Neben Erzieherinnen und Erziehern sind es vor allem Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten (in einigen Bundesländern auch "sozialpädagogische Assistenten"), die in Kindertageseinrichtungen, Krippen, Horten, Heimen oder in der Arbeit mit behinderten Menschen tätig sind. In der Regel übernehmen Sozialassistenten und Kinderpflegerinnen (zumindest offiziell) keine leitenden Tätigkeiten, denn sie sind als Ergänzungskräfte angestellt.
Sie arbeiten in der sozialpädagogischen Praxis jedoch Hand in Hand mit den pädagogischen Fachkräften, also den Erziehern und Sozialpädagogen. Früher übernahmen die Ergänzungskräfte häufig pflegerische Aufgaben, spätestens seit dem Ausbau der Krippen sind die Tätigkeitsbereiche von Erziehern und Kinderpflegern und Sozialassistenten nicht mehr so klar von einander getrennt.
Wo arbeiten Kinderpfleger/innen?
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger arbeiten in:
- Kitas
- Krippen
- Horten
- OGS
- Familienzentren
- Tagespflege
- Kurkliniken
- Kliniken
- Wohnheimen
- Bildungseinrichtungen
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten arbeiten zu dem in:
- Seniorenheimen
- Pflegeeinrichtungen
- Tagespflege
- Kliniken
In welchem Bundesland existiert welche Berufsbezeichnung?
In den meisten Bundesländern wird entweder eine Ausbildung zum Sozialassistenten oder eine Kinderpflegeausbildung angeboten. Manche Länder (Thüringen und Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen) bieten jedoch auch beide Abschlüsse an. Die Ausbildungen haben in diesem Fall unterschiedliche Schwerpunkte. Die Ausbildungsgänge werden an Berufsschulen oder Berufsfachschulen absolviert.
Eine Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger kann in folgenden Bundesländern absolviert werden:
- Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Saarland
Folgende Bundesländer bieten eine Ausbildung zum Sozialassistenten bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten an: - Berlin, Thüringen, Hessen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen Bewerber erfüllen?
Welche Zugangsvoraussetzungen Interessenten für die jeweilige Ausbildung erfüllen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland und ist am besten bei den jeweiligen Fachschulen selbst zu erfragen. Meist ist ein Hauptschulabschluss erforderlich, manchmal auch ein mittlerer Bildungsabschluss.
In den meisten Ländern ist es möglich, neben dem Berufsabschluss auch die Mittlere Reife zu erlangen. Konfessionelle Schulen verlangen zudem die Zugehörigkeit zu einer der christlichen Kirchen, zudem muss in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung Sozialassistenz bzw. Kinderpflege ?
In der Regel dauert sowohl die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten als auch die Kinderpflegeausbildung zwei Jahre. In Baden-Württemberg schließt sich an die schulische Ausbildung noch ein einjähriges Berufspraktikum an. Zudem ist es möglich, dass Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife die Ausbildung in einem Jahr absolvieren können.
Beide Ausbildungsberufe schließen mit einer schriftlichen, einer mündlichen sowie mit einer praktischen Prüfung ab. Abweichungen sind je nach Bundesland möglich.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen in Theorie und beruflicher Praxis?
In der beruflichen Praxis sind Kinderpfleger/innen und Sozialassistent /innen gleichgestellt Das heißt, beide Ausbildungen qualifizieren für den Einsatz als Ergänzungskraft in Krippen, Kitas, Einrichtungen für Schulkinder usw. Nach TvöD werden beide Berufsgruppen je nach Stellenausschreibung und Tätigkeit entweder in SuE 3 oder SuE 4 eingruppiert.
Jedes Kultusministerium der einzelnen Bundesländer legt Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für angehende Kinderpfleger/innen und Sozialassistenten individuell fest. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sozialassistent/innen auf mehr Berufsfelder vorbereitet werden als Kinderpfleger/innen. Letztere spezialisieren sich meist in ihrer Ausbildung auf die Arbeit mit Kindern zwischen 0 und 10 Jahren, Sozialassistenten können auch in der Arbeit mit kranken oder behinderten Erwachsenen oder in Seniorenheimen eingesetzt werden. Eine einheitliche Regelung existiert nicht, viele Schwerpunkte der Ausbildung überschneiden sich, andere weichen voneinander ab.
Aber: Grundsätzlich sind beide Abschlüsse gleichwertig und werden auch in allen Bundesländern anerkannt.
Was sind die Ausbildungsinhalte für Kinderpflege?
Auch bei den Ausbildungsinhalten ergeben sich im Vergleich zwischen den Bundesländern zum Teil große Unterschiede. Zu den Kernfächern gehören aber Deutsch/Kommunikation, sozialpädagogische Theorie und Praxis, Recht, Psychologie und teilweise auch Englisch. Weitere Lernfelder sind Musik und Kultur, Bewegung, Politik, Verwaltung, Spiel, Biologie, Kinder- und Säuglingspflege. Gelehrt wird teilweise fächerübergreifend, häufig werden Gruppen- und Projektarbeiten durchgeführt.
Ein wichtiger Teil der Ausbildung zur „staatlich anerkannten Kinderpflegerin/zum staatlich anerkannten Kinderpfleger“ ist die sozialpädagogische Praxis. Während der Praktika lernen die angehenden Ergänzungskräfte, wie sie pädagogisch sinnvolle Angebote planen, durchführen und reflektieren und wie tragfähige, vom Wertschätzung geprägte Beziehungen zu Kindern aufgebaut werden können. Die Praktikantinnen und Praktikanten übernehmen zudem pflegerische Aufgaben und gestalten den Kita-Alltag in Teilbereichen mit.
Wie ist die Kinderpflege-Ausbildung aufgebaut?
Die Ausbildungen erfolgen zum größten Teil schulisch. Vorgesehen sind aber zwei bis vier Praktika, entweder in Blockform oder an jeweils einem Tag pro Woche. Die angehenden pädagogischen Ergänzungskräfte sollen durch die Praktika einen Einblick in unterschiedliche Berufsfelder im sozialpädagogischen Bereich erhalten. Während des Praktikums werden die Auszubildenden von ihren Lehren besucht und bewertet. Angehende Kinderpfleger/innen absolvieren ihre Praktika in Familien, Krippen und Kitas, künftige Sozialassistenten auch in Heimen, Horten, und Einrichtungen für behinderte Menschen.
Was verdienen angehende Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen während der Ausbildung?
Die klassische vollzeitschulische Ausbildung Kinderpflege bzw. Sozialassistenz wird nicht vergütet. Einige Bundesländer bieten inzwischen analog zur PIA-Ausbildung für angehenden Erzieher/innen auch eine praxisintegrierte Ausbildung Kinderpflege bzw. Sozialassistenz an. Im ersten Ausbildungsjahr lernen angehende Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen an zwei Tagen die praktische Arbeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung kennen und besuchen an drei Tagen pro Wochen eine Fachschule. Im zweiten Ausbildungsjahr sind drei Tage Praxis und zwei Tage Tage Theorie vorgesehen. Es wird ein Vertrag mit der Praxisstelle abgeschlossen. Die Vergütung erfolgt durch den Arbeitgeber und ist nicht einheitlich geregelt, sie liegt im Durchschnitt zwischen 1050 und 1150 Euro brutto.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt für Sozialassistent/innen und Kinderpfleger/innen?
Fertig ausgebildete Kinderpfleger/innen und Sozialassistenten verdienen am Anfang bei Bezahlung nach TvöD 2925 (S3) und 3092 (S4) Euro brutto. Im öffentlichen Dienst erhalten Ergänzungskräfte im Schnitt aufgrund tariflicher Regelungen jedes Jahr etwas mehr Geld. Bei privaten Trägern kann es zu Abweichungen kommen.
Wie sind die beruflichen Perspektiven für Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen?
Die beruflichen Perspektiven für Ergänzungskräfte wie Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen sind aktuell so gut wie selten. Vor ein paar Jahren waren Träger noch dazu angehalten möglichst nur pädagogische Fachkräfte anzustellen oder dafür zu sorgen, dass sich Ergänzungskräfte dementsprechend weiter qualifizieren. Aufgrund des massiven Fachkräftemangels im sozialen Bereich sieht die Situation heute anders aus. Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen sind gesucht und gerade in Ballungsräumen haben sie häufig die Möglichkeit zwischen vielen Stellenangeboten auszuwählen.
Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen können, wenn sie einen mittleren Schulabschluss haben, die Erzieherausbildung absolvieren, Heilerziehungspflege lernen oder andere Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistent/innen?
- Wie bereits erwähnt werden Erzieher/innen bei den meisten Trägern als pädagogische Fachkräfte angestellt, Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistent/innen als Ergänzungskräfte. Das spiegelt sich nicht nur im Gehalt wieder, sondern auch im Anforderungsprofil und in der Stellenbeschreibung. Für das Beispiel Kita heißt das konkret:
Erzieher/innen (und andere Fachkräfte) organisieren und strukturieren den pädagogischen Alltag, übernehmen hauptverantwortlich die Elternarbeit und sind zuständig für die Dokumentation von Bildungsprozessen. Sie leiten Praktikant/innen an, kooperieren mit externen Institutionen (Schule, Ärzte, Therapeuten) und sorgen für die praktische Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in ihrer Gruppe bzw. für ihre Bezugskinder. Pädagogischen Fachkräften obliegt die Verantwortung für die Gesamtgruppe. - Kinderpfleger/innen, Sozialassistent/innen und andere Ergänzungskräfte unterstützen die pädagogischen Fachkräfte bei ihrer Arbeit. Sie nehmen viele pflegerische Aufgaben wahr (wickeln) und arbeiten vorwiegend mit Kleingruppen. Ergänzungskräfte beraten Eltern nicht, stehen aber natürlich für Tür-und-Angel-Gespräche zur Verfügung. Sie beteiligen sich in Absprache mit den Fachkräften an der Planung und Umsetzung von pädagogischen Angeboten, Fördermaßnahmen und an der Beaufsichtigung der ihnen anvertrauten Kinder.
Ergänzungskräfte sollen nicht dauerhaft mit einer großen Kindergruppe alleine gelassen werden, sie übernehmen keine Führungsaufgaben.
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Stand der Informationen: März 2024