ist jedoch, dass sie sich sehr leicht und schnell verbreiten, unabhängig von hygienischen Standards. Auch können Haustiere keine Überträger der Kopfläuse sein.

Die kleinen flügellosen, sechsbeinigen Tierchen sind nur höchstens 3 mm groß und normal von grauer Farbe. Wenn sie jedoch gerade Blut gesaugt haben, bekommen sie einen rötlichen Farbton. Der Lebenszyklus einer Laus besteht aus verschiedenen Stadien vom Ei über die Nymphe bis zur erwachsenen, geschlechtsreifen Laus.

Sie sind mit bloßem Auge gut erkennbar. Jungläuse sind etwas kleiner – um sie zu entdecken kann eine Lupe hilfreich sein (vgl. BZgA 2022).

Kopfläuse zu bekommen ist keine Sache der persönlichen Sauberkeit. Die kleinen Tierchen sind schnelle Krabbler, die bei engem Körperkontakt von einem Kopf zum nächsten wandern. Dies ist auch der häufigste Übertragungsweg der Kopfläuse. Ein weniger vorkommendes Übertragungsrisiko besteht durch gemeinsam benutzte Gegenstände. Grund für die geringere Chance die Läuse auf diesen Weg zu bekommen ist, dass die Kopflaus relativ schnell austrocknet, wenn sie nicht mehrmals täglich Blut aus der Kopfhaut saugen kann.

Sie stirbt dann spätestens nach 55 Stunden ab (vgl. BzgA 2022).

 

Erkennungszeichen eines Kopflausbefalles

 

Ein Anzeichen, dass jemand von Kopfläusen befallen wurde ist das Jucken der Kopfhaut. Sobald ein Befall aus deiner Kindergartengruppe bekannt wird solltest du achtsam sein,  auch wenn die Kopfhaut nicht juckt. Denn nicht jeder reagiert auf den Speichel der Kopflaus mit Juckreiz auf der Kopfhaut. Es kann vorkommen, dass der Juckreiz erst Wochen später beginnt. Denke aber daran, dass du die Kinder nicht selbst gezielt auf einen Kopflausbefall untersuchen darfst!

Wenige Läuse auf dem Kopf bleiben oft unentdeckt. Fast immer können bei einem Befall jedoch die 0,8 mm kleinen tropfenförmige Eier, die fest an den Haaren kleben gefunden werden. Einen eindeutigen Kopflausbefall erkennt man, wenn auf dem Kopf lebende Läuse oder Läuseeier gefunden werden, die weniger als einen Zentimeter von der Kopfhaut entfernt am Haar kleben. Diese Eier können auch durch das einfache Haare waschen nicht beseitigt werden (vgl. BZgA 2022).

 

Dadurch, dass nicht jeder Befall sofort ersichtlich ist, ist es umso wichtiger für dich als Pädagogin bei Bekanntwerden eines Läusebefalls Maßnahmen zu ergreifen.
 

Kopfläuse erkennen

 

 

Kopfläuse im  Kindergarten – was tun?

 

Es gibt einige Maßnahmen, die ergriffen werden können wenn ein Fall bei dir in der Einrichtung bekannt wird. Dabei haben die jeweiligen Beteiligten unterschiedliche To-Dos.

 

Maßnahmen von Seiten der Eltern

 

Die optimale Behandlung besteht in einer Kombination aus der Anwendung eines Läusemittels und dem sorgfältigen Auskämmen mit einem Läusekamm. Du kannst allen Eltern deiner Gruppe empfehlen den Kopf ihrer Kinder mit einem Läusekamm zu kämmen. Zuvor sollte am besten ins nasse Haar eine handelsübliche Pflegespülung, die nicht ausgespült werden darf, aufgetragen werden. Die Spülung erleichtert das Durchkämmen mit dem feinen Kamm und hindert gleichzeitig die Läuse am Weglaufen. Das Haar sollte

ausgehend vom Haaransatz sorgfältig Strähne für Strähne bis zu den Haarspitzen durchgekämmt werden. Der Läusekamm sollte währenddessen stetig abgewischt werden. Bei Befall finden sich darauf Kopfläuse und/oder ihre etwas kleineren Nymphen (also die noch nicht ausgewachsenen Läuse). Wichtig dabei ist, dass dieser Vorgang zwei Wochen lang alle vier Tage wiederholt wird um eventuell neu geschlüpfte Läuse zu entfernen.

Zudem sollten die betroffenen Eltern ihre Kinder mit einem Läusemittel behandeln. Hierzu gibt es ein breites Angebot. Empfehle den Eltern sich bei der Auswahl eines geeigneten Mittels am besten in Ihrer Apotheke beraten zu lassen. Wichtig dabei ist, sich im Hinblick auf die angegebene Menge, Verteilung und Einwirkzeit des Präparats immer streng an Gebrauchsanweisung zu halten. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Behandlung unwirksam ist.

Hausmittel zur Bekämpfung von Kopfläusen sind unzuverlässig. Sie bringen selten den gewünschten Erfolg (vgl. BZgA 2022).

 

Maßnahmen von Seiten der Pädagog*innen

 

Generell solltest du bei Bekanntwerden eines Läusebefalls stets alle Kinder mit ins Boot holen. Denn wenn alle Kinder wissen, warum diese in ihren Augen vielleicht seltsamen Vorkehrungen getroffen werden, erhöhst du die Chance, dass sich alle an die Regeln halten. Du kannst Anfangs im Rahmen eines Stuhlkreises Bilder zeigen, wie die kleinen Tierchen aussehen und erklären wie sie sich vermehren. Gemeinsam können Regeln aufgestellt werden, wie zum Beispiel auf gegenseitiges Kuscheln während dieser Zeit zu vermeiden. Auch können in einer Art „Suchaktion“ alle Stoffe, Textilien und Gebrauchsgegenstände, die mit dem Haupthaar in Berührung kommen, wie Bettwäsche, Handtücher, Kuscheldecken oder Puppenkleidung von den Kindern gesammelt werden. Anschließend  sollten sie von dir gewaschen werden. Es reicht auch, diese Gegenstände drei Tage in einer verschlossenen Plastiktüte aufzubewahren. Denn über einen längeren Zeitraum können Kopfläuse ohne Blutmahlzeit nicht überleben (vgl. BZgA 2022).

Dass Kopfläuse über Gegenstände übertragen werden, ist zwar äußerst unwahrscheinlich dennoch lässt es sich nicht ausschließen. Auch könntest du die Kleidung an der Garderobe sowie Fahrradheleme, die die Kinder beim Bringen tragen, sofort in Tüten verpacken um einen gegenseitigen Kontakt zu vermeiden. Falls Kinder in deiner Gruppe gekämmt werden, sollten alle Kämme und Haarbürsten in heißer Seifenlösung gründlich gereinigt werden. Zudem solltest du darauf achten, dass alle Kinder mit langen Haaren während des Kindergartentages die Haare zusammengebunden haben.

Größere Reinigungsaktionen, wie etwa das Desinfizieren von Polstermöbeln oder die Behandlung von Teppichen mit Insektiziden, sind absolut unnötig. Sie kosten dich nur Zeit und Energie und schaden der Gesundheit.

Bemerkst du als Pädagog*in den Kopflausbefall bei einem Kind wenn die Eltern bereits weg sind, bitte eine Kolleg*in oder die Leitung die Eltern zu kontaktieren und zu informieren. Das Kind muss in diesem Fall abgeholt werden. Du solltest dann versuchen das betroffene Kind bis dahin etwas abzuschirmen um enge Kontakte zu anderen zu vermeiden.

 

Maßnahmen von Seiten der Einrichtung

 

Bei gruppenübergreifenden oder offenen Konzepten sollte beachtet werden, dass in der Zeit in der der Befall herrscht sich die Kinder nur innerhalb der regulären Gruppe befinden um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Bei Einrichtungen mit solchen Konzepten sollten auch die Eltern aller Gruppen informiert werden, da es sein kann, das Kinder unterschiedlicher Gruppen sich angesteckt haben. Wichtig ist, hinsichtlich des Datenschutzes, dass dies anonym erfolgt. Die Eltern sollten dazu aufgefordert werden ihre eigenen Kinder gründlich zu untersuchen. Eine entsprechende Information kann als Aushang im Eingangsbereich oder im Rahmen eines Elternbriefes erfolgen. Generell gilt, dass die Information über einen Befall, sei es nur in deiner Kindergruppe oder gruppenübergreifend, auch Wissenswertes über Verbreitung und Behandlung der Läuse beinhalten sollte.

Bei der Erstellung solch eines Infobriefes kann das örtliche Gesundheitsamt beraten und informieren.

Innerhalb einer Teamsitzung sollte von Seiten der Leitung ein Grundwissen bezüglich der notwendigen Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung vermittelt werden, sodass alle Pädagogen dafür sensibilisiert werden. Dies ist vor allem bei Einrichtungen mit einem offenen oder teiloffenen Konzept notwendig, da sich hier die Kinder gruppenübergreifend begegnen.

Ratsam ist es auch, dass die elterlichen Rückmeldungen über durchgeführte Kopflausuntersuchungen und ggf. Behandlungen registriert werden, um Untersuchungslücken zu erkennen und schließen zu können. Ziel sollte es sein, dass ihr als Team alle betroffenen Eltern mit ins Boot holt. Denn je geringer die Kooperation der Eltern ist, desto größere Aufgaben kommen auf euch zu, da sich die Läuse rasant vermehren können. Du kannst auch für alle Kinder der Einrichtung eine allgemeine elterliche Rückmeldung in Form einer Unterschrift einfordern.

Das macht vor allem in Kindergärten Sinn, wo die Kinder gruppenübergreifend Kontakt hatten.

 

 

Aufgaben und Pflichten bei Kopflausbefall im Kindergarten

 

Kopfläuse vermehren sich sehr rasant und werden oft auch spät erkannt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass ihr als Mitarbeiter einer Einrichtung verschiedene Aufgaben und Pflichten einhaltet.

 

Meldepflicht bei Kopflausbefall

 

In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht bei Kopfläusen gemäß Infektionsgesetz. Die pädagogische Leitung ist laut § 34 Abs. 6 IfSG aber dazu verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Es besteht also lediglich eine Benachrichtigungspflicht von Seiten der Einrichtung. Im Rahmen dieser Benachrichtungspflicht muss die Leitung der Einrichtung dem Gesundheitsamt den Kopflausbefall mitzuteilen.

Die Erziehungsberechtigtigten der betroffenen Kinder aber auch die mit Kopfläuse befallenen Erwchsenen sind dagegen gemäß § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, dem Kindergarten den Kopflausbefall zu melden (vgl. Robert Koch Institut 2022).

 

 

ärztliches Attest bei Kopflausbefall

 

Der Kopflausbefall nimmt laut Infektionsschutzgesetz eine Sonderstellung ein. Das gesetzlich geforderte „ärztliche Urteil“ kann der Einrichtung dabei in verschiedener Form mündlich oder schriftlich übermittelt werden. Laut Robert Koch Institut (RKI), dass in Deutschland für Fragen des Infektionsschutzes zuständig ist, sind allerdings auch folgende Erfahrungen zu berücksichtigen: Der Nachweis von Kopfläusen erfordert zwar einige Grundkenntnisse, aber keine spezielle medizinische Sachkunde. Somit erfolgen in der Regel die Diagnosen sowie die Behandlungen von Eltern. Es bedarf hier keiner ärztlichen Konsultation, da die zugelassenen Mittel bei korrekter Anwendung zuverlässig wirken (vgl. Robert Koch Institut 2022). Das bedeutet, dass zur Wiederzulassung nach festgestelltem Kopflausbefall ein ärztliches Attest keine gesetzliche Vorschrift ist. Somit kann in Absprache mit dem Amt eine Bestätigung der Sorgeberechtigten, dass eine Behandlung korrekt durchgeführt wurde, ausreichen.

Da die Vorschriften je nach Bundesland variieren können, solltest du generell stets die zuständigen Behörden zu Rate ziehen. Von ihnen erfährst du welche Vorgaben in deinem Landkreis gelten und in welcher Form der entsprechende Nachweis erbracht werden muss.

 

Rückkehr in die Kindergartengruppe

 

Kinder aber auch Erwachsene, die von Kopfläusen befallene sind dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Deshalb wirst du als Fachkraft sicher häufig gefragt: „Wann darf mein Kind wieder in den Kindergarten?

Laut den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes dürfen Betroffene erst wieder in die Einrichtung zurück, wenn eine Weiterverbreitung der Läuse durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Dadurch, dass für die Rückkehr kein ärztliches Attest gesetzlich verpflichtend ist, kann der Zeitpunkt der Rückkehr oft zu Diskussionen zwischen dir und den Eltern führen. Am Besten du lässt die Eltern auf einen von der Einrichtung vorgefertigten Formular unterschreiben und datieren, dass sie die vorgeschriebenen Maßnahmen durchgeführt haben. So kannst du dich absichern.

Laut Robert Koch-Institut (RKI), ist davon auszugehen, dass nach der sachgerechten Behandlung, mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Weiterverbreitung von Läusen zu befürchten ist. Wurde die betroffene Person in Kombination mit einem geeigneten Mittel und nassem Auskämmen (wie vorher beschrieben) behandelt, kann sie schon am nächsten Tag wieder den Kindergarten besuchen. Es besteht auch keine Übertragungsgefahr mehr von weißlichen Nissen (Eihüllen), die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt gefunden werden (vgl. BZgA 2022).

Voraussetzung für eine Wiederkehr in die Einrichtung ist es, dass die zweite Behandlung mit dem Läusemittel nach acht Tagen nicht vergessen wird. Denn sonst besteht erneut Übertragungsgefahr, da in der Zwischenzeit Läuse nachgeschlüpft sein können.

 

Achtung: Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass die Bedingungen für eine Rückkehr in den Kindergarten örtlich unterschiedlich geregelt sein können. Wenn zum Beispiel ein Kopflausbefall im gesamten Kindergarten herrscht, oder der Befall bereits über mehrere Wochen anhält entscheiden die Gesundheitsämter hier gemeinsam mit der Kita-Leitung in Abhängigkeit von der konkreten Situation und den örtlichen Gegebenheiten.

 

Abschließend kann festgehalten werden, dass Kopfläuse zwar unangenehm sind, aber wenn du dich an die entsprechenden Vorschriften hältst und alle Beteiligten an einem Strang ziehen können sie auch schnell wieder los werden.

 

Quellen und weitere Infos zum Thema Kopflausbefall findest du hier:

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https://www.kindergesundheit-info.de/themen/suchergebnisse/?L=0&id=10066&q=Kopfläuse

Quelle:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2022) : https://shop.bzga.de/kopflaeuse-was-tun-c-103/

Robert Koch Institut (2022): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Kopflausbefall.html

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