Die Ausbildung zum Erzieher gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Der Schüler verfasst während dem schulischen Unterricht mehrere Projekt- und Hausarbeiten sowie Klausuren.
Im Verlauf der praktischen Ausbildung wird ein Praktikumsheft angelegt und mit Tages- und Wochenberichten bestückt, die der Auszubildende verfasst. Es erfolgt außerdem eine Beurteilung des Arbeitgebers sowie die Teilnahmebescheinigung.
Diese Bewertungen werden der Benotung angerechnet und fließen in das halbjährlich ausgestellte Zeugnis der Auszubildenden ein, in dem der aktuelle Leistungsstand dokumentiert wird.


Die Prüfung


Die Prüfung besteht aus der praktischen und der theoretischen Kontrolle und stellt den Abschluss der Ausbildung dar.
Während der schriftlichen Prüfung werden zwei Klausuren zu verschiedenen Themen zum Beispiel Pädagogik, Psychologie, Rechtskunde, Biologie und Gesundheitswissenschaften, Literatur oder Deutsch verlangt. In manchen Fällen wird anstatt einer Klausur auch eine Facharbeit verlangt.
Während der praktischen Prüfung wird das theoretisch Erlernte anhand praktischer Arbeit überprüft.
Der Auszubildende führt eine bestimmte Lektion mit Kindern oder Jugendlichen durch, die er vorab mit einem Arbeitsplan vorbereitet und erarbeitet hat. Die praktische Arbeit wird anschließend mit den Prüfern und den Auszubildenden besprochen und bewertet.
Die mündliche Prüfung wird nur in einigen Bundesländern gefordert und erfasst die Themen aller Unterrichtsfächer.
Diese Prüfungen können auch von sogenannten Nichtschülern abgelegt werden, falls diese einen Nachweis zur Prüfungsteilnahme durch andere schulische Ausbildungen vorweisen können.



Das Anerkennungspraktikum



Mit bestandener Prüfung qualifiziert sich der Auszubildende zur Teilnahme an einem Anerkennungspraktikum. Während des Praktikums verfasst der Praktikant eine Facharbeit mit seinen, aus dem Praktikum erworbenen Kenntnissen.
Bei der Abschlussprüfung wird diese Arbeit vorgetragen und der Prüfling muss Fragen zur Arbeit beantworten.
Nach bestandener Prüfung, die vor einem staatlichen Prüfungsausschuss stattfindet, erhält der Auszubildende den Titel staatlich anerkannter Erzieher.



Zusätzliche Qualifikation


Durch zusätzliche Prüfungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige führen die Prüfungen zur Fachhochschulreife grundsätzlich mit durch.
 


 

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