Integrationskraft Kindergarten

 

In den letzten Jahren wurde das Thema Inklusion im Bildungsbereich, besonders in Kindergärten, immer wichtiger. Inklusion bedeutet, dass jedes Kind, egal welche Bedürfnisse oder Fähigkeiten es hat, die gleichen Chancen auf Bildung, Teilnahme und Entwicklung erhält. Dabei spielt die Rolle der Integrationskraft eine große Rolle. Doch was ist eine I-Kraft genau? Was macht sie im Kindergarten? Und wie wird man eine IntegrationshelferIn? In diesem Text erfährst du alles darüber.
 

Was ist eine Integrationskraft?
 

Die Integrationskraft im Kindergarten hilft Kindern mit speziellen Bedürfnissen oder aus verschiedenen kulturellen Hintergründen dabei, sich gut in die Gruppe einzufügen. Sie arbeitet eng mit den Kindern, ihren Familien, den Pädagogen der Einrichtung und externen Fachleuten zusammen, um individuelle Entwicklungsziele festzulegen und passende Unterstützungsmöglichkeiten zu finden. 
Eine einheitlich geltende Definition gibt es nicht.

In der Fachliteratur findest du auch oft folgende Wörter, die als Synonyme verwendet werden:

  • IntegrationshelferIn
  • Integrationskraft
  • I-Kraft-Kita 
  • Integrationshilfe

 

Laut Duden online ist eine IntegrationshelferIn eine besonders geschulte Person, die ein Integrationskind im Kindergarten- oder Schulalltag begleitet und unterstützt.
 

Welche Aufgaben hat eine Integrationskraft im Kindergarten?
 

Eine Integrationskraft ist immer für ein einzelnes Kind verantwortlich. Sie kann als Eingliederungshilfe gesehen werden, die das reguläre pädagogische Personal unterstützt. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • (lebenspraktische) Unterstützung von einem Kind mit besonderen Bedürfnissen oder Herausforderungen (körperlich, geistig, sozial oder emotional) 
  • Begleitung des Kindes im pädagogischen Alltag wie beispielsweise Hilfestellung beim Essen oder beim Toilettengang
  • Integration des Kindes in den päd. Alltag 
  • Förderung der Akzeptanz der Gruppe für das Kind 
  • Kooperation mit Eltern und Pädagogen (regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern und der päd. Fachkraft, Teilnahme an Teamsitzungen)
     

Ein konkretes Beispiel für eine Tätigkeit wäre, einem Kind mit ADHS zu helfen, an ruhigen Gruppenaktivitäten teilzunehmen. Die Integrationskraft könnte das Kind dabei unterstützen, sich in sozialen Situationen einzubinden, indem sie ihm bei der Interaktion mit anderen Kindern hilft oder auftretende Konflikte löst. Außerdem könnte sie spielerische Aktivitäten anpassen, damit das Kind erfolgreich mitmachen kann.
Das Ziel ist, dass das Kind am normalen Alltag ohne Einschränkungen teilnehmen kann. Dabei beobachtet die Integrationskraft sehr aufmerksam und hilft nur dann, wenn das Kind wirklich Unterstützung braucht. Es ist wichtig, dass der normale pädagogische Tagesablauf durch die Arbeit der Integrationskraft nicht gestört wird.


Welche Voraussetzungen sind notwendig um IntegrationshelferIn im Kindergarten zu werden?
 

Bisher gibt es bundesweit keine festen Richtlinien oder Kriterien, um IntegrationshelferIn zu werden, und eine pädagogische Grundausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch von Vorteil, wenn man soziale oder pädagogische Erfahrungen hat, da die Arbeit viel Feingefühl und Einfühlungsvermögen erfordert. Im Grunde kann jedoch jeder Integrationshelfer werden. Da die Tätigkeit anspruchsvoll ist, ist es von Vorteil, wenn du einige persönliche Voraussetzungen und Eigenschaften mitbringst:


Geduld: Die Kinder, mit denen du arbeitest, zeigen individuelle Verhaltensweisen wie zum Beispiel Kratzen oder Schreien, die sehr herausfordernd sein können. Selbst wenn du deine Arbeit sehr gut machst und gute Ziele für das Kind entwickelst, wird sich dieses Verhalten nicht von heute auf morgen ändern, und es können auch Rückschritte auftreten. Hier ist Geduld gefragt.

Körperliche Belastbarkeit: Es kann beispielsweise vorkommen, dass du körperlich beeinträchtigte Kinder öfters heben musst. In solchen Fällen ist es wichtig, dass du körperlich fit bist.

Seelische Belastbarkeit: Du wirst in deiner Arbeit als Integrationskraft mit Kindern zu tun haben, die schwere Schicksalsschläge erlebt haben oder aus schwierigen Verhältnissen stammen. Deshalb ist es wichtig, dass du emotional belastbar bist und dich davon nicht zu sehr beeinflussen lässt.

Stressresistenz: Wenn Kinder sich gegenseitig beißen, können Eltern auf dich zukommen und sich über das Kind beschweren, das du betreust. Hier ist es wichtig, dem Kind dennoch beizustehen und dich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
 
Spontanität: Jeder Tag kann anders sein, und die Ziele, die du dir für den Tag setzt, können sich spontan ändern, weil das Kind heute vielleicht nicht gut drauf ist. Daher ist es wichtig, flexibel und spontan zu sein und sich gut an die täglichen Herausforderungen anzupassen.

Kommunikationsfähigkeit/Teamfähigkeit: Dadurch, dass du eng mit den Eltern und dem Team zusammenarbeitest, sind diese Eigenschaften essenziell. Es kann auch vorkommen, dass du zwischen Eltern und Team vermitteln musst, falls es zu Problemen oder Missverständnissen wie zum Beispiel einer zu hohen Erwartungshaltung der Eltern kommt.

Vorurteilsfreiheit: Vorurteile oder vorschnelle Schlussfolgerungen haben in diesem Job keinen Platz. Du solltest in der Lage sein, dich in das Kind hineinzuversetzen. Es gibt jeden Tag etwas Neues zu lernen. Auch für dich.

Klarheit: Du solltest eine klare Linie führen und den Mut haben dich auch bei Herausforderungen durchzusetzen.


 

Was ist der Unterschied zwischen einer Inklusionsfachkraft und einer Integrationskraft?


Inklusionsfachkraft: Um diesen Beruf auszuüben musst du eine Ausbildung absolvieren, zum Beispiel an einer privaten Fernuniversität oder eine andere pädagogische Fachkraftausbildung wie beispielsweise ErzieherIn. Zu deinen Aufgaben zählen neben der pädagogischen Betreuung des Kindes auch das Erstellen von Förder- und Teilhabeplänen.


Integrationskraft: Es werden keine pädagogischen Vorkenntnisse verlangt, daher ist es eine gute Möglichkeit, als Quereinsteiger in den pädagogischen Bereich einzusteigen. Zu den Aufgaben gehören vor allem die Begleitung des Kindes im Alltag. Integrationskräfte dürfen Eltern- oder Entwicklungsgespräche nur in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft führen. Auch besteht dein Arbeitsvertrag als Integrationskraft nur so lange, wie das Kind in der Einrichtung ist und Unterstützung benötigt. Dies wird regelmäßig geprüft.


Welche Ausbildung braucht man als IntegrationshelferIn?


Eine klassische Ausbildung wie bei der Erzieherausbildung gibt es hier nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich durch Fortbildungen oder Umschulungen weiterzubilden.
Da der Beruf des Integrationshelfers nicht geschützt ist, gibt es keine einheitlichen Angaben zur Dauer und den Kosten der Fortbildung. Die Dauer kann je nach Bildungsanbieter einige Wochen oder mehrere Monate betragen, und die Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Oft übernimmt jedoch das Jobcenter die Finanzierung, und die Kosten können auch durch einen Bildungsgutschein gedeckt werden. Einige private Fernschulen bieten zudem Weiterbildungen an, die pädagogische, soziale und therapeutische Lerninhalte vermitteln.

Gut zu wissen: Der Beruf des Integrationshelfers ist kein offiziell anerkanntes Berufsbild. Das bedeutet, dass du normalerweise deine Arbeit als IntegrationshelferIn immer in Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft ausüben solltest. Aufgrund des weit verbreiteten Personalmangels sieht die Realität jedoch oft anders aus.


Kann ich als QuereinsteigerIn IntegrationshelferIn werden?
 

Da der Beruf des Integrationshelfers nicht geschützt ist und eher als Tätigkeit, als als anerkannter Berufsabschluss gilt, sind keine spezifischen beruflichen Qualifikationen erforderlich. Daher kannst du auch als QuereinsteigerIn IntegrationshelferIn werden.


Welche Fort- und Weiterbildungen gibt es für mich als IntegrationshelferIn?
 

Staatliche und private Bildungseinrichtungen bieten verschiedene Kurse an, die für angehende IntegrationshelferInnen relevant sein können. Es gibt mittlerweile auch Lehrgänge zu diesem Bereich an Fernuniversitäten. Am besten informierst du dich bei der Agentur für Arbeit, welche Möglichkeiten es in deinem Wohnort gibt und welche Bildungsträger die Kosten mit einem Bildungsgutschein übernehmen. Ein Beispiel für eine zertifizierte Weiterbildung in diesem Bereich wäre die "Fachkraft für Inklusions- und Integrationspädagogik“.


Wie kann eine Integrationskraft im Kindergarten beantragt werden?
 

Zusätzliche Stunden für eine Integrationskraft müssen in der Regel durch ein bestimmtes Verfahren beantragt werden, das wie folgt abläuft: 
 

  • Der Träger der Einrichtung stellt einen Antrag bei der zuständigen Behörde/dem Kostenträger auf Kostenübernahme.
  • Die Eltern des Kindes senden ebenfalls einen Elternantrag an die zuständige Behörde/dem Kostenträger.
  • Gleichzeitig wird eine fachliche Einschätzung der zuständigen Pädagogen oder ein ärztliches Attest eingereicht, die bestätigen, dass ein erhöhter Förderbedarf besteht.
  • Die Behörde prüft den Antrag und gibt eine Kostenzusage


Was verdient eine Integrationskraft im Kindergarten?
 

Eine Integrationskraft wird als pädagogische Hilfskraft angesehen.
Das Gehalt einer Integrationskraft variiert je nach Bundesland und Stadt. Laut Stepstone liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei etwa 18 Euro. Häufig werden die Gehälter auch nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) eingruppiert, meist in die Entgeltgruppe S 2.
Wichtig: Meistens sind I-Kraft Stellen keine Vollzeitstellen, da von der örtlichen Behörde bzw. dem Kostenträger nicht so viele Stunden bewilligt werden.

 

Wer bezahlt eine Integrationskraft?
 

Der Antrag für eine Integrationshilfe muss bei der zuständigen Behörde wie dem Landratsamt oder dem Sozialamt bzw. dem Kostenträger eingereicht werden. In NRW ist dies beispielsweise der Landschaftsverband Rheinland. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags kann eine Integrationskraft eingestellt werden. Die Behörde bzw. der Kostenträger übernimmt dann auch die Kosten dafür. Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch IX (Stand 2020), Teil 2 – Eingliederungshilferecht verankert.


Kann ich als Integrationskraft in den verschiedenen Bundesländern tätig sein?
 

Die Zuständigkeit für die Einstellung von Integrationshelfern liegt bei den örtlichen Behörden, daher kann es zu Unterschieden in den Verfahren kommen. Dennoch gibt es in jedem Bundesland die Möglichkeit, als I-Kraft zu arbeiten.


Kann eine Integrationskraft jedes Kind betreuen?
 

Es gibt auch Grenzen und Situationen, in denen eine Integrationskraft ein Kind nicht betreuen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Behinderung eines Kindes zu schwerwiegend ist und eine einzelne Integrationskraft nicht ausreicht.

Eine Integrationskraft kann jedoch eine wertvolle Unterstützung für deine pädagogische Arbeit sein, insbesondere bei der Betreuung von:

  • Kinder mit körperlichen, sozialen oder motorischen Schwächen
  • Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung
  • Kinder mit ADHS oder ADS
  • Kinder mit kleineren körperlichen Defiziten
  • Kinder mit Lernbehinderung
  • Geflüchtete Kinder

 

Bild: shutterstock_2289052377

Quellen:

https://www.kommunalforum.de/sozial_und_erziehungsdienst_beispiele_zur_eingruppierung.php

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html

https://www.kita-basis.de/download/Ablaufverfahren_Integrationsmassnahme.pdf
 

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