Informationen zum Berufsbild der pädagogischen Ergänzungskraft

Für eine erfolgreiche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist ein aus­rei­chendes und vor allem qualifiziertes Angebot an päda­go­gi­schen Kräften un­ab­dingbar. Aktuell herrscht jedoch ein massiver Fachkräftemangel. Somit erhält die Bedeutung der pädagogischen Ergänzungskraft einen hohen Stellenwert. Aber wie werde ich eine pädagogische Ergänzungskraft? Ist eine Kinderpflegerin auch eine Ergänzungskraft? Und was verdiene ich als Ergänzungskraft? Auf all diese Fragen wird im folgenden Text eingegangen.

 

Was ist eine pädagogische Ergänzungskraft?


Eine allgemeine Definition bzw. einen allgemeingültigen Berufstitel für Ergänzungskräfte im Kindergarten oder Kita Bereich gibt es nicht, da dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Meist werden die Begriffe pädagogische Ergänzungskraft und pädagogische Hilfskraft als Synonym verwendet.

 

Je nach Bundesland können pädagogische Ergänzungskräfte auch als

 

  • pädagogische Hilfskraft
  • pädagogische Zusatzkraft
  • Erziehungshelferin bzw. Erziehungshelfer
  • pädagogisches Personal mit Qualifikation zur Mitarbeit in einer Gruppe

 

betitelt werden.

 

Allgemein ist zu sagen, dass pädagogische Ergänzungskräfte Fachkräfte, wie z. B. Erzieher und Erzieherinnen in vollem Umfang bei der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Förderschwerpunkt unterstützen.
 

Zu pädagogischen Ergänzungskräften zählen:

  • Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger
  • Sozialassistentinnen und Sozialassistenten
  • Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten (SPA)
  • Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer
  • AbsolventInnen pädagogischer Studiengänge ohne einschlägige Berufserfahrung

Achte bitte darauf, was in deinem Bundesland gilt. Nicht mit jeder Ausbildung kannst du dich auf die gleichen Tätigkeiten bewerben bzw. in den gleichen Bereichen arbeiten.

 

Was ist der Unterschied zwischen pädagogischer Ergänzungskraft und pädagogischer Fachkraft?

 

Ein Unterschied lässt sich bereits bei der jeweiligen Ausbildung feststellen, da es zwei verschiedene Bildungsgänge mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten und Vertiefungen sind. Ebenso sind die Zugangsvoraussetzungen different.
Die Ausbildung zur pädagogischen Ergänzungskraft ist zeitlich nicht so umfangreich wie die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft. Du kannst dich aber als pädagogische Ergänzungskraft zur pädagogischen Fachkraft weiterbilden.

 

Pädagogische Fachkräfte sind grundsätzlich Personen mit einer fachtheoretischen und fach­prak­ti­schen sozialpädagogischen Ausbildung, die durch einen in- oder aus­län­dischen Ab­schluss mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie nach­ge­wiesen wird (vgl. § 16 Abs. 1 AVBayKiBiG).

Hierzu zählen beispielsweise

  • Erzieherinnen und Erzieher
  • Kind­heits­päda­go­gin­nen und Kind­heits­päda­go­gen
  • Sozialpädagoginnen und Sozial­pädagogen

 

Pädagogische Ergänzungskräfte sind Personen mit einer mindestens zwei­jährigen, überwiegend pä­da­go­gisch aus­ge­richteten, ab­ge­schlos­se­nen Ausbildung (§ 16 Abs. 4 AVBayKiBiG). Darüber hinaus muss das pädagogische Personal über die zur Erfüllung der Bil­dungs- und Erziehungsziele erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen.

 

Welche Voraussetzungen gibt es, um eine pädagogische Hilfskraft zu werden?



In Bayern gelten andere Voraussetzungen als beispielsweise in Hessen. Dies liegt daran, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Meist gelten folgende Voraussetzungen:

  • kein Eintrag ins erweiterte polizeiliche Führungszeugnis
  • Hauptschulabschluss als Schulabschluss bzw. die Berufsreife
  • Fundierte Deutschkenntnisse
  • Persönliche Grundvoraussetzungen wie: geduldiger Umgang, Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit usw.

     

Welche Ausbildung muss ich als pädagogische Ergänzungskraft/pädagogische Hilfskraft absolvieren?

 

Je nachdem, wie viel Verantwortung ihr Beruf mit sich bringt, wird auch bei einer pädagogischen Hilfskraft eine Berufsausbildung vorausgesetzt. Somit ist es meist nicht möglich, ohne Ausbildung als pädagogische Ergänzungskraft zu arbeiten.

Die Ausbildungen sind meist schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Bildungseinrichtungen wie Berufsfachschulen oder Berufskollegs, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Hier findest du einige Beispiele:
 

  • Abschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin/staatlich anerkannter Kinderpflege
  • Umschulung zum Erzieherassistenten/zur Erzieherassistentin
  • Abschluss zum Heilerziehungspfleger/in
  • Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten

 

Welche Ausbildung muss ich als pädagogische Fachkraft absolvieren?

 

Es gibt sehr viele Möglichkeiten, um den Abschluss zur pädagogischen Fachkraft zu erhalten. In jedem Fall musst du dabei die Zugangsvoraussetzungen bzw. Voraussetzungen der jeweiligen Bundesländer beachten.

  • Weiterbildung von der pädagogischen Ergänzungskraft zur Fachkraft
  • Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher an einer Fachakademie (Vollzeit/Teilzeit)
  • PiA Ausbildung (Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen), OptiPrax Ausbildung in Bayern
  • Externenprüfung/Nichtschülerprüfung
  • Abschluss eines B. A. Studiengangs wie beispielsweise B.A. Kindheitspädagogik, B.A. Soziale Arbeit, B.A. Elementarpädagogik usw.

Dies ist nur ein kleiner Auszug an Möglichkeiten die es gibt, dich zur Fachkraft weiterzubilden.

 

Welche Tätigkeiten und Aufgaben zählen zu einer pädagogischen Ergänzungskraft?


Die pädagogische Ergänzungskraft trägt unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft Mitverantwortung für die Erziehung, Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern. Die Ergänzungskraft unterstützt pädagogisches Fachpersonal im Regelbetrieb. Aber was genau macht eine pädagogische Hilfskraft?

 

Zu den Aufgaben einer pädagogischen Ergänzungskraft gehören:

 

  • pflegerische, hauswirtschaftliche und organisatorische Tätigkeiten (müssen im Zusammenhang mit der Pflege und der Erziehung der Kinder stehen)
  • Mithilfe und Mitwirkung bei Eingewöhnungen
  • Teilnahme und Mitwirkung bei Elterngesprächen
  • Teilnahme an Elternbeiratssitzungen
  • Beteiligung an der Planung, Vorbereitung sowie Durchführung und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit
  • Planung, Organisation und Umsetzung des Tagesablaufs
  • Planung und Durchführung individueller pädagogischer Angebote je nach Entwicklungsstand des Kindes
  • Vertretung der pädagogischen Fachkraft (z. B. bei Krankheit)
  • Mitwirkung an Veranstaltungen und Festen für Eltern und/oder Kinder
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern (Bildungs- und Erziehungspartnerschaft)
     

Auch hier gilt es die Voraussetzungen deines jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Auch kann es von Träger zu Träger unterschiedlich sein, welche Aufgaben pädagogische Ergänzungskräfte übernehmen. Die Aufführung der Aufgaben ist somit nicht vollständig. In manchen Einrichtungen fungieren die Ergänzungskräfte gleichgestellt mit pädagogischen Fachkräften. Achte daher darauf, was in der jeweiligen Stellenbeschreibung aufgeführt wird.

 

Achtung: Auch wenn es Unterschiede innerhalb der Bundesländer gibt. Ein Aspekt gilt für alle Bundesländer: Eine pädagogische Ergänzungskraft darf keine Kita Gruppe alleine leiten sowie keine leitenden Tätigkeiten wie beispielsweise Personalführung übernehmen.

Kann ich ohne Ausbildung als pädagogische Ergänzungskraft arbeiten?

 

Da der Kita Bereich eins massiver Personalmangel herrscht, stellt sich natürlich die Frage, ob pädagogische Hilfskräfte im Kindergarten oder Kita Bereich auch ohne Ausbildung tätig werden können?

Auch wenn es an Personal mangelt, ist es nicht möglich, ohne Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen zu arbeiten. Begründen lässt sich dies damit, dass die Kita Plätze von Kommunen bzw. den jeweiligen Bundesländern refinanziert werden und somit nur ausgebildete pädagogische Ergänzungskräfte eingestellt werden können. Aufgrund des Fachkräftemangels gibt es jedoch die Möglichkeit, als Quereinsteiger im sozialen Bereich tätig zu werden.

 

Kann ich als Quereinsteiger als pädagogische Ergänzungskraft oder pädagogische Fachkraft arbeiten?

 

Es ist nicht möglich, ohne Ausbildung und ohne pädagogische Erfahrung in Kitas zu arbeiten. Jedoch ist es aufgrund des akuten Fachkräftemangels aktuell sehr leicht möglich, als Quereinsteiger im sozialen Bereich tätig zu werden. Dies wird sogar aktiv gefördert. Grundsätzlich gilt: Je fachnäher dein Berufsabschluss, desto einfacher dürfte sich der Einstieg in die erzieherische Tätigkeit für dich gestalten.

Du musst auf alle Fälle eine Umschulung zur päd. Ergänzungskraft bzw. pädagogischen Fachkraft machen. Informiere dich hierfür ausführlich, denn die Voraussetzungen sowie die Möglichkeiten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Je nach Bundesland kannst du aber eine finanzielle Unterstützung über die Bundesagentur für Arbeit erhalten.

 

Was verdiene ich als pädagogische Ergänzungskraft?  


Das Honorar einer pädagogische Ergänzungskraft bzw. Hilfskraft ist abhängig von dem konkreten Abschluss sowie der jeweiligen Berufserfahrung einer Person. Die Höhe des Gehaltes ist meist angelehnt an die TVöD SuE-Entgelttabelle. 

TVöD steht für „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“. Der TVöD gehört zu den Kollektivverträgen und ist ein bundesweit gültiges Tarifregelwerk und dient dem Schutz der Angestellten. Im sozialen Bereich, also somit im Erziehungsdienst gilt, der TVöD SuE. Bei freien bzw. privaten Trägern gibt es Unterschiede. Jedoch gilt auch hier, dass sich diese Träger meist an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren. Ebenso macht es einen Unterschied, in welchem Bundesland du lebst. In Bayern verdienst du z. B. mehr als in Brandenburg.

Einen ungefähren Überblick erhältst du hier:

https://www.gehalt.de/beruf/paedagogische-hilfskraft

 

 

Was verdiene ich als ungelernte Kraft im Kindergarten?

 

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies auch von verschiedensten Faktoren abhängig ist z. B. welcher Arbeitgeber/Träger, welche Funktion usw.

 

Bild: shutterstock_797839453

Quellen:

https://blja.bayern.de/unterstuetzung/kindertagesbetreuung/paedagogisches-personal/index.php

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