Berlin. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung bei Krankmeldungen. Künftig soll Beschäftigten grundsätzlich bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung entfallen. Die Maßnahmen sind Teil der Beschlüsse des Koalitionsausschusses und sollen nach dem Willen der Bundesregierung dazu beitragen, den Krankenstand zu senken.
Für Beschäftigte im Bildungsbereich könnten die Änderungen besonders spürbare Folgen haben. Nach Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) fallen Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte zwar vergleichsweise häufig krankheitsbedingt aus, allerdings dauern viele Erkrankungen nur wenige Tage. Vor allem Atemwegsinfekte und psychische Belastungen prägen das Krankheitsgeschehen in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Mehr Arztbesuche bei kurzen Erkrankungen
Nach derzeitiger Rechtslage muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag vorgelegt werden. Arbeitgeber können allerdings bereits heute verlangen, dass ein Attest früher eingereicht wird. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Vorlage ab dem ersten Krankheitstag zum Regelfall werden. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
Gerade in Berufen mit vielen kurzfristigen Erkrankungen könnte dies zu deutlich mehr Arztbesuchen führen. In Kitas und Schulen treten kurze Krankheitsausfälle beispielsweise durch Erkältungen oder grippale Infekte überdurchschnittlich häufig auf. Beschäftigte müssten künftig bereits am ersten Krankheitstag eine Arztpraxis aufsuchen, sofern keine abweichenden betrieblichen Regelungen gelten.
Öffentlicher Dienst unmittelbar betroffen
Für tarifbeschäftigte Erzieher*innen und Lehrkräfte im öffentlichen Dienst hätte die geplante Neuregelung unmittelbare Bedeutung. Ihre Nachweispflichten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Zwar sollen Tarifparteien oder Arbeitgeber weiterhin abweichende Vereinbarungen treffen können, grundsätzlich würde jedoch die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag gelten.
Gewerkschaften und Fachleute äußern Kritik
Kritik an den Plänen kommt unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie sieht in der vorgesehenen Regelung ein Signal des Misstrauens gegenüber Beschäftigten und warnt vor zusätzlicher Bürokratie für Arztpraxen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Auch aus der Wissenschaft werden Zweifel laut. Der Arbeitsmarktforscher Daniel Graeber vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält es für fraglich, dass strengere Nachweispflichten den Krankenstand tatsächlich senken. Im Gegenteil könnten zusätzliche Arztbesuche Wartezimmer stärker belasten und das Risiko weiterer Ansteckungen erhöhen. Zudem gebe es bislang keine Hinweise darauf, dass die telefonische Krankschreibung für den Anstieg der Krankmeldungen verantwortlich sei.
Bundesregierung verfolgt Ziel sinkender Krankenstände
Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen mit dem Ziel, die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage zu reduzieren. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte in den vergangenen Monaten wiederholt auf den aus seiner Sicht hohen Krankenstand in Deutschland verwiesen. Neben der Attestpflicht ab dem ersten Tag sollen künftig auch fehlerhaft ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stärker sanktioniert werden. Im Gegenzug kündigt die Koalition unter anderem eine bessere Terminvergabe bei Fachärzten an.
Ob und wann die geplanten Änderungen tatsächlich in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Bislang handelt es sich um politische Beschlüsse der Koalition, die noch gesetzlich umgesetzt werden müssen.
Quelle:
https://www.news4teachers.de/2026/07/neue-regeln-bei-krankmeldungen-warum-lehrkraefte-und-erzieherinnen-besonders-von-der-attestpflicht-ab-dem-ersten-tag-betroffen-sind/
