Ratgeber Umschulung zur Erzieherin

Wer nicht mehr in seinem zuerst erlernten Beruf arbeiten kann oder will hat die Möglichkeit eine Umschulung zu absolvieren. Eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher erscheint deshalb attraktiv, weil diese de facto eine Jobgarantie bietet. In Deutschland fehlen mehr als 100.000 pädagogische Fachkräfte (Stand 2022), einigen Prognosen zufolge könnte sich die Zahl bis 2030 mehr als verdoppeln.Nachfolgend haben wir alle wichtigen Fragen zum Thema „Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher“ aufgegriffen und beantwortet.

 

Was ist eine Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin?

 

Eine Umschulung ist eine zweite Ausbildung, die üblicherweise mit der Erstausbildung nichts zu tun hat, also eine komplette berufliche Neuorientierung mit sich bringt. Damit eine Umschulung finanziell gefördert werden kann müssen gesundheitliche oder wirtschaftliche Gründe dafür sprechen. Das bedeutet, dass Interessent*innen für eine Umschulung entweder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten können oder arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Eine Umschulung ist daher in der Regel keine Erstausbildung und auch kein Quereinstieg in den Erzieherberuf.

 

Für wen eignet sich eine Umschulung und für wen nicht?

 

Eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher ist für Menschen geeignet, die gerne mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten. Interessent*innen sollte aber klar sein, dass Erzieher*innen sich in ihrem Job auch körperlichen und mentalen Herausforderungen stellen müssen.
Wer zum Beispiel sehr lärmempfindlich ist und nicht gut mit Stress umgehen kann sollte sich besser eine Alternative zur Umschulung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher überlegen. Gleiches gilt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen- die wenigsten Kitas sind barrierefrei, Kinder müssen zudem erst noch lernen Rücksicht auf die Befindlichkeiten anderer Menschen zu nehmen.

 

Wie lange dauert eine Umschulung um als Erzieher*in arbeiten zu können?

 

Eine Umschulung in Vollzeit dauert in der Regel drei Jahre, in Teilzeit können sich angehende Erzieher*innen bis zu fünf Jahre Zeit lassen um die Ausbildung zu absolvieren.
Häufig besuchen die Umschüler*innen zwei Jahre lang eine Fachschule oder eine private Bildungseinrichtung und absolvieren dann nach bestandener fachtheoretischen Prüfung das einjährige Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

 

Welchen Schulabschluss brauche ich für eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher?

 

Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss.

 

Wo liegt der Unterschied zur Erstausbildung als Erzieher*in?

 

Inhaltlich gibt es bei der Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher keine Unterschiede zur Erstausbildung. Bei der Umschulung wird lediglich die Ausbildungsdauer verkürzt, eine reguläre Erzieherausbildung dauert je nach Vorbildung und Schulabschluss drei bis fünf Jahre.
Zudem wird die Umschulung in der Regel von der Agentur für Arbeit, vom Jobcenter oder von der Rentenversicherung begleitet und finanziert. Sie kann nur an AZAV zertifizierten Bildungseinrichtungen angeboten werden und eine vorangegangene Beratung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist Meist zwingend erforderlich.

 

Erhalte ich nach der Umschulung die staatliche Anerkennung?

 

Ja. Du trägst nach erfolgreich absolvierter Umschulung die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher.“ Du bist damit denjenigen Ausbildungsabsolventen gleich gestellt, die eine reguläre Form der Ausbildung durchlaufen haben.

 

Wo werden Umschulungen zur Erzieherin/zum Erzieher angeboten?

 

Umschulungen zur Erzieherin/zum Erzieher werden in allen Bundesländern von zertifizierten Fachschulen bzw. Fachakademien oder privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Adressen und Ansprechpartner erhalten die Umschüler*innen von den Sachbearbeiter*innen des zuständigen Jobcenters bzw. der zuständigen Agentur für Arbeit. Eine intensive Beratung sowie die Austellung eines Bildungsgutscheines durch die zuständigen Behörden sind in der Regel Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule.
Prüfungen finden manchmal extern statt, die Fachschulen bzw. privaten Bildungsanbieter arbeiten aber eng mit den zuständigen Behörden zusammen und bereiten die Umschüler*innen bestmöglich vor.
Natürlich ist in größeren Städten die Auswahl an Bildungseinrichtungen, die Umschulungen zur Erzieherin/zum Erzieher anbieten, höher als in ländlichen Regionen. Die Nachfrage wächst jedoch stetig.

 

Wer trägt die Kosten für die Umschulung?

 

Bei der Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher handelt es sich meist um eine vollzeitschulische Maßnahme. Staatliche Fachschulen verlangen kein Schulgeld, bei privaten Bildungsträgern kann das anders aussehen. In jedem Fall können Material-, Verwaltungs- und/oder Fahrkosten entstehen. Zudem fällt bei den Umschülern, die zuvor berufstätig waren, das Gehalt weg, während die Lebenshaltungskosten gleich bleiben.

 

Daher kann die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter einen sogenannten Bildungsgutschein ausstellen und die Zahlung eines sogenannten „Übergansgeldes“ gewähren. Die Höhe richtet sich nach dem letzen Nettogehalt, welches vor Beginn der Umschulung bezogen wurde und beträgt 68 Prozent dieses Gehaltes. Bei Anspruchberechtigten mit Kindern sind es 75 Prozent und bei ehemals Selbstständigen 80 Prozent.
 

Wenn länger als drei Jahre kein Gehalt bezogen wurde führen die zuständigen Sachbearbeiter eine Tarifsvergleichsberechnung durch um zu ermitteln, wie hoch der Lohn im jeweiligen Fall hypothetisch im Monat vor Antragstellung ausgefallen wäre.
 

Achtung: Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter sind nur Ansprechpartner für potentielle Umschüler*innen, wenn die Umschulung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, also wenn die Arbeitslosigkeit droht oder bereits besteht.
 

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann muss sich an die Rentenversicherung wenden! Der Prozess im Hinblick auf die Bewilligung von Kostenübetnahme bzw. auf die Zahlung von Übergangs- bzw. Umschulungsgeld ist aber der gleiche.

 

Brauche ich zwingend einen ersten Berufsabschluss für eine Umschulung?

 

In der Regel ja, da Interessent*innen ohne Erstabschluss bei entsprechender Eignung und bei Nachweis der benötigten Qualifikationen und eines mindestens mittleren Bildungsabschlusses eine reguläre, nicht staatlich geförderte Erzieherausbildung absolvieren können.

 

Brauche ich Vorkenntnisse für die Umschulung? Gibt es eine Eignungsprüfung?

 

Vorkenntnisse im pädagogischen Bereich sind nicht zwingend erforderlich. Die Agentur für Arbeit prüft aber individuell, ob eine Umschulung und damit eine staatliche Förderung sinnvoll erscheint.
Wer bereits eigene Kinder großzieht bzw. großgezogen hat und/oder schon praktische Erfahrungen in sozialpädagogischen Einrichtungen sammeln dufte kann besser argumentieren warum eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher befürwortet werden sollte.
Darüber hinaus kann ein Eignungstest durchgeführt werden, bei dem es allerdings eher darum geht allgemeine persönliche Stärken und Schwächen herauszuarbeiten.
Grundsätzlich möchte der Staat sicher gehen, dass die Umschüler*innen den Herausforderungen der Ausbildung und der späteren Arbeit mit Kindern gewachsen sind.

 

Muss ich Kosten zurück zahlen, wenn ich die Umschulung abbreche oder nicht bestehe?

 

Das ist möglich, es sei denn, es sprechen gesundheitliche Gründe gegen eine weitere Teilnahme an der Umschulungsmaßnahme.

 

Welche alternativen Möglichkeiten zur Umschulung als Erzieher*in gibt es?

 

Praxisintegrierte Ausbildung (PiA):

Wer die praxisintegrierte Erzieherausbildung absolviert ist von Beginn an in Teilzeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und bezieht ein festgelegtes Gehalt. Die Ausbildung dauert in diesem Fall drei Jahre. Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich oder eine einschlägige Erstausbildung sind aber in der Regel Voraussetzung.

 

Reguläre Ausbildung in Vollzeit mit der Option das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ zu beziehen um die Lebenshaltungskosten abzudecken:

Eine vollzeitschulische Erzieherausbildung dauert drei Jahre und findet in der Regel in den Vormittagsstunden statt. Nur während der Praxisphasen müssen die Absolventen länger arbeiten. Ein Gehalt wird nicht gezahlt, allerdings kann das sogenannte Aufstiegs-BaföG bezogen werden, um den Lebensunterhalt zu sichern. Davon profitieren vor allem Interessenten mit Kindern.

 

Absolvierung der Ausbildung in Teilzeit (abends):

Einige Bildungsträger bieten die Möglichkeit die Erzieherausbildung in Teilzeit am Abend zu absolvieren. Tagsüber können die Studierenden einem Job nachgehen oder sich um ihre Kinder kümmern. Die Ausbildungsdauer erhöht sich auf vier Jahre.

 

Umschulung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger:

Wie die Erzieherausbildung kann auch die Ausbildung als Kinderpfleger*in im Rahmen einer Umschulmaßnahme absolviert werden. Auch hier ist Voraussetzung, dass die Interessent*innen bereits eine zweijährige Erstausbildung absolviert haben, allerdings benötigen sie nur einen Hauptschulabschluss.

 

In den Erzieherberuf durch Umschulung: Schritt für Schritt zum Erfolg

 

Wer eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher anstrebt sollte planvoll und überlegt vorgehen. Wir haben für dich die wichtigsten Schritte auf dem Weg in den Erzieherberuf zusammengefasst:

 

  1. Individuelle Voraussetzungen überprüfen:

 

Bin ich aktuell arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Stehen die Chancen schlecht in meinem erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen? Bin ich belastbar und flexibel? Kann ich mir vorstellen mit Kindern oder Jugendlichen zu arbeiten und diese in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu fördern? Bin ich kommunikativ?

Habe ich mindestens einen mittleren Schulabschluss?

 

Wenn du alle oben aufgeführten Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, dann kannst geht es weiter!

 

  1. Beratungstermin ausmachen:

 

Vereinbare einen Termin bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter (wenn du bereits länger als ein Jahr arbeitslos bist).

Überlege dir Argumente, warum gerade du für eine Umschulungsmaßnahme infrage kommst: Vielleicht hast du bereits Praktika in sozialpädagogischen absolviert oder eigene Kinder großgezogen. Auch ein Au-Pair-Aufenthalt oder ein freiwilliges soziales Jahr, welches in einer Kita abgeleistet wurde, sollten nicht unerwähnt bleiben.

 

  1. Bildungsgutschein ausstellen lassen:

 

Wenn deine Argumente für die Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher überzeugend waren wird man dir einen Bildunggutschein ausstellen und dich über weitere Möglichkeiten der Ausbildungsförderung aufklären.

Zudem erhältst du Adressen und Kontaktdaten von Bildungseinrichtungen und Ansprechpartnern.

 

  1. Anmeldung zur Umschulungsmaßnahme:

 

Du kannst dich nun bei einer vom AZAV zertifizierten Bildungseinrichtung für die Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher anmelden. Die Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsstrukturen können sich je nach Bundesland und Träger geringfügig voneinander unterscheiden. Welche Voraussetzungen du im Einzelfall erfüllen musst um dich zur Umschulung anmelden zu können erfährst du von den jeweiligen Ansprechpartnern.

 

Bild: shutterstock_1320079946

 

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