Zulassungsvoraussetzungen
Für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik wird mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Zusätzlich wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder der Abschluss einer Berufsfachschule erwartet. Alternativ wird eine einschlägige Tätigkeit anerkannt, wenn dieser mindestens über die Dauer fünf Jahren nachgegangen wurde. Bewerber mit der Fach- oder allgemeinen Hochschulreife erfüllen die Voraussetzungen, wenn Berufserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden kann.
Die Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Anteil. Dabei werden im zweiten und dritten Halbjahr jeweils 10 Wochen und im fünften Halbjahr 20 Wochen Praktikum in verschiedenen pädagogischen Arbeitsfeldern absolviert. Zu den Lerninhalten gehören unter anderem religiöse Themen, Theorie und Praxis der Sozialpädagogik, Kommunikation, Gesundheit und Recht. Die Teilnahme an dem Modul "Sprachförderung im Elementarbereich" ist verpflichtend und wird mit einem Zertifikat bestätigt.
Abschluss
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik erhält die Erzieherin oder der Erzieher die staatliche Anerkennung.
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