Blaue Flecken, Schürfwunden, Splitter: Kleinere Unfälle sind in frühpädagogischen Einrichtungen an der Tagesordnung. Trotzdem sind gerade Erzieherinnen und Erzieher, die noch am Anfang ihrer Berufslaufbahn stehen, oft unsicher wie sie richtig reagieren, wenn ein Kind sich verletzt. Wann müssen die Eltern verständigt werden? Was tun, wenn eine Wunde stark blutet? Wie schreibt man einen Unfallbericht?

 Nachfolgend haben wir einmal versucht, den wichtigsten Fragen rund um das Thema „Unfälle in Kitas“ zu beantworten und einen Leitfaden erstellt, der dir helfen kann im Ernstfall schnell und richtig zu regieren.

 

Ein Pflaster ist viel mehr als nur ein „Wundschnellverband“
 

Pflaster erweisen sich bei der Arbeit mit Kindern oft als eine Art „Zaubermittel“ – besonders dann, wenn sie bunt und kindgerecht gestaltet sind. Sie haben in der Regel eine psychologische Wirkung, weil Kinder mit ihnen eine sofortige Verbesserung ihrer Lage assoziieren. Oft sind die Schmerzen schnell vergessen, wenn Trost gespendet und ein Pflaster aufgeklebt wird. Da ist es egal, ob die „Wunde“ groß oder für Erwachsene gar nicht sichtbar ist. Aus medizinischer Sicht dient ein Pflaster jedoch genau wie ein Verband oder ein Kühlpad der Erstversorgung einer Verletzung. Und letztere muss streng genommen immer dokumentiert werden- auch dann, wenn es sich nur um eine Prellung oder um ein aufgeschlagenes Knie handelt. Dazu sollte in jeder Gruppe der Einrichtung ein sogenanntes „Verbandbuch“ vorhanden sein. Darin wird dokumentiert, wenn ein Kind sich verletzt hat. Wichtige Punkte, die du im Verbandsbuch notieren solltest sind

 

  • Ort und Uhrzeit des Unfalls
  • den Name des Kindes
  • die Art der Verletzung (z.B. Prellung, Schnittwunde, Platzwunde, Insektenstich aufgeschlagenes Knie usw.)
  • die von dir bzw. dem Ersthelfer durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. Pflaster, Verband, Kühlung der Wunde usw.)
  • Name des Ersthelfers
  • Name von eventuellen Zeugen

 

Diese Angaben helfen dir, wenn du später einen ausführlichen Unfallbericht ausfüllen oder den Eltern den genauen Hergang des Unfalls schildern musst.

 

Erste Regel bei Unfällen: Ruhe bewahren!
 

Gerade wenn Blut fließt und Kinder betroffen sind ist es auch für Erwachsene manchmal schwer ruhig zu bleiben, wenn es zu einem Unfall kommt. Dennoch solltest du daran denken, dass das betroffene Kind sich darauf verlässt, dass du die Situation im Griff hast. Daher solltest du dich zunächst um den kleinen Patienten kümmern und beruhigend auf ihn einreden. Am besten rufst du zudem so schnell wie möglich eine Kollegin zu Hilfe, die eventuelle Gefahrenquellen beseitigt und andere Kinder, die den Unfall möglicherweise beobachtet haben und verängstigt sind, ablenkt und im Idealfall an einen anderen Ort bringt. So kannst du dich in Ruhe der Erstversorgung des Kindes widmen. Prüfe, welche Körperteile betroffen sind und vergewissere dich, dass das Kind währenddessen ansprechbar bleibt und möglichst ruhig atmet. Dann kannst du die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.

 

Im Zweifel lieber einmal öfter die Eltern verständigen oder einen Rettungswagen rufen
 

Grundsätzlich gilt: Gerade wenn Kinder betroffen sind brauchst du nicht lange zu zögern einen Rettungswagen zu rufen, wenn du das Gefühl hast bei den Verletzungen könnte es sich um eine Fraktur, eine Gehirnerschütterung oder eine Platzwunde handeln. In diesem Fall sind natürlich auch sofort die Eltern zu verständigen. Wenn ein Kind sich nicht beruhigen lässt und über starke Schmerzen klagt, sollte ebenfalls sofort versucht werden eine Erziehungsberechtigte Person telefonisch zu erreichen. Daher ist es auch so wichtig, dass die Kontaktdaten immer sorgfältig gepflegt und die Eltern regelmäßig daran erinnert werden, dass sie sofort angeben, wenn sich die Adresse oder die Telefonnummer ändert. Neben einer Festnetz- und Mobilfunknummer ist es sinnvoll für den Ernstfall auch eine Nummer parat zu haben, unter der Mutter oder Vater auch am jeweiligen Arbeitsplatz erreichbar sind. Ganz wichtig: Auch über kleinere Unfälle möchten Eltern informiert werden! Denke daran beim Abholen des Kindes auf den Unfall hinzuweisen und auch den Unfallhergang zu beschreiben. Gerade bei Kopfverletzungen ist es wichtig, dass Kind danach genau zu beobachten. Klagt es über Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel kann eine Gehirnerschütterung nicht ausgeschlossen werden – eine ärztliche Untersuchung ist dann unumgänglich. Wenn du selbst nicht mehr vor Ort bist, um Eltern über den Unfall ihres Kindes zu informieren, bitte eine Kollegin dies zu tun mit dem Hinweis, dass du gerne am nächsten Tag für ein Gespräch über den Unfall zur Verfügung stehst. Wichtig: Egal um welche Verletzung es sich handelt – natürlich steht es den Eltern frei zum Arzt zu gehen und das Kind behandeln zu lassen. Möglicherweise verschlechtert sich ja auch der Zustand eines Kindes, nachdem es abgeholt wurde. Wenn das geschieht und die Eltern beim Arzt oder in der Notaufnahme angeben, dass der Unfall in einer Betreuungseinrichtung passiert ist, musst du als Zeuge und Ersthelfer einen Unfallbericht für die Krankenkasse verfassen, welche für die Unfallkosten in der Kita aufkommt. Dafür gibt es spezielle Vordrucke, die meist von der Kita-Leitung aufbewahrt und unterzeichnet werden.

 

Auf den Ernstfall vorbereitet sein: Fortbildungen für „Erste Hilfe am Kind“ besuchen
 

Damit pädagogisches Personal richtig und professionell reagieren kann, wenn Kinder sich in Krippen, Kitas oder Einrichtungen für Schulkinder verletzen, muss es medizinisch geschult werden. Daher ist es wichtig in regelmäßigen Abständen an Fortbildungen für „Erste Hilfe am Kind“ teilzunehmen. Diese Seminare werden zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz oder von der Johanniter Unfallhilfe angeboten. Oft ist es auch möglich, dass die Schulungen in der Kita selbst stattfinden – so kann das Team geschlossen daran teilnehmen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit das Angebot für interessierte Eltern auszuweiten. Die Resonanz ist bei diesem Thema oft größer als in anderen Bereichen und so spart man sich die Mühe und die Kosten extra einen Elternabend mit einem externen Experten zu organisieren.

Mittlerweile gibt es auch Online-Kurse zum Thema „Erste Hilfe am Kind“, inwieweit eine Teilnahme anerkannt werden kann müssen jedoch Kita-Leitungen und Träger im Einzelfall entscheiden. Wichtig ist, dass ein Erste-Hilfe-Kurs für Pädagogen wirklich praxisorientiert ist, konkrete Fragen beantwortet und hilft Ängste abzubauen. Denn: Ersthelfer haben eine große Verantwortung und die Mitarbeiter in vorschulischen Betreuungseinrichtungen sind leider häufig in der Pflicht diese Rolle zu übernehmen. Wo Kinder spielen und toben ist das potentielle Unfallrisiko groß – diese Tatsache lässt sich auch mit der besten Prävention nicht ändern.

 

Checkliste Unfälle in der Kita:

  • regelmäßige Teilnahme aller Teammitglieder an Erste-Hilfe-Kursen für Kindernotfälle
  • das Erkennen und Beseitigen möglicher Gefahren in den Räumlichkeiten und auf dem Außengelände
  • Ausstattung aller Gruppen mit einem Erste-Hilfe-Kasten
  • Ausstattung aller Gruppen mit einem Verbandsbuch
  • Im Zweifelsfall immer einen Krankenwagen rufen und die Eltern lieber einmal mehr als einmal zu wenig informieren – sie können dann entscheiden, ob sie ihr Kind abholen und einen Arzt aufsuchen wollen oder nicht
  • Im Ernstfall zunächst das Unfallopfer im Blick haben, dann Gefahren beseitigen und anschließend andere Kinder trösten und gegebenenfalls vom Unfallort weg begleiten  

 

Wichtig: Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und ersetzt auf keinen Fall eine medizinische und/oder rechtliche Beratung!

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