Erzieherausbildung Brandenburg

Auch in Brandenburg herrscht ein Fachkräftemangel in sozialpädagogischen Einrichtungen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport MBJS hat daher in den letzten Jahren mehrere Kampagnen initiiert, die Quereinsteigern die Anerkennung als Fachkraft und damit die Erlaubnis ermöglicht, in Kitas, Horten und anderen pädagogischen Einrichtungen tätig zu sein. 
Die reguläre Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher erfolgt an einer Fachschule mit dem Fachbereich Sozialpädagogik. Diese Schulen sind in der Regel den sogenannten Oberstufenzentren angegliedert. 
Nach der Anpassung der Kita-Personalverordnung von 2010 können Träger von sozialpädagogischen Einrichtungen auch Personen mit berufsverwandten pädagogischen Qualifizierungen je nach persönlicher und fachlicher Eignung als Fach- oder Ergänzungskraft einstellen.


Die Vollzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Brandenburg: Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Besonderheiten

Die Erzieherausbildung dauert in Brandenburg drei Jahre. Ein Anerkennungsjahr ist nicht mehr länger notwendig, dafür sind während der Ausbildung Theorie- und Praxisanteile etwa in gleichem Umfang vorgesehen. Das letzte Schuljahr schliesst mit einer schriftlichen und mit einer mündlichen Prüfung ab. Anschließend erhalten die Auszubildenden ihre staatliche Anerkennung. 
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss sowie eine einschlägige Erstausbildung (zum Beispiel Kinderpflege). Bewerber mit einer nicht-einschlägigen Ausbildung müssen eine Tätigkeit nachweisen, die für die Ausbildung inhaltlich relevant ist. Gleiches gilt für Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife.
Ausbildungsbegleitend kann die Fachhochschulreife erlangt werden, wenn zusätzlich das Fach Mathematik belegt wird.


 Die Teilzeitausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher in Brandenburg

Die Erzieherausbildung kann in Brandenburg auch in Teilzeit erfolgen, die Zugangsvoraussetzungen sind die gleichen wie für die Ausbildung in Vollzeit. Die berufsbegleitende Ausbildung erfolgt ebenfalls an den Fachschulen und dauert drei Jahre. Zudem wird eine zweijährige berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme angeboten, die aber nur im Bundesland Brandenburg anerkannt ist.



Die tätigkeitsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme "Profis für die Praxis" in Brandenburg

Die Qualifizierungsmaßnahme "Profis für die Praxis" wurde vom Berliner Institut für Frühpädagogik entwickelt und startete im Jahr 2008 mit dem Ziel, angemessen auf den Fachkräftemangel in sozialpädagogischen Berufen zu reagieren und mehr Männer in Kitas einsetzen zu können.
Die Maßnahme, deren Besonderheit in der engen Verzahnung von Theorie- und Praxisphasen besteht, dauert zwei Jahre. Auf jede Seminarwoche, in der den Teilnehmern pädagogisches Fachwissen vermittelt wird, folgen zwei Praxiswochen in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist ein mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem müssen Interessenten eine schriftliche Bewerbung einreichen, aus der ihre Motivation hervorgeht. Anschließend erfolgt ein internes Auswahlverfahren.


Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung in Brandenburg

Wer in Brandenburg über die Nichtschülerprüfung die Anerkennung zur Fachkraft erlangen will, muss neben einem mittlerem Schulabschluss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Zu dem müssen die zu Prüfenden belegen, dass sie mindestens 52 Wochen in Vollzeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig waren und einen Vorbereitungskurs bei einem anerkannten Träger besucht haben. Insgesamt dauert die Vorbereitungsprüfung auf die Nichtschülerprüfung ein bis zwei Jahre, wobei die Durchfallquote mit durchschnittlich 70 Prozent sehr hoch ist.


Die Anpassungsqualifizierung für in der ehemaligen DDR ausgebildete Fachkräfte

Pädagogische Fachkräfte, die in der ehemaligen DDR ausgebildet wurden, können spezielle Anpassungskurse besuchen, um als Fachkraft anerkannt zu werden. Voraussetzung ist, dass die Interessenten nach 1990 mindestens zwei Jahre lang in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig waren.
Die Kurse dauern je nach Träger fünf bis sechs Monate und können entweder zusammenhängend oder in Form von mehreren geeigneten Weiterbildungsveranstaltungen absolviert werden.


Fachkraftkurse für Heilerziehungspflegerinnen

Ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen können sich in Brandenburg in einer sechsmonatigen Weiterbildung zusätzliches Fachwissen aneignen, um als Fachkraft anerkannt zu werden. Sie müssen allerdings während der Maßnahme in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig sein. 

 

Qualifizierungsmodelle über ein Hochschulstudium in Brandenburg

In Brandenburg werden mehrere Bachelor-Studiengänge angeboten, welche die Absolventen für eine Arbeit als Fachkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung sowie für Leitungsaufgaben qualifizieren (beispielsweise BA "Bildung und Erziehung", BA "Erziehung und Bildung in der Kindheit" oder BA "Kindheitspädagogik").

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