Ausbildung zur Erzieherin

 

Du spielst mit dem Gedanken eine Erzieherausbildung zu absolvieren? Dann bist Du hier richtig! 
Bei uns erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst um Erzieher*in zu werden. Wir erläutern, wie die Ausbildung aufgebaut ist, wo du als Erzieher*in arbeiten kannst, was du verdienst und welche Möglichkeiten es gibt die Ausbildung zu verkürzen. Zudem bekommst du einen Überblick wie die Erzieherausbildung in den einzelnen Bundesländern funktioniert – in Deutschland ist Bildung Sache der Länder, daher unterscheiden sich Dauer, Voraussetzungen und Inhalte der Ausbildung für Erzieher*innen leicht voneinander. Aber: Wenn du die staatliche Anerkennung an einer Fachschule erworben hast kannst du im gesamten Bundesgebiet als pädagogische Fachkraft tätig werden. 
Ebenfalls wissenswert: Erzieher*innen werden in ganz Deutschland händeringend gesucht. Egal, ob du in der Krippe arbeiten möchtest oder deine Zukunft in der Jugendarbeit siehst: Nach deinem Abschluss wirst du sehr wahrscheinlich in der glücklichen Position dir deine Arbeitsstelle aussuchen zu können. 

 

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Erzieherausbildung? 

 

In der Regel brauchen angehende Erzieher*innen 

  1. Mindestens einen mittleren Schulabschluss und
  2. Eine einschlägige zweijährige Erstausbildung im pädagogischen Bereich, zum Beispiel Kinderpflege oder Sozialassistenz
     

Wer das (Fach-)Abitur erworben hat, kann in den meisten Bundesländern direkt mit der Erzieherausbildung starten, benötigt aber noch den Nachweis über ein einschlägiges Praktikum im Umfang von 240 Stunden (Sechs Wochen in Vollzeit).
Weitere Voraussetzungen sind die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie der Nachweis über die Masernschutzimpfung.

Gut zu wissen: 
In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit sich 
 

  • Erziehungszeiten für eigene Kinder, 
  • Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen, 
  • den Bundesfreiwilligendienst sowie
  • nicht einschlägige Erstausbildungen und Berufserfahrung in anderen Branchen
    anrechnen zu lassen. 

 

Welche persönlichen Voraussetzungen sollten angehende Erzieher*innen mitbringen? 

 

So erfüllend die Arbeit mit Kindern auch sein kann: Erzieher*innen müssen einige Eigenschaften mitbringen die es ihnem ermöglichen ihrem verantwortungsvollen Job gerecht zu werden. Wichtige Eignungskriterien sind
 

  • Flexibilität 
  • Geduld 
  • Kreativität 
  •  Konfliktfähigkeit
  • Nervenstärke 
  • Kompromissfähigkeit
  • Teamfähigkeit 
  • Reflexionsbereitschaft
  • Organisationstalent 
     

Weiter ist es wichtig, dass du Menschen mit Toleranz und Achtung begegnest, dass du empathisch bist und die Werte lebst, die pädagogische Fachkräfte Kindern vermitteln wollen.
 

 

Zugangsvoraussetzungen und Schulverzeichnis der Bundesländer

 

 

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 

 

 

Wie sieht die Arbeitsmarktprognose für angehende Erzieherinnen und Erzieher aus? 

 

Expert*innen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 ins Deutschland bis zu 230.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen.
 
Die Nachfrage nach Kita-Plätzen ist groß, teilweise können aktuell pädagogische Einrichtungen ihren Betrieb aufgrund des Fachkräftemangels nicht aufnehmen und ab 2026 soll es zudem einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben. Bereits seit 2013 haben Kinder ab einem Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Arbeitsmarktlage für angehende Erzieher*innen sieht also mehr als positiv aus – gerade Männer werden in Kitas und Grundschulen händeringend gesucht, da der Männeranteil dort deutschlandweit immer noch deutlich unter zehn Prozent liegt.

 

In welchen Arbeitsfeldern arbeiten Erzieher*innen? 

 

Erzieherinnen und Erzieher werden in vielen Arbeitsfeldern gesucht und haben daher gute berufliche Perspektiven. Wer die Erzieherausbildung erfolgreich absolviert hat kann daher unter vielen Jobs wählen und sich den heraussuchen, der den persönlichen Interessen und Vorlieben entspricht. 
Sie arbeiten in

 

  • Kitas und Krippen,
  • Schulen und Horten,
  • Heimen und Kliniken,
  • Internaten
  • Jugendeinrichtungen,
  • der stationären und ambulanten Familienhilfe,
  • Jugendämtern,
  • Familienhotels,
  • der Tagespflege,
  • heilpädagogischen Einrichtungen,
  • Museen und Freizeiteinrichtungen für Kinder
  • Privathaushalten


Gut zu wissen: 
Die Erzieherausbildung kann für viele Weiterbildungen und Studiengänge im pädagogischen Bereich angerechnet werden. Wer sich nach der Ausbildung weiter qualifizieren möchte, hat noch mehr Auswahl, was mögliche Arbeitsfelder betrifft und erhöht die Chancen auf eine Leitungsposition und ein höheres Gehalt.

 

Wie lange dauert die Erzieherausbildung und welche Inhalte gibt es?


Die Erzieherausbildung dauert je nach Ausbildungsmodell und abhängig von den individuellen Voraussetzungen 2,5 bis 4 Jahre. 

In Nordrhein-Westfalen ist es beispielsweise möglich das Berufspraktikum auf sechs Monate zu verkürzen, wenn die Studierenden vor Beginn der Ausbildung mindestes drei Jahre lang in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig waren und das Fachschulexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ bestanden haben.

Wer die Erzieherausbildung in Teilzeit absolviert benötigt 3;5 bis 4 Jahre, weil der fachpraktische Unterricht häufig abends stattfindet. 
Der Lehrplan für die Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik enthält in der Regel fachbezogene und fachrichtungsübergreifende Lerninhalte. Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche sind unter anderem

 

  • Deutsch/Kommunikation,
  • Politik/Gesellschaftslehre,
  • Naturwissenschaften und
  • Fremdsprachenunterricht,
  • Religion,
  • Kunst/Werken
  • Musik/Rhythmik
  • Sport/Bewegung
     

Die fachbezogenen Lerninhalte lassen sich in der Regel keinem Schulfach zuordnen, sondern sind in pädagogisch Schwerpunktthemen gegliedert. Diese ähneln sich in den einzelnen Bundesländern:


1.    Berufliche Identität und professionelle Perspektiven,
2.    Pädagogische Beziehungen und Arbeit mit Gruppen, 
3.    Unterschiedliche Lebenswelten, Diversität und Inklusion,
4.    Sozialpädagogische Bildungsarbeit,
5.    Erziehungs- und Bildungspartnerschaften,
6.    Institutions- und Teamentwicklung; Netzwerke 
 

Hinzu kommt die sozialpädagogische Praxis in Form von Praktika oder bei der praxisintegrierten Ausbildung in Form einer festgelegten Wochenarbeitszeit in der Praxiseinrichtung, Projektarbeit sowie Wahlpflichtmodule, welche die jeweilige Fachschule festlegt. Letztere bieten meist die Möglichkeit eine Spezialisierung auf eine bestimmte Altersgruppe oder ein spezifisches sozialpädagogisches Tätigkeitsfeld. 


Gut zu wissen: 
Wenn zusätzlich das Fach Mathematik belegt wird, kann an den Fachschulen in der Regel zusätzlich zur Erzieherausbildung die Fachhochschulreife erlangt werden, an beruflichen Gymnasien auch die allgemeine Hochschulreife. 
Welche Ausbildungsmodelle gibt es für die Erzieherausbildung?
Um mehr Interessenten für eine Erzieherausbildung zu begeistern, bieten mittlerweile fast alle Bundesländer verschiedene Ausbildungsmodelle an.


1.    Die „klassische“ Ausbildung in Vollzeit
2.    Die praxisorientierte Ausbildung (PiA)
3.    Die Erzieherausbildung in Teilzeit
 

Bei Variante 1 steht die fachpraktische Ausbildung im Vordergrund. Diese dauert zwei Jahre und wird nur unterbrochen durch Praktika (ca. 16 Wochen insgesamt). Daran schließt sich das einjährige Berufspraktikum an, welches in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert wird.
Bei Variante 2 sind die Studierenden ab Ausbildungsbeginn in einer sozialpädagogischen Einrichtung fest angestellt und arbeiten dort drei Jahre lang meist zwei bis drei Tage. An den anderen Tagen findet der fachpraktische Unterricht in der Fachschule bzw. Fachakademie statt. Die PiA-Ausbildung wird im Gegensatz zur klassischen Ausbildung und der Ausbildung in Teilzeit vergütet.

Wer sie Erzieherausbildung in Teilzeit absolviert, schließt diese in der Regel nach vier Jahren ab. Der theoretische Teil wird in den ersten drei Jahren an der Fachschule gelehrt, daran schließt sich das Berufspraktikum an. Der Unterricht findet vormittags oder in den Abendstunden statt, so dass die Studierenden die Möglichkeit haben neben der Ausbildung familiären Pflichten nachzukommen oder einer Berufstätigkeit nachzugehen. 

Gut zu wissen:
Wenn du bereits lange in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld tätig bist, dir aber die nötige Qualifikation fehlt um als Fachkraft zu arbeiten, dann ist für dich möglicherweise der Weg und den Erzieherberuf über die Nichtschülerprüfung interessant. Alles Informationen dazu findest du hier.
Wie entscheide ich, welches Ausbildungsmodell für Erzieher*innen das richtige ist?
Welche Form der Erzieherausbildung für dich die richtige ist hängt vor allem von deinen Lebensumständen ab. Zudem solltest du dir überlegen, wie wichtig dir eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist. Wir haben dir eine kleine Entscheidungshilfe in Form einer tabellarischen Übersicht zu den einzelnen Ausbildungsmodellen zusammengestellt:
 

 

Ausbildungsmodelle Erzieherausbildung im tabellarischen Vergleich

 

Ausbildungsmodelle Erzieherausbildung im tabellarischen Vergleich[1]

 

 „klassische Erzieherausbildung“Erzieherausbildung in TeilzeitPiA-Ausbildung
Dauer[2]je nach Vorbildung drei bis fünf Jahremeist vier Jahredrei Jahre
Voraussetzungen[3]

mittlerer Schulabschluss

+

einschlägige Erstausbildung

 

oder

 

Abitur und einschlägiges Praktikum

mittlerer Schulabschluss

+

Erstausbildung

 

Oder

 

Abitur und einschlägiges Praktikum

Mittlerer Schulabschluss

+

Erstausbildung und Praxiserfahrung

Aufteilung Theorie/Praxis

hoher Theorieanteil (ca. 80 Prozent), theoretische Fachschulausbildung und Praktika,

 

Unterricht findet morgens statt

Theorie und Praxisanteil ca. gleich, aber weniger verzahnt als bei PiA,

 

Unterricht findet am Abend bzw. am Wochenende statt

Theorie- und Praxisanteil liegen bei jeweils 50 Prozent,

 

sehr enge Verzahnung,

 

Unterricht findet jeden Nachmittag oder an festen Wochentagen statt

Verdienst während der Ausbildung

Nicht indem ersten zwei Ausbildungsjahren, aber Förderung durch Schüler- bzw. Aufstiegs-BAföG möglich,

 

Berufspraktikum wird einheitlich und tariflich festgelegt vergütet

nicht tariflich und einheitlich geregeltja, tariflich und einheitlich festgelegt
FördermöglichkeitenSchüler- oder Aufstiegs-BAföGnein, da Vergütung möglichnein, da Vergütung gesichert
Ungefährer Arbeitsaufwand in Wochenstunden[4]25 bis 30 Wochenstunden Unterricht, ca. 5 Stunden Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsvorbereitung16 bis 20 Wochenstunden Unterricht plus Vor- und Nachbereitung, ca. 20 Wochenstunden Praxistätigkeit

20 Stunden Unterricht,

20 Stunden vergütete Tätigkeit in der Praxiseinrichtung,

ca. 10 Stunden Vor- und Nachbereitung sowie Selbstlernphasen

Für wen besonders geeignet?alle InteressentenQuereinsteiger (mit Kindern)Alle Interessenten, die Wert auf eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis legen, sich gut organisieren können und belastbar sind
Erlangung der Fachhochschulreife während der Ausbildung möglich?jateilweisenein
Schulferien = Urlaub?janeinnein

 


[1] Stand der Informationen: Februar 2025

[2] Ausbildungsdauer richtet sich nach individuellen Voraussetzungen und ist abhängig von den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Modelle für Quereinsteiger möglich

[3] Voraussetzungen variieren in allen Bundesländern leicht und es gibt viele mögliche Szenarien, die eine Zulassung zur Ausbildung wahrscheinlich machen (Einzelfallentscheidung)

[4] Grobe Schätzung, sehr individuell und abhängig von Lehrplan, Ausbildungsmodell und der eigenen Vorbildung

 

[1] Stand der Informationen: Februar 2025
[1] Ausbildungsdauer richtet sich nach individuellen Voraussetzungen und ist abhängig von den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Modelle für Quereinsteiger möglich 
[1] Voraussetzungen variieren in allen Bundesländern leicht und es gibt viele mögliche Szenarien, die eine Zulassung zur Ausbildung wahrscheinlich machen (Einzelfallentscheidung)
[1] Grobe Schätzung, sehr individuell und abhängig von Lehrplan, Ausbildungsmodell und der eigenen Vorbildung

 

Ist ein Quereinstieg in den Erzieherberuf möglich oder kann ich die Ausbildung verkürzen? 

 

Aufgrund des Fachkräftemangels bemühen sich die einzelnen Bundesländer, den Einstieg in den Erzieherberuf zu vereinfachen und auch Quereinsteigern die Möglichkeit zu geben im sozialpädagogischen Bereich tätig zu werden. So setzen manche Bundesländer auf Quereinsteiger aus pflegerischen, therapeutischen oder künstlerischen Berufen sowie auf ausländische Fachkräfte.
 
Häufig ist es möglich durch berufsbegleitende Anpassungsqualifizierungen als Fachkraft oder als Ergänzungskraft in Kitas und anderen pädagogischen Einrichtungen arbeiten zu können, ohne die komplette Erzieherausbildung absolvieren zu müssen. Gleiches gilt für Ergänzungskräfte wie Kinderpfleger*innen, die bereits über Berufserfahrung verfügen.

Die Regelungen zum Quereinstieg unterscheiden sich jedoch in den einzelnen Bundesländern teilweise stark und werden häufig angepasst, daher sollten Interessierte sich immer bei den jeweiligen Behörden der Länder informieren.
Hier findest zu Infos rund um die Umschulung zur Erzieherin.

 

Welche Prüfungen müssen während der Erzieherausbildung absolviert werden? 

 

Regelmäßig erfolgen Leistungskontrollen durch 

  • schriftliche Tests, 
  • Präsentationen, 
  • Ausarbeitungen,
  • Projektarbeiten 
  • sowie durch praktische Prüfungen in den jeweiligen Einrichtungen. Die Studierenden sollen das Gelernte in die Praxis umsetzen. 
     

An den meisten Fachschulen werden zudem Zwischenzeugnisse erstellt, um die angehenden Erzieher/innen über ihren Leistungsstand zu informieren. 
Nach zwei Schuljahren erfolgt eine schriftliche Prüfung in Form von Klausuren. Inhalt sind in der Regel die theoretischen und praktischen Lerninhalte der beiden zurückliegenden Jahre.

Häufig müssen die Studierenden zusätzlich eine schriftliche Hausarbeit zu einem pädagogischen Thema anfertigen. Diese sollte wissenschaftlichen Standards entsprechen. 

An die bestandene Prüfung schließt sich das Berufspraktische Jahr bzw. Anerkennungsjahr an. Dieses absolvieren die angehenden Erzieher wieder in einer sozialpädagogischen Einrichtung. In der Regel müssen sie dort mindestens 30 Stunden pro Woche tätig sein, erhalten dafür aber erstmals eine Vergütung. Im Betreuungsschlüssel werden die Berufspraktikanten wie eine reguläre Zweit- bzw. Ergänzungskraft angerechnet. Auch während des Anerkennungsjahres findet in regelmäßigen Abständen Unterricht an den Fachschulen statt, meist in Form von Blockunterricht. Zudem müssen wieder Praxisaufgaben erfüllt werden, die dann eine Bewertung von den hospitierenden Lehrern erhalten. Am Ende des Berufspraktikums erfolgt eine letzte Abschlussprüfung - in der Regel in Form eines Kolloquiums.

 

Welches Gehalt bekommen Erzieher*innen während der Ausbildung?  

 

Schulische Ausbildung in Vollzeit: 

Wenn du dich für eine klassische Erzieherausbildung entscheidest, bekommst du in den ersten zwei Jahren kein Gehalt. Das Gehalt im Berufspraktikum ist tariflich festgelegt. Aktuell liegt es bei 1802 Euro Brutto bei 39 Wochenarbeitsstunden zuzüglich Weihnachtsgeld. Grundsätzlich können Träger von diesem Betrag abweichen, aufgrund des Fachkräftemangels orientieren sich aber die meisten Arbeitgeber im sozialen Bereich am TvöD. 

Praxisintegrierte Ausbildung:
Seit 2019 sind auch die Gehälter für die PiA einheitlich tariflich geregelt:
1.    Ausbildungsjahr: 1340,69 €
2.    Ausbildungsjahr: 1402,07 €
3.    Ausbildungsjahr: 1503, 38 €
Grundlage ist der TVAöD - BT – Pflege.

 

Was verdienen Erzieherinnen und Erzieher nach der Ausbildung? 

 

Die meisten Träger von pädagogischen Einrichtungen zahlen entweder nach TvöD oder orientieren sich daran. Kirchliche oder große private Träger haben häufig Haustarife, doch auch diese unterscheiden sich meist nicht wesentlich von den Gehältern im öffentlichen Dienst.
 
Erzieher*innen werden in der Regel nach TvöD SuE S8a bezahlt. S8b erhalten sie, wenn sie beispielsweise in Heimen angestellt sind oder vorwiegend mit Kindern arbeiten, die eine Behinderung haben.
Nach deiner Ausbildung wirst du in Gehaltsstufe 1 eingruppiert. Je nach gesammelter Berufserfahrung wechselst du nach und nach in eine höhere Gehaltsstufe. Weitere Infos dazu findest du hier.
Als Ergebnis der Tarifverhandlungen werden die Gehälter im öffentlichen Dienst regelmäßig leicht angepasst, daher sind die nachfolgenden Gehaltsbeispiele nur als Momentaufnahme zu verstehen.

Im Januar 2025 verdienen Erzieher*innen

  • 3303,85 € brutto in Stufe 1 TvöD SuE S8a
  • 3755,83 € brutto in Stufe 3 TvöD SuE S8a und
  • 4409,39 € brutto in Stufe 6 TvöD SuE S8a
     

Die aktuellen Entgelttabellen sowie einen Rechner, mit dem du dein individuelles Nettogehalt als Erzieher*in ausrechnen kannst findest du hier:
https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tvoed-sue.html 


Gut zu wissen:
Informiere dich, ob ein potentieller Arbeitgeber nach Tarif bezahlt. Wenn ja, profitierst du sofort von Tariferhöhungen und anderen ausgehandelten Extras wie zusätzlichen Urlaubstagen.
 
Träger, die ihre Mitarbeitenden „in Anlehnung an den TvöD“ bezahlen übernehmen Tariferhöhungen meist, weil sie andernfalls nicht mit den guten Konditionen öffentlicher Träger konkurrieren könnten und Kündigen befürchten müssten. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Daher lohnt sich immer ein Vergleich im Hinblick auf die Benefits, die einzelne Träger ihren Mitarbeitenden bieten. Aufgrund des massiven Fachkräftemangels müssen Arbeitgeber sich anstrengen um kompetente Erzieher*innen zu gewinnen und zu halten. 

 

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten bestehen für Absolventen der „klassischen“ Erzieherausbildung?


 

Es gibt verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten für angehende Erzieher*innen, die sich für die klassische, schulische Variante der Ausbildung entscheiden.

Eine besonders interessante Option ist das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Dieses kann von Personen beantragt werden, die eine weiterqualifizierende Aus- oder Weiterbildung absolvieren, für die in der Regel eine mindestens zweijährige Erstausbildung Voraussetzung ist.
 
Die Ausbildung muss, wie im Fall der klassischen dreijährigen Erzieherausbildung, in Voll- oder Teilzeit von einem anerkannten Berufs- oder Weiterbildungsträger durchgeführt werden. Gefördert werden kann jeder unabhängig von Alter und Familienstand; lediglich Einkommen und Vermögen werden bei der Berechnung der Höhe des Aufstiegs-BAföGs berücksichtigt. Zudem erhalten Personen mit Kindern sowie Alleinerziehende zusätzliche Unterstützung.
 
Insgesamt beträgt der ausgezahlte Zuschuss zwei Jahre lang monatlich 

  • maximal 1019 Euro für Ledige ohne Kinder. 
  • Maximal 1724 Euro für Verheiratete mit zwei Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, 
  • und maximal 1874 Euro für Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 14 Jahren 
     

Das Aufstiegs-BAföG wird zwei Jahre lang als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Im dritten Ausbildungsjahr, dem sogenannten Berufspraktikum, erhalten angehende Erzieher*innen eine Vergütung von ihrem Arbeitgeber.


Gut zu wissen: Ein Minijob bleibt bei Bezug des Aufstiegs-BAföG anrechnungsfrei!
 

Theoretisch könnten angehende Erzieher*innen auch das Schüler-BAföG beantragen. Dieses wird jedoch nicht, wie das Aufstiegs-BAföG, altersunabhängig gewährt. Zudem richtet es sich nach dem Einkommen der Eltern und sieht geringere Freibeträge vor.


 

Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten rund um den Einstieg in den Erzieherberuf:

 

1. Wer kann mir mitteilen, ob meine schulischen und beruflichen Qualifikationen für einen Quereinstieg in den Erzieherberuf ausreichen?

Ob und wie ein Quereinstieg in den Erzieherberuf möglich ist, entscheiden die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. Of ist es möglich die Erzieherausbildung zu umgehen und direkt als Fach- oder Ergänzungskraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu arbeiten, wenn Interessenten eine Vorqualifikation vorweisen können, die für den Erzieherberuf vorteilhaft ist und viele pädagogische Komponenten enthält wie z.B. bei Grundschullehrern. Das Bundesland Bayern hat eine Datenbank mit vielen verschiedenen akademischen und nicht-akademischen Berufsabschlüssen online gestellt die es Interessenten ermöglicht herauszufinden, ob ein Quereinstieg in den Erzieherberuf möglich ist: https://www.egov.bayern.de/kitaberufe/onlinesuche/kitaberufesuche Die Datenbank wird fortlaufend aktualisiert und berücksichtigt sowohl nationale als auch internationale Abschlüsse. Die gesetzliche Grundlage im Hinblick auf die Entscheidung wer im Kindergarten, in der Krippe oder im Hort arbeiten darf bilden die Kita-Gesetze der einzelnen Bundesländer. Eine ausführliche Übersicht über die Möglichkeiten eines Quereinstiegs in den Erzieherberuf hat das Portal „Chance Quereinstieg“ zum Download zusammengestellt. Die PDF-Dokumente enthalten zudem Informationen zu Kontaktdaten und Ansprechpartnern: https://www.chance-quereinstieg.de/quereinstieg-erzieher-in

2. Was ist eine Anpassungsqualifizierung und kommt sie für mich infrage?

Alle wichtigen Informationen zur Anpassungsqualifizierung haben wir hier zusammengefasst. Ob eine Anpassungsqualifizierung ausreicht, um als Fachkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu arbeiten ist eine Einzelfallentscheidung. Zuständig für diese Entscheidung sowie für die Beratung von Interessenten sind in der Regel die zuständigen Kultusministerien. Kontaktdaten sind hier zu finden: https://www.chance-quereinstieg.de/quereinstieg-erzieher-in

3. Kann ich die Erzieherausbildung verkürzen oder umgehen?

Für Abiturienten und Interessenten, die eine einschlägige berufliche Vorbildung haben ist es in der Regel möglich die Erzieherausbildung zu verkürzen. Informationen darüber erteilen die jeweiligen Fachakademien und Fachschulen für Sozialpädagogik. Eine weitere Möglichkeiten in den Erzieherberuf einzusteigen ist die Nichtschülerprüfung bzw. die Schulfremdenprüfung. Informationen dazu findest du hier.

4. Kann ich mit einem ausländischen Berufsabschluss in Deutschland als Erzieherin arbeiten?

Ob ein ausländischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Die Berufsbezeichnungen „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ bzw. „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ gehören in Deutschland zu den geschützten Berufen. Das bedeutet, dass eine formale Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung vorhanden sein muss. Bei Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen oder Sozialassistentinnen/Sozialassistenten entscheidet jedes Bundesland für sich, ob ein ausländischer Abschluss den formalen und praktischen Anforderungen an den jeweiligen Beruf gerecht wird. Daher muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Anerkennung/Gleichstellung eines ausländischen Anschlusses gestellt werden. Der folgende Link hilft, den richtigen Ansprechpartner bzw. die zuständige Behörde für das Antragsverfahren zu finden. Zudem finden Interessenten dort Informationen zur Dauer und den Kosten des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen sowie Hinweise zu weiteren Handlungsmöglichkeiten, wenn das Verfahren scheitert (z.B. Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung). https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

5. Welche ausländischen Schulabschlüsse werden anerkannt, wenn ich in Deutschland die Erzieherausbildung absolvieren möchte?

Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage, da es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen der jeweiligen Fachschulen handelt. Ob ein im Ausland erworbener Schulabschluss mit dem für die Erzieherausbildung normalerweise benötigten mittleren Bildungsabschluss gleichgesetzt werden kann, entscheiden die Zeugnissanerkennungsstellen der jeweiligen Bundesländer. Die zuständigen Stellen können hier ermittelt werden:

http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/anerkennungs-und-beratungsstellen-in-deutschland.html Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei der Anerkennung von Zeugnissen erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

6. Mit welchen in Deutschland erworbenen Abschlüssen kann ich im Kindergarten als Fach- oder Ergänzungskraft arbeiten?

Siehe erste Frage!

7. Welche Sprachkenntnisse brauche ich um in Deutschland im Kindergarten zu arbeiten?

Nicht-Muttersprachler müssen Deutschkenntnisse nachweisen, die dem internationalen Sprachniveau der Stufe B2 (fortgeschrittenes Sprachniveau) entsprechen.

8. Wo kann ich Sprachkurse belegen um die nötigen Deutschkenntnisse zu erwerben?

Sehr viele Bildungsträger bieten Sprachkurse an, beispielsweise die Volkshochschulen. Um ausrichtende Deutschkenntnisse zu belegen, muss eine Prüfung abgelegt werden. Wird diese erfolgreich absolviert, erhalten die Schüler ein entsprechendes Zertifikat. Anerkannt werden z.B. Zertifikate des Goethe Institutes oder des Institutes TestDaF.

9. Was muss ich tun, damit meine Zeugnisse und Urkunden in Deutschland anerkannt werden?

Zunächst müssen alle relevanten Zeugnisse professionell übersetzt und in einer Behörde beglaubigt werden. Für das weitere Vorgehen siehe Frage 4!

10. Wo finde ich im Internet noch Hilfe wenn ich in Deutschland in einem Kindergarten arbeiten möchte, aber einen ausländischen Abschluss habe?

Wer Fragen bezüglich der Anerkennung ausländischer Abschlüsse hat oder sich im Hinblick auf berufsbezogenes Deutsch beraten lassen möchte, kann sich auch an das Netzwerk IQ (Integration durch Qualifikation) wenden.

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