Um in Deutschland ermächtigt zu werden, Erzieherinnen auszubilden, müssen Sie folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Auf diese Punkte wird im Folgenden näher eingegangen.
1. Nachweis über den Erhalt des mittleren Schulabschlusses
2. Abgeschlossene Berufsausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich
3. Besitz eines aktuellen ärztlichen Gesundheitszeugnisses
Weitere Informationen zu Punkt 1:
- zudem zulässig: Hauptschulabschluss mit zusätzlicher abgeschlossener Berufsausbildung, welche den SEK I-Abschluss beinhaltet.
- in Bayern und Bremen muss die Note in Deutsch auf dem Abschlusszeugnis mindestens "befriedigend" betragen.
Weitere Informationen zu Punkt 2:
- Ausbildungen im erzieherisch-pflegerischen Bereich sind zum Beispiel: KinderpflegerIn, ErziehungshelferIn, SozialassistentIn, Alten- oder KrankenpflegerIn etc.
- in Bayern ist die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn Pflicht.
- in Baden Württemberg muss zuvor ein Berufskolleg für Praktikanten/Praktikantinnen für die Dauer von einem Jahr besucht werden. Der Nachweis über einen dortigen Abschluss muss erbracht werden.
- in Hessen sowie in Rheinland-Pfalz ist die vorangegangene Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin verpflichtend
- in Niedersachsen muss wie in Hessen die Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin vorangegangen sein, diese muss zusätzlich den Schwerpunkt Sozialpädagogik beinhaltet haben
Auf die Berufsausbildung können zudem folgende Qualifikationen angerechnet werden:
- Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres
- Führung eines selbstständigen Haushaltes mit Kind oder pflegebedürftiger Person
- Engagement als Entwicklungshelfer oder Au-Pair im Ausland.
- Abschluss der Fachoberschule oder vorhandenes (Fach-) Abitur
- bereits absolvierte förderliche Studienzeiten
Weitere Informationen zu Punkt 3:
- Der Besitz eines aktuellen ärztlichen Gesundheitszeugnisses ist in allen Bundesländern gleichermaßen Pflicht
An verschiedenen (Fach-) Schulen werden zusätzlich folgende Nachweise benötigt:
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über ein polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über die Vollführung einer praktischen Tätigkeit
- bei Konfessionellen Ausbildungsstätten wird in der Regel die entsprechende Konfession erwartet
Für Quereinsteiger gibt es darüber hinaus folgende alternative Möglichkeiten, zur Ausbildung von Erzieherinnen ermächtigt zu werden:
- Abschluss einer ähnlichen, nicht anerkannten Ausbildungstätigkeit. Dazu wird eventuell ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorausgesetzt
- einschlägige Berufsausbildung über einen Zeitraum von mehreren Jahren, die vorausgesetzte Dauer richtet sich hierbei nach der Art der Tätigkeit
- bei zutreffender Vorbildung: Ein bis zweijähriges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Abgesehen von den oben genannten alternativen Möglichkeiten, bieten verschieden Schulen auch noch zahlreiche andere Optionen an. Diese können aber nicht verallgemeinert werden, da sie von Schule zu Schule beziehungsweise von Bundesland zu Bundesland variieren. Um Informationen über die jeweiligen alternativen Möglichkeiten zu erhalten, fragen Sie bitte bei der entsprechenden Einrichtung nach.
Das Auswahlverfahren ähnelt sich bei allen Ausbildungsstätten: Auf die Einsendung schriftlicher Bewerbungsunterlagen folgt üblicherweise die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Im Normalfall wird das erste Jahr als Probejahr gewertet.