Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in NRW

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in NRW fehlt gesetzliche Grundlage 
Die anhaltende fehlende gesetzliche Regelung für den offenen Ganztag (OGS) in Nordrhein-Westfalen (NRW) führt zu Unzufriedenheit bei Kommunen, Eltern und der Opposition. Es besteht die Sorge, dass der ab 2026 geltende Rechtsanspruch nicht angemessen erfüllt werden könnte. Bisher konnte die Landesregierung zwar eine "fachliche Grundlage" vorlegen, jedoch fehlt ein Landesausführungsgesetz.
 
Die wesentlichen Akteure verlieren langsam die Geduld mit der Landesregierung. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, reagierte verärgert: "Es ist für die Kommunen in NRW nicht akzeptabel, dass fast drei Jahre nach Verabschiedung des Rechtsanspruchs immer noch kein Ausführungsgesetz vorliegt." Die Landesregierung habe mehrfach versichert, dass dies bald geschehen werde. Nun sei jedoch unklar, ob überhaupt ein Gesetz erlassen werde. Gleichzeitig werden von den Kommunen Fortschritte beim Ausbau und der Schaffung von Plätzen erwartet, ohne dass sie die Rahmenbedingungen kennen.
 
Auch bei den Eltern nimmt die Ungeduld zu. Birgit Völxen, Geschäftsführerin der Landeselternschaft der Grundschulen, betonte, dass der Fokus der politischen Entscheidungen derzeit hauptsächlich auf der Quantität der Ganztagsplätze liege. Es fehlten jedoch Qualitäts-, Personal- und Raumstandards, um eine angemessene Betreuungsqualität sicherzustellen. Eltern wären gezwungen genau zu überlegen, ob sie ihre Kinder für den Nachmittag anmelden, insbesondere wenn sie befürchten müssten, dass die Qualität der OGS nicht gewährleistet sei. Völxen forderte eine deutlich höhere finanzielle Beteiligung des Landes, um die Qualität des Ganztags sicherzustellen.

Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dilek Engin, warnte davor, dass die Landesregierung dieses Spiel der Verzögerung nicht weiterführen sollte. Es sei kaum vorstellbar, dass es keinen Entwurf für ein OGS-Gesetz gebe, insbesondere da dies im Koalitionsvertrag festgehalten sei. Engin kritisierte das Vorgehen von Schwarz-Grün und drohte mit weiteren Schritten, um die wahren Hintergründe zu erfahren. "Das Schlimmste jedoch ist, dass in NRW der Rechtsanspruch auf OGS in Gefahr ist und die Kommunen alleine gelassen werden, was berufstätige Familien und ihre Kinder betrifft. So sollten politische Entscheidungen auf Landesebene nicht getroffen werden."

Quelle: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/offener-ganztag-in-nrw-ministerin-josefine-paul-vertroestet-bei-gesetz_aid-111915575

 

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