Pädagogische Fachkräfte nehmen gemeinsam an einer beruflichen Weiterbildung teil


Eine Fortbildung zu Kinderschutz, Inklusion oder Gesprächsführung kostet vielleicht einige Hundert Euro, eine umfangreiche Zusatzqualifikation schnell mehrere Tausend. Pädagogische Fachkräfte müssen diese Kosten jedoch nicht immer vollständig selbst tragen. Je nach Weiterbildung, Bundesland und beruflicher Situation kommen unterschiedliche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten infrage.


Das Wichtigste in Kürze

 

  • Für berufliche Fort- und Weiterbildungen gibt es keinen einheitlichen Zuschuss für Erzieher*innen.
  • Fördermöglichkeiten gibt es auf Bundes- und Landesebene sowie über Arbeitgeber und Kita-Träger.
  • Einige Bundesländer bezuschussen individuell gewählte Weiterbildungen besonders umfangreich.
  • Andere Länder haben keinen vergleichbaren allgemeinen Zuschuss für Beschäftigte.
  • Auch die Bundesagentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen fördern.
  • Kita-Träger können Fortbildungskosten freiwillig vollständig oder teilweise übernehmen.
  • Selbst getragene berufliche Fortbildungskosten können grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden.
  • Wichtig: Förderung immer vor der verbindlichen Anmeldung prüfen. Je nach Programm muss der Antrag vor Anmeldung oder Beginn der Weiterbildung gestellt werden.


Bevor du eine Weiterbildung selbst bezahlst, solltest du drei Stellen prüfen: deinen Arbeitgeber, Förderprogramme deines Bundeslandes und bundesweite Fördermöglichkeiten.


Wer bezahlt Fort- und Weiterbildungen für Erzieher*innen?
 

Ob du die Kosten einer Weiterbildung selbst tragen musst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst kommt es darauf an, um welche Art von Weiterbildung es sich handelt.


Ordnet dein Arbeitgeber eine Fortbildung an, gelten andere Voraussetzungen als bei einer Qualifizierung, die du auf eigene Initiative besuchen möchtest. Auch Tarifverträge, Arbeitsverträge und interne Fortbildungsregelungen des Trägers können eine Rolle spielen.
Für selbst gewählte berufliche Weiterbildung kommen insbesondere folgende Finanzierungsmöglichkeiten infrage:

 

  • Kostenübernahme oder Zuschuss des Arbeitgebers,
  • Weiterbildungsförderung des Bundeslandes,
  • Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter,
  • Aufstiegsfortbildungsförderung,
  • Stipendien und spezielle Förderprogramme,
  • steuerliche Berücksichtigung selbst getragener Kosten.
     

Es lohnt sich deshalb, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, bevor du eine Weiterbildung buchst.


Welche Zuschüsse bieten die Bundesländer?
 

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß. Einen bundesweit einheitlichen „Weiterbildungsscheck“ gibt es nicht.


Einige Länder unterstützen Beschäftigte direkt bei einer individuell gewählten beruflichen Weiterbildung. Andere konzentrieren ihre Fördermittel stärker auf Unternehmen, bestimmte Zielgruppen oder umfangreiche Qualifizierungen.


Rheinland-Pfalz: Bis zu 1.500 Euro mit dem QualiScheck
 

Eine besonders umfangreiche Individualförderung gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz.


Mit dem QualiScheck können Beschäftigte einen Zuschuss zu einer berufsbezogenen Weiterbildung erhalten. Gefördert werden 60 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr.


Berücksichtigt werden unter anderem Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie bestimmte Materialien, wenn diese Bestandteil der Teilnahmekosten sind. Fahrt, Unterkunft und Verpflegung werden dagegen nicht gefördert.


Interessant ist außerdem: Für die Förderung reicht grundsätzlich ein Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Eine Einkommensgrenze besteht derzeit nicht.


Brandenburg: 60 Prozent Förderung über den Bildungsscheck


Auch Brandenburg bietet mit seinem Bildungsscheck für Beschäftigte eine vergleichsweise umfangreiche Individualförderung.


Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen nach individuellem Bedarf. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben und muss mindestens 500 Euro betragen.


Damit richtet sich das Programm vor allem an etwas umfangreichere Weiterbildungen. Die Förderung kann auch mehrfach pro Kalenderjahr erfolgen.


Auszubildende und Studierende sind von dieser Form der Individualförderung allerdings ausgeschlossen.


Nordrhein-Westfalen: Zuschuss über den Bildungsscheck 2.0
 

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2026 wieder einen Bildungsscheck für individuell gewählte berufliche Weiterbildungen.


Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt bei erfüllten Voraussetzungen 50 Prozent der Kursgebühren bis maximal 500 Euro. Anders als beim früheren Bildungsscheck richtet sich das Programm an Privatpersonen und ist unter anderem an eine Einkommensgrenze gekoppelt.


Hamburg: Weiterbildungsbonus


In Hamburg existiert mit dem Weiterbildungsbonus ebenfalls eine Förderung beruflicher Qualifizierung. Das Angebot richtet sich insbesondere an bestimmte Gruppen von Beschäftigten und Selbstständigen.


Ob eine konkrete pädagogische Weiterbildung gefördert werden kann und in welcher Höhe, hängt von der persönlichen und beruflichen Situation ab. Eine Beratung vor der Anmeldung ist daher sinnvoll.


Nicht jedes Bundesland hat einen Bildungsscheck


Wohnst oder arbeitest du in einem anderen Bundesland, bedeutet das nicht automatisch, dass es dort ebenfalls einen Bildungsscheck oder QualiScheck gibt.


Einige Länder haben frühere Programme eingestellt, andere konzentrieren ihre Förderung auf Unternehmen oder bestimmte Beschäftigtengruppen. Deshalb ist eine Tabelle nach dem Muster „In jedem Bundesland gibt es Zuschuss X“ irreführend.


Auch Förderprogramme können auslaufen, vorübergehend keine neuen Anträge annehmen oder aufgrund ausgeschöpfter Mittel pausieren.


Deshalb gilt: Prüfe immer die aktuellen Fördermöglichkeiten deines Bundeslandes und die Bedingungen der konkreten Weiterbildung.

 

Zwei pädagogische Fachkräfte informieren sich über eine berufliche Weiterbildung


Welche bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es?


Die Suche sollte nicht bei den Länderprogrammen enden. Auch auf Bundesebene bestehen Möglichkeiten, berufliche Qualifizierungen finanziell zu unterstützen.


Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit


Die Bundesagentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen fördern – und zwar nicht nur bei Arbeitslosigkeit.


Auch die Weiterbildung von Beschäftigten kann gefördert werden. Je nach Förderinstrument können beispielsweise Lehrgangskosten übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber zusätzlich Zuschüsse erhalten.


Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen pauschalen Zuschuss für jedes Wochenendseminar oder jede frei gewählte Kita-Fortbildung. Art, Dauer und Ziel der Weiterbildung sowie die Situation der beschäftigten Person und des Unternehmens spielen eine Rolle.


Vor allem bei umfangreicheren Qualifizierungen lohnt es sich daher, gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Förderung zu prüfen.


Bildungsgutschein


Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist vor allem dann relevant, wenn eine berufliche Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden beziehungsweise die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.


Damit können unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungskosten übernommen werden.


Sowohl die Maßnahme als auch der Bildungsträger müssen dafür zugelassen sein. Für eine kurze, frei gewählte pädagogische Fortbildung ist der Bildungsgutschein daher meist nicht das typische Förderinstrument.


Aufstiegs-BAföG


Für umfangreiche Aufstiegsfortbildungen kann außerdem das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) relevant sein.


Das sogenannte Aufstiegs-BAföG ist allerdings kein allgemeiner Zuschuss für beliebige Fortbildungen. Gefördert werden Qualifizierungen, die gezielt auf bestimmte anerkannte Fortbildungsabschlüsse vorbereiten.


Ob eine pädagogische Weiterbildung darunterfällt, hängt daher vom angestrebten Abschluss und der konkreten Maßnahme ab.


Kann die Kita oder der Träger meine Weiterbildung bezahlen?
 

Bevor du einen Förderantrag stellst, solltest du auch deinen Arbeitgeber ansprechen. Viele Kita-Träger verfügen über eigene Fortbildungsbudgets oder beteiligen sich zumindest an beruflich relevanten Qualifizierungen.


Die Chancen auf eine Kostenübernahme steigen insbesondere, wenn sich ein konkreter Nutzen für die Einrichtung darstellen lässt.


Das gilt beispielsweise bei Weiterbildungen zu:

  • Kinderschutz und Schutzkonzepten,
  • Inklusion und Teilhabe,
  • herausforderndem Verhalten,
  • Sprachförderung und Mehrsprachigkeit,
  • Praxisanleitung,
  • Elternarbeit und Gesprächsführung,
  • Kita-Leitung und Personalführung,
  • Methoden und pädagogischen Konzepten,
  • Qualitätsentwicklung.
     

Auch eine teilweise Finanzierung kann interessant sein. Der Träger könnte beispielsweise die Kursgebühr übernehmen, während du Fahrt- oder Übernachtungskosten selbst trägst.


So kannst du die Kostenübernahme begründen


Im Gespräch mit Kita-Leitung oder Träger solltest du nicht nur deinen persönlichen Weiterbildungswunsch in den Mittelpunkt stellen, sondern den Nutzen für die Einrichtung.


Mögliche Argumente sind:

kurs
  • Das erworbene Wissen kann unmittelbar in der pädagogischen Arbeit eingesetzt werden.
  • Du gibst wichtige Erkenntnisse anschließend an das Team weiter.
  • Die Qualifizierung unterstützt die Qualitätsentwicklung der Einrichtung.
  • Du kannst zusätzliche Aufgaben oder Verantwortungsbereiche übernehmen.
  • Die Weiterbildung stärkt die fachliche Kompetenz des Teams.
  • Qualifizierungsangebote können zur Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung beitragen.
     

Gerade bei längeren und teureren Weiterbildungen lohnt es sich außerdem zu fragen, ob der Träger eine vollständige Finanzierung, einen festen Zuschuss oder eine anteilige Kostenübernahme anbietet.

 

Teilnehmende besuchen eine berufliche Fortbildung mit einem Dozenten


Welche pädagogischen Weiterbildungen können gefördert werden?


Ob eine Weiterbildung förderfähig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Programm. Allein der berufliche Bezug zur Kita reicht nicht bei jeder Förderung aus.


Grundsätzlich können beispielsweise Qualifizierungen aus folgenden Bereichen interessant sein:


Kinderschutz und Schutzkonzepte


Kindeswohlgefährdung erkennen, Handlungssicherheit entwickeln, Schutzkonzepte erarbeiten und professionell mit Eltern und Hilfesystemen zusammenarbeiten.


Inklusion und Vielfalt


Inklusive Pädagogik, Neurodivergenz, Behinderung und Teilhabe sowie diskriminierungssensible Arbeit.


Kita-Leitung und Personalführung


Teamführung, Mitarbeitendengespräche, Konfliktmanagement, Organisation und Qualitätsentwicklung.


Elternarbeit und Kommunikation


Gesprächsführung, Beschwerdemanagement, Erziehungspartnerschaft und kultursensible Kommunikation.


Methoden und pädagogische Konzepte


Systemische Pädagogik, beziehungsorientierte Ansätze, Partizipation, Projektarbeit, Beobachtung und Dokumentation sowie offene oder teiloffene Konzepte.


Praxisanleitung


Auszubildende professionell begleiten, Feedback geben, Lernprozesse gestalten und die eigene Rolle als Praxisanleitung reflektieren.


Sprachförderung und Medienpädagogik


Alltagsintegrierte Sprachbildung, Mehrsprachigkeit, Medienkompetenz sowie der professionelle Umgang mit digitalen Medien und KI.


Wichtig: Ob ein bestimmter Kurs tatsächlich bezuschusst wird, solltest du immer vor der Anmeldung beim jeweiligen Fördergeber prüfen.


Zuschuss und Bildungsurlaub: Kann ich beides kombinieren?


Bildungsurlaub und Weiterbildungsförderung beantworten zwei unterschiedliche Fragen:


Bildungsurlaub: Bekomme ich für die Weiterbildung frei und wird mein Gehalt weitergezahlt?


Weiterbildungsförderung: Wer übernimmt die Kosten der Weiterbildung?


Deshalb kann grundsätzlich eine Kombination möglich sein. Eine pädagogische Fachkraft könnte beispielsweise einen Zuschuss zu den Kurskosten erhalten und für die Teilnahme gleichzeitig Bildungsurlaub beantragen.


Dafür müssen jedoch unabhängig voneinander die Voraussetzungen des jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzes und des Förderprogramms erfüllt sein.


Kurz gesagt: Bildungsurlaub kann dir die notwendige Zeit verschaffen – ein Weiterbildungszuschuss kann die Kosten reduzieren.


Können verschiedene Zuschüsse miteinander kombiniert werden?


Das lässt sich nicht pauschal beantworten.


Bei öffentlichen Förderprogrammen gelten häufig Vorgaben dazu, ob weitere öffentliche Mittel oder Zuschüsse des Arbeitgebers eingesetzt werden dürfen. Eine doppelte Erstattung derselben Kosten ist in der Regel nicht vorgesehen.


Informiere den Fördergeber deshalb über weitere Zuschüsse und kläre vorab, welche Kombinationen erlaubt sind.


Selbst bezahlt? Fortbildungskosten können steuerlich relevant sein


Auch wenn keine Förderung infrage kommt, können beruflich veranlasste Fortbildungskosten grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.


Dazu können je nach Einzelfall beispielsweise gehören:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren,
  • Fachliteratur und Arbeitsmittel,
  • Fahrtkosten,
  • gegebenenfalls Übernachtungs- und weitere Reisekosten.
     

Kosten, die der Arbeitgeber oder eine andere Stelle bereits erstattet hat, können selbstverständlich nicht noch einmal als eigene Aufwendungen berücksichtigt werden.


Außerdem gilt: Steuerlich absetzen bedeutet nicht, dass du die Kosten vollständig zurückbekommst. Werbungskosten wirken sich grundsätzlich auf das zu versteuernde Einkommen aus.


Weiterbildung finanzieren: So gehst du vor

 

  1.  Weiterbildung und Gesamtkosten ermitteln
    Prüfe nicht nur die Kursgebühr. Fahrt, Unterkunft, Prüfungsgebühren und Materialien können die tatsächlichen Kosten deutlich erhöhen.
  2. Arbeitgeber ansprechen
    Frage bei Kita-Leitung oder Träger nach einem Fortbildungsbudget, Zuschuss oder einer vollständigen Kostenübernahme.
  3. Förderung des Bundeslandes prüfen
    Informiere dich, ob dein Bundesland aktuell eine Individualförderung anbietet und ob Wohn- oder Arbeitsort für die Förderung entscheidend ist.
  4. Bundesweite Förderung prüfen
    Bei umfangreicheren Qualifizierungen können die Bundesagentur für Arbeit oder andere bundesweite Programme infrage kommen.
  5. Bildungsurlaub prüfen
    Möchtest du die Weiterbildung während deiner regulären Arbeitszeit besuchen, solltest du zusätzlich klären, ob sie für Bildungsurlaub genutzt werden kann.
  6. Erst danach verbindlich buchen
    Dieser Schritt ist besonders wichtig. Manche Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor der Anmeldung oder vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird.


Wer zuerst bucht und sich anschließend um einen Zuschuss kümmert, kann deshalb seinen Förderanspruch verlieren.


Häufige Fragen zu Weiterbildungszuschüssen

 

Gibt es einen speziellen Weiterbildungszuschuss für Erzieher*innen?

Einen bundesweit einheitlichen Zuschuss speziell für Erzieher*innen gibt es nicht. Pädagogische Fachkräfte können aber allgemeine Förderprogramme für Beschäftigte nutzen, wenn sie deren Voraussetzungen erfüllen.

Wie viel Förderung kann ich bekommen?

Das hängt vom Programm ab. Manche Förderungen übernehmen einen bestimmten Prozentsatz, andere arbeiten mit festen Höchstbeträgen. Rheinland-Pfalz übernimmt über den QualiScheck derzeit beispielsweise 60 Prozent bis maximal 1.500 Euro.

Muss mein Arbeitgeber meine Weiterbildung bezahlen?


Nicht jede selbst gewählte Weiterbildung muss automatisch vom Arbeitgeber finanziert werden. Träger können die Kosten aber freiwillig vollständig oder teilweise übernehmen. Bei verpflichtenden oder angeordneten Fortbildungen ist die Situation anders zu beurteilen.

Kann ich einen Zuschuss und Bildungsurlaub kombinieren?

Das kann möglich sein. Beide Förderinstrumente haben unterschiedliche Funktionen: Bildungsurlaub betrifft die Freistellung von der Arbeit, ein Weiterbildungszuschuss die Finanzierung. Die Voraussetzungen müssen jeweils separat erfüllt sein.

Werden auch Online-Weiterbildungen gefördert?

Das hängt vom Förderprogramm ab. Online- oder Blended-Learning-Angebote können förderfähig sein, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich eine bereits gebuchte Weiterbildung nachträglich fördern lassen?

Das ist häufig problematisch. Viele Förderprogramme verlangen eine Antragstellung vor Anmeldung oder Beginn der Weiterbildung. Prüfe die Förderung deshalb unbedingt vor einer verbindlichen Buchung.

 


Wichtig: Erst Förderung prüfen, dann Weiterbildung buchen


Berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil pädagogischer Professionalisierung – sie muss aber nicht zwangsläufig vollständig aus eigener Tasche finanziert werden.
Neben dem Arbeitgeber können Länderprogramme und bundesweite Förderangebote einen Teil der Kosten übernehmen. Wie groß die Unterstützung ausfällt, unterscheidet sich allerdings erheblich.
Deshalb lohnt sich vor jeder größeren Weiterbildung ein kurzer Fördercheck: Was übernimmt mein Träger? Welche Förderung bietet mein Bundesland? Und kommt zusätzlich eine bundesweite Unterstützung infrage?
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, sollte die Weiterbildung verbindlich gebucht werden.

 

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