Zugangsvoraussetzungen


Um die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Rheinland - Pfalz zu beginnen, benötigst du einen der folgenden Schulabschlüsse:

  • Mittlere Reife (Qualifizierter Sekundarabschluss I)
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife (Fachabitur)


Und zusätzlich eine der folgenden Vorqualifikationen bei Mittlerer Reife:
 

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung (z. B. Sozialassistenz)
  • oder Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
  • oder mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit
  • oder mindestens dreijähriges Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind

 

Bei Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife:
 

  • Eine mindestens viermonatige einschlägige praktische Tätigkeit (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten)


Hinweis: Bei Aufnahme einer berufsbegleitenden Ausbildung (Teilzeit) reicht ein Praktikum von mindestens 240 Stunden (6 Wochen) aus. Diese Regelung wurde geschaffen, um Abiturientinnen und Abiturienten einen möglichst nahtlosen Übergang in das nächste Ausbildungsjahr als Erzieherin oder Erzieher zu ermöglichen.


Es ist auch möglich, die Ausbildung mit Berufsreife zu beginnen. Hierzu kannst du dich bei der Fachschule auf § 5 Abs. 3 der Fachschulverordnung im Fachbereich Sozialwesen berufen. Dieser besagt, dass die Schulbehörde im Einzelfall auf Antrag die Aufnahme auch mit Berufsreife genehmigen kann, wenn Gründe vorliegen, die die fachliche Eignung für einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs bestätigen.

 

Inhalte der Ausbildung


Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Anteile. 
Zu den theoretischen Inhalten gehören:

  • Pädagogik und Didaktik: Vermittlung von Erziehungsmethoden und Bildungsansätzen
  • Psychologie: Verständnis der kindlichen Entwicklung und Verhaltensweisen
  • Rechtskunde: Kenntnisse der relevanten Gesetze und Vorschriften im Bildungsbereich
  • Gesundheitsförderung: Grundlagen der Gesundheitserziehung und -förderung
  • Kreative Fächer: Musik, Kunst und Werken zur Förderung der kreativen Entwicklung von Kindern
    Praktische Erfahrungen sammelst du in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen.

 

Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung


Seit dem Schuljahr 2024/2025 gibt es in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen:


Für Sozialassistentinnen, sozialpädagogische Assistentinnen oder Kinderpfleger*innen:

  • Vollzeitschulische Form: Verkürzung um ein halbes Jahr im dritten Ausbildungsjahr, sodass die Ausbildung insgesamt 2,5 Jahre dauert.
  • Berufsbegleitende Form: Verkürzung um das erste Jahr, sodass die Ausbildung insgesamt zwei Jahre dauert.

 

Für Personen mit einschlägiger hochschulischer Vorbildung

  • Möglichkeit der Verkürzung um ein Jahr in beiden Ausbildungsformen (Voll- und Teilzeit) nach individueller Prüfung.

 

Gehalt während und nach der Ausbildung
 

Während der vollzeitschulischen Ausbildung erhältst du  in der Regel keine Vergütung. Im anschließenden Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) wird jedoch eine Vergütung gezahlt, die je nach Einrichtung variieren kann. In kommunalen Einrichtungen liegt diese bei etwa 1.600 Euro pro Monat.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt für ErzieherInnen in Rheinland-Pfalz zwischen 3.300 und 4.400 Euro brutto pro Monat, abhängig von Erfahrung, Verantwortungsbereich und Arbeitgeber.

 

Sonderformate der Erzieherausbildung in Rheinland-Pfalz


Neben der klassischen vollzeitschulischen Ausbildung bietet Rheinland-Pfalz auch alternative Ausbildungsformate an:

  • Praxisintegrierte Ausbildung (PIA): Kombination von theoretischem Unterricht und praktischer Arbeit in einer Einrichtung. Diese Form ist besonders attraktiv, da du von Beginn an eine Vergütung erhältst.
     

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