Kita Berufeliste

 

Wer darf in Kitas arbeiten und welche Qualifikationen werden anerkannt?  


Um eine gute Qualität in Kindertagesstellen sicherzustellen, ist eine fundierte Qualifizierung der dort tätigen pädagogischen Fachkräfte notwendig. Dabei gilt: Verschiedene Berufsabschlüsse können Personen zur Arbeit in der Kindertagesbetreuung qualifizieren. Die Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildungen sowie die Kriterien zur Anerkennung als Fachkraft variieren zwischen den Bundesländern, weswegen es notwendig ist, die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer anzuschauen. Außerdem ist nicht jeder Beruf in den Bundesländern gleichermaßen anerkannt – so kann die Berufsausbildung zum Logopäden in einigen Ländern dazu befähigen, als Fachkraft in der Kita eingesetzt werden, während in einem anderen Land eine Einzelfallprüfung notwendig sein könnte.

 

Kita Personal nach Qualifikationen  


Erzieher/in

Als Erzieher/Erzieherin werden pädagogische Fachkräfte betitelt, die eine Ausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik absolviert haben. Der Begriff Erzieherin/Erzieher löst die veraltete Berufsbezeichnung Kindergärtner/Kindergärtnerin ab. Aufgaben der Erzieherin/des Erziehers sind die Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dabei liegen die Arbeitsschwerpunkte in sozialpädagogischen Aufgaben, wie dem genauen Beobachten und dokumentieren von Entwicklungsschritten der Kinder. Auch die individuelle Entwicklung der Kinder zu fördern und dabei mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie mit Fachdiensten wie z.B. Logopäden zu kooperieren, gehört zu den Aufgaben. Mit einer Ausbildung als Erzieherin/Erzieher kann im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und Schulen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gearbeitet werden. 
 

Kinderpfleger/innen


Kinderpfleger/innen sind neben Erzieher*innen die am häufigsten vertretene Berufsgruppe in Kitas, Krippen und Kindergärten.

Sie fungieren als pädagogische Ergänzungskräfte, übernehmen also in der Regel keine Einrichtungs- oder Gruppenleitung. Früher übernahmen Kinderpfleger/innen häufig die hauptsächlich die pflegerischen Tätigkeiten, heute lassen sich die Tätigkeitsbereiche innerhalb einer pädagogischen Einrichtung nicht mehr so leicht voneinander abgrenzen.

Die Ausbildung zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“ bzw. zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“ dauert zwei Jahre und wird an speziellen Kinderpflegeschulen oder an Fachschulen (Fachakademien) absolviert. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss, wobei zeitgleich mit der Ausbildung auch ein mittlerer Schulabschluss erreicht werden kann. Wer bereits eine Kinderpflege-Ausbildung absolviert hat kann in allen Bundesländern im Anschluss daran die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen und sich so weiter im pädagogischen Bereich qualifizieren.

 

Sozialassistent/innen
 

Die drei Berufsbezeichnungen „Sozialassistent/in“, „sozialpädagogische/r Assistent/in“ und „Kinderpfleger/in“ werden teilweise synonym gebraucht, aber alle, die einen der ganzen Abschlüssen vorweisen können, dürfen sich auf eine Stelle als Ergänzungskraft in sozialpädagogischen Einrichtungen bewerben. Je nach Bundesland unterscheidet sich der Schwerpunkt der Ausbildung, in einigen Ländern werden zwei der oben genannten Berufsausbildungen angeboten, in anderen nur eine.

Inhaltlich und strukturell ähneln sich die Ausbildungsgänge, sie dauern je nach persönlicher Qualifikation ein bis drei Jahre und Bewerber müssen mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen.

Sozialassistent/innen werden während ihrer Ausbildung anders als beispielsweise Kinderpfleger/innen schwerpunktmäßig aber auf eine Tätigkeit in Pflege- und Seniorenheimen vorbereitet. Sie können ebenso in Privathaushalten kranke und/oder behinderte Menschen pflegen und betreuen.

 

Erziehungswissenschaftler/Erziehungswissenschaftlerin
 

Erziehungswissenschaften sind Bezeichnungen für eine wissenschaftliche Disziplin. Das Studium der Erziehungswissenschaft gehören zu den Sozialwissenschaften und beschäftigen sich mit Inhalten an der Schnittstelle zwischen Pädagogik, Soziologie und Psychologie. Im Fokus pädagogischer, erziehungs- und bildungswissenschaftlicher Forschung stehen Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene. Voraussetzung für dieses Studium ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine Fachhochschulreife sowie eine gleichwertige anerkannte Ausbildung (z. B. Erzieher/Erzieherin). Die Dauer des Studiums in Vollzeit sind in der Regel 6-8 Semester. Erziehungswissenschaftler/Erziehungswissenschaftlerin arbeiten in Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und sind für die Bildungskonzepte, deren Umsetzung und die individuelle Förderung zuständig. Ebenso können sie in Einrichtungen für die Familienberatung, Erziehungsberatung und Konfliktberatung. Der letztendliche Arbeitsbereich hängt von dem Schwerpunkt des Studiums ab.

 

Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin


Die Zuständigkeit bei Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen liegt in der pädagogischen, lebenspraktischen und pflegerischen Mithilfe und Betreuung von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Die zu Betreuenden werden von den Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags begleitet. Die schulische Aus- bzw. Weiterbildung an der Berufsfachschule ist je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel dauert diese in Vollzeit 2-3 Jahre und in Teilzeit 3-5 Jahre. Der Einsatzbereich von Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen ist in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung aber auch Kindergärten und Schulen.
 

Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin 


Als Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin besteht der Arbeitsalltag in der Betreuung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Somit ist der Aufgabenbereich abwechslungsreich und er kann überall dort stattfinden, wo Betreuer gebraucht werden, von Kindertagesstätten und –-krippen bis zu Kinderkrankenhäusern oder Säuglingsheimen. Der Ablauf der Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten/sozialpädagogischen Assistentin, ist ja nach Bundesland unterschiedlich und nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich besteht die Ausbildung aus einem schulischen und einem praktischen Teil in Form von Praktika. Für den Begriff Sozialpädagogischer Assistent/Sozialpädagogische Assistentin existieren mehrere Bezeichnungen. Oft werden Sie auch als Kinderpflegerin und Kinderpfleger betitelt. Somit sind die Aufgabenbereiche ähnlich wie die der Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen.

 

Pädagogisches und leitendes Personal 


Als pädagogisches Personal werden pädagogische Fachkräfte und pädagogische Ergänzungskräfte betitelt. Zu den Aufgaben eines pädagogisches Personals in leitender Funktion zählt die Verantwortung für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen, die in ihrer Einrichtung betreut werden. Des Weiteren trägt ein leitendes Personal Verantwortung für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags und die Einhaltung pädagogischer Standards. Weitere Kernaufgaben einer Kindergarten Leitung sind z.B. die Führung und Förderung der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und Kooperationspartnern im Sozialraum (z.B. mit Schulen). Welchen Berufsabschluss eine pädagogische Leitung vorzeigen muss hängt von den Voraussetzungen des jeweiligen Trägers ab. Pädagogische Fachkräfte, Kindheitspädagogen, Erzieher oder Sozialpädagogen werden oft als Leitungen eingesetzt. Je nach Größe der Einrichtung, in der sie tätig sind aber auch je nach Struktur des Trägers kann eine Leitung vom Gruppendienst freigestellt sein.

 

Als Absolvent/Absolventin des Studienganges Soziale Arbeit darf der BerufstitelSozialpädagoge/Sozialpädagogin geführt werden. Studiert wird Sozialpädagogik vorwiegend an Fachhochschulen, Hochschulen oder Berufsakademien. Zu den Aufgaben eines Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin zählen die Betreuung und Beratung von Menschen in verschiedenen Lebenslagen sowie der Förderung deren Entwicklung. Der Arbeitsschwerpunkt  liegt auf der Bildung und Erziehung und zu einem gewissen Maß auch in der Seelsorge. Als Aufgaben von einem Sozialpädagogen/Sozialpädagogin gelten die aktive Betreuung oder Beratung sowie die Verwaltung, Organisation und Planung. Sie müssen über jeden einzelnen Akten führen, ihre Methoden und Maßnahmen dokumentieren und analysieren. So können sie die optimale Betreuung und Förderung gewährleisten. Zu den vielfältigen Aufgabenbereiche von Sozialpädagogen gehören: Kinder- und Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Soziale Arbeit mit Jugendliche, Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste, Resozialisierung. Der Studiengang kann in Vollzeit (ca. 6 - 7 Semester) und in Teilzeit (ca. 9 Semester) studiert werden. Die Dauer der Studienzeit variiert von Anbieter zu Anbieter.

 

Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge 


Das Bachelor-Studium „Kindheitspädagogik“ führt zu dem akademischen Grad „Bachelor of Arts“ (B. A.). Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs sind berechtigt, die deutschlandweit anerkannte Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/ staatlich anerkannter Kindheitspädagoge (B. A.)“ zu führen. Kindheitspädagoginnen/. Das Studium kann an Fachhochschulen bzw. Hochschulen der angewandten Wissenschaft, Universitäten sowie, in Baden- Württemberg an Pädagogischen Hochschulen absolviert werden. Es wird als Vollzeitstudium oder Teilzeitstudium (nebenberuflich) angeboten. Regelstudienzeit sind sechs oder sieben Semester. Als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung durch die jeweiligen Bundesländer ist zumeist ein Praxisanteil von mindestens 100 Tagen in die Regelstudienzeit integriert. Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen verfügen über eine wissenschaftlich fundierte und reflektierte kindheitspädagogische Professionalität, die sie zur Entwicklung, Durchführung, Steuerung und Evaluation von Angeboten zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren befähigt. Die Arbeitsfelder liegen in Kindertageseinrichtungen, in der Tagespflege und in der Ganztagsbildung an Grundschulen. Durch das Bachelorstudium ergeben sich Möglichkeiten in vielerlei Bereiche zu arbeiten wie als Leitung von Kindertageseinrichtungen und von Einrichtungsverbänden. Ebenso können sie als Fachberatung in Kindertageseinrichtungen oder zu fachaufsichtlichen Tätigkeiten bei Kita-Trägern und Behörden eingesetzt werden.

 

Heilpädagogen/-innen (FH)


Heilpädagogen und Heilpädagoginnen erziehen, unterstützen und fördern vorhandene Fähigkeiten durch entsprechende pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen. 

Zu ihren betreuten Personen zählen Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Erkrankungen, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, geistiger oder körperlicher Behinderung. Zu den Aufgaben eines Heilpädagogen einer Heilpädagogin zählen beispielsweise das Ermitteln vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der zu betreuenden Personen sowie dem erstellen individueller Behandlungspläne. Bei schwerstbehinderten Menschen geben sie auch Unterstützung bei der körperlichen Hygiene, beim Waschen und Ankleiden. Darüber hinaus haben sie gegenüber Angehörigen zum Beispiel in Problem- und Konfliktsituationen eine beratende Funktion. Arbeitsfelder für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Sozialwesen und Gesundheitswesen sind zum Beispiel in Pflegeheimen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindergärten.

Die Aus- oder Weiterbildung zum Heilpädagogen kann in Teilzeit, Vollzeit oder als Fernstudium absolviert werden. Sie finden in Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs statt. Heilpädagogik wird auch als Studiengang an Hochschulen angeboten. In Vollzeit dauert die Weiterbildung zwischen anderthalb und zweieinhalb Jahren, in Teilzeit zwei bis vier Jahre.
 

Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin 


Als ein weiterer Berufsabschluss kann der als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin genannt werden. Sie werden meist in den selben Tätigkeitsbereichen wie Sozialpädagogen eingesetzt. Sozialpädagogik und Soziale Arbeit werden oft synonym verwendet. Sozialpädagogik ist ein Teilgebiet sowie ein Schwerpunkt der Sozialen Arbeit. Der Unterschied zwischen der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit liegt in der historischen Entwicklung sowie in grundlegenden Aspekten. Schwerpunkt der Sozialpädagogik liegt bei der Prävention und versucht durch Förderung und Hilfestellungen Problemsituationen schon zu verhindern, bevor sie entstehen. Soziale Arbeit hingegen ist umfassender. Der Begriff beinhaltet die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen also Teile der Sozialpädagogik. Aber auch die Hilfe und Begleitung bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche , Betreuung älterer Menschen oder der Umgang mit Menschen mit Behinderung gehört zu den Arbeitsbereichen des Sozialarbeiter/der Sozialarbeiterin.

 

Heilerziehungshelfer/Heilerziehungshelferin


Die Ausbildung zum Heilerziehungshelfer/Heilerziehungshelferin vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine qualifizierte Zusammenarbeit mit Menschen mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung ermöglichen. Sie sind behilflich und bei der Begleitung, Beratung, Pflege und Versorgung von Menschen mit Behinderung. So Unterstützten sie beispielsweise bei unterschiedlichen Alltagsaufgaben oder geben Hilfestellung beim Waschen und Anziehen. Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf ein bis zwei Jahre in Vollzeit und auf ca. drei Jahre in Teilzeit. Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind mindestens ein Hauptschulabschuss, ein einjähriges angeleitetes Praktikum oder Freiwilliges Soziales Jahr sowie ein Attest zur gesundheitlichen Eignung.

 

Pädagogische  Ergänzungskraft?

Pädagogische Ergänzungskräfte sind für die Betreuung und Förderung von Kindern aller Altersgruppen mitverantwortlich. Sie müssen eine mindestens zweijährigen, überwiegend pädagogisch ausgerichteten, abgeschlossenen Ausbildung vorweisen. Es gibt auch die Möglichkeit, während eines Berufspraktikums im Rahmen der Erzieherausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik als Ergänzungskraft eingesetzt zu werden. Meist zählen zu Ergänzungskräften Personen, die einen Berufsabschluss als Kinderpfleger/in bzw. Sozialpädagogische Assistentinnen sowie Sozialassistenten absolviert haben. Die Ergänzungskraft wird als eine Art Vorstufe des Erziehers angesehen.

 

Hier findest du eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Bundesländern  

Welche Voraussetzungen und Kriterien zur Anerkennung als Fachkraft zu erfüllen sind, ist unterschiedlich. Um herauszufinden, wann ich mit welcher Qualifikation als Fachkraft in einer Kita arbeiten kann, ist es notwendig, die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer anzuschauen. Im hier verlinkten PDF findest du eine genaue Übersicht nach Bundesländern sortiert.

 

PDF File  Berufe Liste Kita nach Bundesländern

 



Die folgende Grafik zeigt eine Übersicht über die Qualifikationen, den Männeranteil und das Alter des pädagogischen und leitenden Personals in Kitas.

 

Wer darf in Kitas arbeiten

 

Bild: shutterstock_2176765377

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