Zugangsvoraussetzungen 


Schulische Voraussetzungen:

  • Du brauchst mindestens einen Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss.
  • Falls du keinen Mittleren Schulabschluss hast, kannst du trotzdem zugelassen werden, 

    wenn du:
     
  • Einen Ersten allgemeinen Schulabschluss mit mindestens Note 3,0 hast,
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung nach deutschen Regeln gemacht hast,
  • Und die Berufsschule mit mindestens Note 3,0 abgeschlossen hast.

    Bei Fachhochschulreife oder Abitur: zusätzlich ein einjähriges Praktikum, eine einjährige Berufstätigkeit oder ein Freiwilligendienst im sozialpädagogischen Bereich.


Berufliche Voraussetzungen:
 

Es gibt verschiedene Wege, um die beruflichen Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Du hast eine passende Ausbildung (z. B. als Sozialassistent/in) und die Berufsschule abgeschlossen.
  • Oder du hast eine andere Ausbildung, aber zusätzlich 150 Stunden sozialpädagogische Praxis gemacht.
  • Oder du hast drei Jahre Berufserfahrung in einer anerkannten Einrichtung für Kinder- und Jugendhilfe.
  • Oder du hast: 150 Stunden sozialpädagogische Praxis, den schulischen Teil der Fachhochschulreife, Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife,
  • Und freiwillige soziale Dienste (z. B. FSJ) können angerechnet werden.
     

Zu Beachten - Besondere Regelungen:


Die Berufserfahrung oder Praxiszeiten:

  • Können auf zwei Abschnitte aufgeteilt werden.
  • Müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bewerbung gemacht worden sein.
  • Dürfen nur in anerkannten Einrichtungen absolviert werden.
  • Kindererziehung oder Tagespflege zählt nicht als Berufserfahrung.
  • In besonderen Fällen kann eine Ausnahme vom Mittleren Schulabschluss gemacht werden, wenn du eine passende Ausbildung oder Berufserfahrung hast.
  • Falls dein Abschluss oder deine Ausbildung nicht direkt passt, entscheidet die oberste Schulaufsichtsbehörde, ob sie anerkannt wird.


Die Vollzeitausbildung

 

  • Dauer: Je nach Vorbildung zwei oder drei Jahre
  • Inhalte der Ausbildung: Theoretischer Unterricht an Fachschulen für Sozialpädagogik und praktische Phasen in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen. Während der Ausbildung müssen fachpraktische Erfahrungen in mindestens zwei Arbeitsfeldern für Erzieherinnen und Erzieher erworben werden, wobei mindestens eine Praxiszeit mit Kindern unter und über sechs Jahren absolviert werden muss


Die berufsbegleitende Erzieherausbildung in Schleswig-Holstein
 

Seit 2020 für alle Interessierten möglich, nicht nur für Personen mit Betreuungspflichten.

  • Dauer: in der Regel dreieinhalb Jahre
  • Diese Ausbildungsform kombiniert eine Teilzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Unterricht an Fachschulen. Übergänge zwischen Vollzeit- und Teilzeitausbildung sind möglich. 
  • Die genaue Organisation der Theorie-Praxis-Aufteilung kann je nach Fachschule variieren. Meistens jedoch drei tägige Tätigkeit pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung, zwei Tage pro Woche Unterricht an der Fachschule. Zusätzlich gibt es Wochenenden mit Blockunterricht und/oder ganze Unterrichtsblockwochen.


Praxisintegrierte Ausbildung (PiA):
 

  • Dauer: drei Jahre
  • Auszubildende sind bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe angestellt und erhalten eine Vergütung.
  • Theorie- und Praxisphasen sind über die gesamte Ausbildungszeit integriert. 


Ausbildung verkürzen

 

  • Für Personen mit einschlägiger Vorbildung: Bei Abschluss als Sozialpädagogische/r Assistent/in oder vergleichbarer Ausbildung kann die Ausbildungsdauer auf zwei Jahre verkürzt werden. Es können bis zu 600 Stunden praktischer Vorerfahrung auf die Praxiszeiten während der Ausbildung angerechnet werden.
  • direkte Anerkennung als Fachkraft: Personen mit bestimmten pädagogischen Berufsabschlüssen können unter Umständen direkt als Fachkraft in Kitas anerkannt werden.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Abschlüsse aus dem Ausland können anerkannt werden.
  • Externenprüfung: Personen mit relevanter Berufs- und Lebenserfahrung können den Abschluss als Erzieher/in über eine Externenprüfung erwerben

 

Gehalt wärend der Ausbildung


Während der Ausbildung:

  • In der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) erhalten Auszubildende eine Vergütung, die sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) orientiert.
  • Beispielhafte Vergütung (Stand 2025):


1.    Ausbildungsjahr: 1.340,69 €
2.    Ausbildungsjahr: 1.402,07 €
3.    Ausbildungsjahr: 1.503,38 € 


Nach der Ausbildung:

  • Das Einstiegsgehalt für staatlich anerkannte Erzieher/innen variiert je nach Träger und Tarifvertrag.
  • Im öffentlichen Dienst richtet es sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und liegt durchschnittlich zwischen Entgeltgruppe S 8a und S 8b, was einem Bruttogehalt von etwa 2.800 € bis 3.500 € entspricht.
    Bitte beachte, dass die genannten Gehälter Richtwerte sind und je nach Einrichtung, Träger und individueller Verhandlung variieren können.

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