Um möglichst neue Bewerbergruppen anzusprechen, geht das Bayerische Kultusministerium bei der Erzieherausbildung neue Wege. 
Beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 startet das Ausbildungsmodell mit optimierten Praxisphasen.  Bei dem dreijährigen Modellversuch schließen die Träger ausgewählter sozialpädagogischer Einrichtungen einen Vertrag mit den Auszubildenden ab und garantieren eine Vergütung während der gesamten Ausbildungsdauer, die sich an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes orientiert. 
Durch die vergütete Ausbildungsmöglichkeit sollen in erster Linie Männer, (Fach-) Abiturienten und Quereinsteiger angesprochen und für den Erzieherberuf gewonnen werden. 
Dabei bietet das Bayerische Kultusministerium drei verschiedene Varianten an, die je nach Vorkenntnissen der Bewerber in Erwägung gezogen werden.


Variante 1:


Bewerber OHNE mittleren Bildungsabschluss absolvieren eine zweijährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Kinderpfleger/ zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin an der Fachakademie für Kinderpflege und werden dadurch zur Teilnahme an Optiprax prädestiniert.
Mit mittlerem Bildungsabschluss kann man einen einjährigen Vorkurs zur Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen belegen, dessen Zeugnis einer einschlägigen Berufsausbildung gleichgesetzt wird.  Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein, um zum Modellversuch Optiprax zugelassen zu werden.


Variante 2:


Bewerber mit (Fach-) Abitur und Nachweis über ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen.


Variante 3:


Quereinsteiger, die eine fachfremde Berufsausbildung vorweisen können, bilden die dritte Gruppe der zugelassenen Bewerber für Optiprax.
Durch die unterschiedlichen Varianten, können also auch Bewerber ohne mittleren Bildungsabschluss bzw. fachfremd ausgebildete Menschen, sich für den Einstieg in den Erzieherberuf bewerben. Dadurch wird einem weitaus größeren Personenkreis die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher mit staatlicher Anerkennung ermöglicht.
Für die dreijährige Optiprax-Ausbildung besuchen die Auszubildenden ausgewählte Fachakademien für Sozialpädagogik
Es wird ein Vertrag mit dem Träger der einstellenden sozialpädagogischen Einrichtung abgeschlossen, der dem Auszubildenden eine Vergütung in Höhe der üblichen Tarifleistungen des öffentlichen Dienstes in Bayern gewährt.
Gut für die Einrichtungsträger ist, dass die Ausbildungsstellen angerechnet werden auf den förderrelevanten Stellenschlüssel und somit die ohnehin oft sehr dünnen Personaldecken in sozialpädagogischen Einrichtungen nicht weiter belastet werden.
Nach drei Jahren Ausbildung erlangen die Schüler den Titel staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher. 
Das Bayerische Kultusministerium hat landesweit  Fachakademien ausgewählt, die sich um die Teilnahme an der Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen bewerben mussten.

 

Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) diese Schulen nehmen Teil



- Fachakademie für Sozialpädagogik der Arbeiterwohlfahrt in München und Oberbayern gGmbH München (Variante 1)
- Fachakademie für Sozialpädagogik der Inneren Mission München – Diakonie in München und Oberbayern e.V. (Variante 2)
- Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Starnberg (Variante 1)
- Fachakademie für Sozialpädagogik der Landeshauptstadt München (Variante 2)
- Fachakademie für Sozialpädagogik München der Stiftung Kath. Bildungsstätten für Sozialberufe (Variante 2)
- Caritas Don Bosco Fachakademie für Sozialpädagogik München des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. (Variante 2)
- Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a. d. Donau (Variante 2)
- Fachakademie für Sozialpädagogik der Deutschordens-Schwestern Passau (Variante 2)
- Kirchliche Fachakademie für Sozialpädagogik Regensburg der Diözese Regensburg (Variante 2)
- Priv. Fachakademie für Sozialpädagogik der Döpfer-Schulen GmbH Schwandorf (Variante 2)
- Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik im Haus St. Elisabeth Bamberg (Variante 2)
-
- Fachakademie für Sozialpädagogik der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste Nürnberg (Variante 2)
- Fachakademie für Sozialpädagogik der Stadt Nürnberg (Varianten 1 und 3)
- Private Fachakademie für Sozialpädagogik der Caritas-Schulen gGmbH Aschaffenburg (Variante 2)
- Fachakademie für Sozialpädagogik Maria Stern Nördlingen des Schulwerks der Diözese Augsburg (Variante 2)

Beim Kultusministerium Bayern findet Ihr weitere Informationen zur Optiprax Erzieherausbildung


Die bereits etablierte fünfjährige Erzieherausbildung soll durch Optiprax nicht ersetzt, sondern lediglich um eine weitere Ausbildungsmöglichkeit ergänzt werden. 
An den beteiligten Fachakademien Münchens können die Optiprax Ausbildungen der Varianten 1 und 2 absolviert werden.
Fachakademien in Nürnberg bieten alle drei Ausbildungsvarianten
Die am häufigsten angebotene Variante 2 kann auch in folgenden Städten begonnen werden: Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Freising, Neuburg an der Donau, Schwandorf, Regensburg und Passau.
Sicher ist es von immensem Vorteil, wenn eine Ausbildungsvergütung ermöglicht wird. Dadurch kann die Erzieherausbildung attraktiver dargestellt werden und ein breiteres Bewerberspektrum wird eröffnet. 
Der Modellversuch ist in erster Linie dazu gedacht, herauszufinden, ob durch die Vergütung tatsächlich neue Personenkreise sich für den Erzieherberuf bewerben. 
In einer Broschüre des Kultusmin

isteriums werden die Chancen der Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen detailliert dargestellt. Die Auszubildenden unterschreiben einen Vertrag mit einer kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung, die für die Optiprax-Ausbildung anerkannt ist und benötigen gleichzeitig die Zusage einer entsprechenden Fachakademie. Nur mit diesen beiden Voraussetzungen ist die Optiprax-Ausbildung möglich. 
Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden orientiert sich an den gesetzlichen und tarifrelevanten Vorgaben und kann vom Träger zugunsten des Auszubildenden aufgestockt werden.  Dabei müssen Träger beachten, dass sie ihren Azubis den Urlaub grundsätzlich in der schulfreien Zeit gewähren müssen. Dies ist eine Voraussetzungen bei der Zulassung der Praxisstelle zur Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen.
Die Hauptverantwortung bei der Optiprax-Ausbildung liegt bei den jeweiligen Fachakademien und nicht bei den Praxisstellen. Durch eine besonders enge Kooperation zwischen Fachakademie und Praxisstelle sollen theoretische Lerninhalte und praktische Arbeit noch stärker als zuvor miteinander verbunden werden, damit die Auszubildenden den maximalen Lernerfolg erzielen können. 
Alles in allem kann man resümieren, dass Optiprax ein deutliches Zeichen des Landes Bayern dahingehend ist, den Erzieherberuf aufzuwerten und die Arbeit entsprechend zu honorieren. Durch die Vergütung können sich sicherlich mehr Interessierte die Erzieherausbildung leisten. Bleibt zu wünschen, dass das Land langen Atem beweist und dieses Modellprojekt sehr bald auch in anderen Bundesländern seine Berechtigung findet. So kann dem Erziehermangel in kleinen Schritten entgegengetreten werden.

 

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