Ratgeber Erzieher Nichtschülerprüfung

 

Schon seit einiger Zeit fehlt es an Pädagogen in sämtlichen sozialen Einrichtungen -und das bundesweit. Die Bundesregierung reagiert auf diesen Fachkräftemangel mit der Möglichkeit, den Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher auch für QuereinsteigerInnen mit und ohne pädagogische Erfahrungen zu ermöglichen. Es besteht somit die Chance, eine sogenannte Schulfremden- bzw. Externenprüfung abzulegen, um die staatliche Anerkennung als ErzieherIn zu erhalten. Doch welche Voraussetzungen gibt es dafür? Und wie läuft so eine Prüfung ab? All diese Fragen werden in dem folgenden Text beantwortet.
 

Was ist eine Nichtschülerprüfung, oder Schulfremdenprüfung für ErzieherInnen?


Die Begriffe "Nichtschülerprüfung", "Schulfremdenprüfung" oder "Externenprüfung" bedeuten das Gleiche und werden als Synonyme gebraucht. Je nach Bundesland wird meist einer der drei Bezeichnungen bevorzugt verwendet. Eine Generell kann eine Nichtschülerprüfung bundesweit in jedem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt werden. Voraussetzung hierfür ist, wenn der zu Prüfende für die Ausübung des jeweiligen Berufes für geeignet betrachtet und zur Prüfung zugelassen wird.

Du kannst also mit der Schulfremdenprüfung zum/zur ErzieherIn den Schulabschluss staatlich geprüfter Erzieher/ staatlich geprüfte Erzieherin erhalten – ohne den Unterricht in einer Fachschule für Sozialpädagogik zu besuchen. In einigen Bundesländern folgt danach noch ein berufspraktisches Jahr.

Wichtig: Bei einer Nichtschulprüfung, Schulfremdenprüfung bzw. Externenprüfung handelt es sich nicht um eine Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher.
Diese Prüfung bietet dir lediglich die Möglichkeit, ohne Schulbesuch den schulischen Abschluss an der Fachschule für Sozialpädagogik zu erwerben.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer reguläre Erzieherausbildung und der Nichtschülerprüfung?

 

Die klassische Erzieherausbildung ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs. Einen Überblick über die klassische Erzieherausbildung findest du hier:

 

  • verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung zu absolvieren (Vollzeit, berufsbegleitend)
  • Möglichkeit zum gleichzeitigen Erwerb des Abiturs oder Fachabiturs (zusätzliche schriftliche und mündliche Prüfungen)
  • Dauer in Vollzeit 2 - 4 Jahre, in Teilzeit 2 - 6 Jahre (Berufsanfänger absolvieren die Weiterbildung meist in Vollzeit)
  • Dauer ist abhängig von Schulabschluss und bisherigen beruflichen Werdegang
  • Schulische Voraussetzungen sind in der Regel: mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Ausbildung z. B. in einem (sozial) pädagogischen, sozial- oder familienpflegerischen Ausbildungsberuf oder eine mehrjährige für die Aus- bzw. Weiterbildung förderliche Berufstätigkeit. Alternativ ist der Zugang auch mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mehrmonatigen, einschlägigen praktischen Tätigkeit möglich
  • Unterschiedliche Aufnahmeverfahren der Ausbildungsstätten: z. B. Bewerbung mit Lebenslauf und Anschreiben, Motivations- und Empfehlungsschreiben, Bewerbungsgespräch
  • Persönliche Voraussetzungen: wie Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz
  • Abschlussprüfung: schriftlicher (Klausuren in fachbezogenen Fächern) und praktischen Teil (Planung, Vorbereitung und Durchführung einer erzieherischen Aufgabe)
     

Beachte: Je nach Bundesland können die Voraussetzungen hinsichtlich des Schulabschlusses abweichen. Es kann auch in einzelnen Ländern folgendes gefordert werden z.B. ärztliches Attest über gesundheitliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis, bestehender Arbeitsvertrag in einer geeigneten sozial- oder heilpädagogischen, Einrichtung.
 

Die Nichtschülerprüfung ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:

  • Voraussetzungen werden von den Bundesländern bestimmt und sind unterschiedlich
  • Abschlussprüfung: meist zwei Klausuren, Facharbeit, praktische Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich mit schriftlicher Planung einer pädagogischen Aktivität, Durchführung dieser pädagogischen Aktivität, Reflexion
  • Kein Schulbesuch an einer Fachakademie nötig, lediglich die Vorbereitung zur Prüfung: Dauer 6 bis 12 Monate
  • Prüfungsvorbereitung erfolgt in Selbststudium oder Online durch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs
  • Die Zulassung zur Prüfung regeln die Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer (Der Antrag für die Zulassung muss an die Bezirksregierung bzw. an die für den Wohnort zuständige Schulbehörde gerichtet werden).

 

Für wen eignet sich die Externenprüfung für ErzieherInnen?


Die Externenprüfung ist nur für eine kleine Gruppe von Interessenten geeignet, da die Zulassungsvoraussetzungen verhältnismäßig schwer zu erfüllen sind. Auch die Prüfungsvorbereitung ist anspruchsvoll, da sie größtenteils nebenberuflich und im Selbststudium absolviert werden muss. In Frage kommt diese Prüfung vor allem für Personen, die bereits in einem sozialpädagogischen Beruf arbeiten oder gearbeitet haben, aber keinen pädagogischen Abschluss mitbringen (siehe Voraussetzungen für die Nichtschülerprüfung für ErzieherInnen).

Für die Externenprüfung zum Erzieher/zur Erzieherin wird in der Regel zugelassen, wer mindestens viereinhalb Jahre in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig war. Das entspricht dem Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit an einer Fachschule für Sozialpädagogik, die nach drei Jahren mit der staatlichen Anerkennung als ErzieherIn endet. Als Nachweise über die einschlägige Berufstätigkeit in einem Hort, einer Kita, einer Jugendeinrichtung usw. dienen Arbeitsverträge oder Zeugnisse des Arbeitgebers. Ein freiwilliges soziales Jahr oder eine Ausbildung in einem anderen anerkannten Beruf können angerechnet werden.
Die Zulassung zur Externenprüfung kann im Einzelfall auch genehmigt werden, wenn weniger einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Der Antragsteller muss dann durch Zeugnisse belegen, dass er die nötige Kompetenz und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen erworben hat, beispielsweise durch Praktika. Zudem muss er belegen, dass eine umfangreiche Prüfungsvorbereitung stattgefunden hat.
 

 

Welche Voraussetzungen gibt es für die Nichtschülerprüfung für ErzieherInnen?


Voraussetzung für den Abschluss zum staatlich anerkannten Erzieher, zur staatlich anerkannten Erzieherin ist in Deutschland ein Besuch einer Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik.
Doch was ist mit den vielen ArbeitnehmerInnen, die bereits in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind, aber keinen für diese Branche relevanten Abschluss besitzen? Hier besteht die Möglichkeit, die Schulfremden- bzw. Externenprüfung abzulegen, um die staatliche Anerkennung als ErzieherIn zu erhalten. Doch wer dieses Ziel anstrebt, muss sich gut informieren und einige formale Hürden überwinden bzw. Voraussetzungen erfüllen.

Da das Thema Bildung in Deutschland Ländersache ist, sind die Voraussetzungen dafür in jedem Bundesland anders.
 

Hier findest du die Voraussetzungen die in den meisten Bundesländern zutreffen:

  • Mittlere Schulabschluss bzw. Mittlere Bildungsweg (z. B. Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule, der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes)
  • sozialpädagogische Berufserfahrung (erfolgreicher Abschluss eines einjährigen Berufskollegs Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes​ oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger oder eine gleichwertige einschlägige berufliche Qualifizierung. und
  • der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht.
     

In manchen Fällen (vorausgesetzt es sind noch nicht alle Plätze vergeben) werden auch BewerberInnen aufgenommen die die oben genannten Kriterien erfüllen und
 

  • ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Abs.2 Nr.1-3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein Praktikum in einer sozialen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossen Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach „Pädagogik und Psychologie“ besucht wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassene Tagesbetreuungsperson mit mehreren Kindern oder
  •  Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren
     

Wichtig: Bei ausländischen Bildungsnachweisen muss eine ausreichende deutsche Sprachkenntnis (Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachgewiesen werden.

Die Liste könnte sicherlich noch erweitert werden. Aber wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten, sich für die Nichtschülerprüfung zu qualifizieren. Bitte informiere dich daher immer direkt bei der jeweiligen Stelle, ob du alle Voraussetzungen erfüllst und du für die Prüfung zugelassen werden kannst.
 

Kann ich mich auf die Nichtschülerprüfung für ErzieherInnen (online) vorbereiten?


Es besteht die Möglichkeit, dich durch die Teilnahme eines Vorbereitungskurses inhaltlich und methodisch gezielt auf die Nichtschülerprüfung vorzubereiten. Diese Vorbereitungskurse finden meist online sowie berufsbegleitend statt, damit du diesen gut mit deiner aktuellen Erwerbsarbeit und deinem Familienleben meistern kannst.

 

Wer diese Prüfung absolvieren möchte, muss in der Lage sein, sich die pädagogischen Inhalte und das nötige Fachwissen größtenteils im Selbststudium anzueignen. Die Inhalte der Schulfremdenprüfung sind zwar identisch mit denen der klassischen Schulausbildung jedoch ist der Umfang der Schulfremdenprüfung viel größer. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich gut auf die Prüfung vorzubereiten. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist hier eine gute Möglichkeit. In den meisten Bundesländern gibt es Vorbereitungskurse, die von zertifizierten Bildungsträgern angeboten werden. Einige dieser Kurse sind aufgebaut wie ein Fernstudium mit Präsenzphasen, zudem gibt es Voll- und Teilzeitkurse.

 

Informationen zum einem (Online) Vorbereitungskurs

 

Wie bereits erwähnt, erhöht die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs deine Erfolgschancen erheblich, die Prüfung erfolgreich zu meistern. Anbei findest du Informationen zu einem Vorbereitungskurs eines externen Anbieters.
Weiter unten kannst du bei Interesse per E-Mail detaillierte Informationen und eine unverbindliche Beratung anfordern.

 

  • Dauer, Zeiten, Preise:
    • Es werden 3 Formate angeboten wie du den Kurs absolvieren kannst:
      • Standard Kurs: Dauer: 19 Monate (entspricht 585 Unterrichtseinheiten (UE) + ca. 350 Selbstlerneinheiten) Preis: 4085 Euro
      • Intensiv Kurs: Dauer: 16 Monate (entspricht 500 UE + ca. 420 Selbstlerneinheiten) Preis: 3500 Euro
      • Express Kurs: Dauer: 12 Monate (entspricht 400 UE + ca. 520 Selbstlerneinheiten) Preis: 2800 Euro
    • im Preis enthalten sind: digitales Unterrichtsmaterial, digitale Lernumgebung, Material zur Vor- und Nachbereitung, MS Office Software, Möglichkeit zur Beratung auch außerhalb üblicher Bürozeiten z.B. am Wochenende
    • es ist auch eine Ratenzahlung möglich:  je nach Kurs mtl. 215 bis 235 Euro über die Laufzeit des Kurses
    • je nach Absprache ist auch eine individuelle Zahlungsvereinbarung möglich
    • weitere anfallende Kosten: Anmeldegebühr von 45 Euro
    • Unterrichtszeiten sind jeweils Freitag 15:00 bis 21:00 Uhr und Samstag 8:00 bis 15:30 Uhr, 2 x pro Monat
  • Unterricht, DozentInnen, Material:
    • der Unterricht basiert auf Grundlage des „länderübergreifenden Lehrplans für ErzieherInnen“
    • DozentInnen mit Erfahrung in Ausbildung von ErzieherInnen sowie in der pädagogischen Praxis
    • angenehme Lernatmosphäre, geprägt von Wertschätzung, Empathie und Echtheit
    • verschiedene Lernmethoden garantieren einen abwechslungsreichen Unterricht
    • Lernmethoden werden auf Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten und angepasst
    • Für jede Einheit/Modul werden Unterlagen zum Vorbereiten und Nachbereiten ausgehändigt
    • Möglichkeit an Teilnahme an freiwilliger Probeklausur und Prüfungssimulation
    • Begleitung und Betreuung in der Prüfungsphase durch erfahrene DozentInnen
  • Technisches, EDV:
    • Browserbasierte Lernumgebung (Firefox, Chrome, Explorer…)
    • kein Installieren von irgendwelcher Software notwendig
    • Seminarmaterialien können jederzeit in der eigenen cloudbasierten Lernumgebung abgerufen werden
    • Möglichkeit mit anderen Teilnehmern in Kontakt zu treten sowie Daten auszutauschen dank der eigenen social media Umgebung
    • Daten können von Laptop, Tablet und Smartphone abgerufen werden, da diese für alle Endgeräte kompatibel sind
  • Anmeldung, Vertragliches
    • Eine Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, schriftlich per Mail
    • Einstieg in den Kurs ist nach individueller Absprache und Beratung ggf. auch später möglich
    • Weitere Informationen z. B. zu Kündigungsfristen erhältst du zusammen mit den Anmeldeunterlagen

 

 

Möchtest du dich für einen Kurs anmelden? Dann schreibe uns bitte ein E-Mail an info@erzieherin-ausbildung.de, um eine unverbindliche Beratung anzufordern.

Der Anbieter wird sich mit dir in Verbindung setzten und alle Details und Fragen im Vorab klären, um sicherzugehen, dass du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst und damit auch die besten Chancen hast, die Prüfung erfolgreich zu meistern.

 

Wie und wo kann ich mich für die Prüfung anmelden?


Zuständig für die Zulassung zur Externenprüfung sind die Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer. Der Antrag für die Zulassung zur Prüfung muss jedoch an die Bezirksregierung bzw. an die für den Wohnort zuständige Schulbehörde gerichtet werden. In manchen Bundesländern reicht ein formloser Antrag, in anderen füllen die Interessenten ein spezielles Formular aus.
In jedem Fall solltest du die Kopien aller relevanten Zeugnisse, Verträge und Leistungsnachweise mit einreichen, denn die Behörden prüfen jede Anfrage individuell und entscheiden dann im Einzelfallverfahren, ob sie eine Prüfungszulassung genehmigen oder nicht.
Die Anmeldung zu den regelmäßig stattfindenden Prüfungen ist ein- bis zweimal im Jahr bei den zuständigen Behörden möglich.

 

 Wie läuft die Externenprüfung ab?


Die Prüfung verläuft formal so ab, wie es die Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes vorsieht. Auch die Inhalte sind die gleichen, die an den Fachschulen gelehrt und abgefragt werden.
Abgenommen und betreut wird die Nichtschülerprüfung von Lehrkräften, die an Fachschulen unterrichten. Eine von der Bezirksregierung bestimmte Fachschule oder Fachakademie ist zudem auch Prüfungsort.
Die Prüfung besteht sowohl aus einem theoretischem, als auch aus einem Praxisteil. In einigen Bundesländern muss auch eine mündliche Prüfung absolviert oder eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt werden.
In Ländern, in denen sich an die schulische Ausbildung ein Anerkennungs- bzw. Praxisjahr anschließt, muss dieses ebenfalls mit Erfolg abgeleistet werden, nachdem die Externenprüfung bestanden wurde. Erst dann ist die Ausbildung abgeschlossen und die staatliche Anerkennung erreicht.
Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie in den meisten Bundesländern einmalig wiederholten. Wird abermals die nötige Punktzahl nicht erreicht, darf die Prüfung in dem betreffenden Bundesland nicht wiederholt werden - in welcher Form auch immer.
Aber: Wer die Prüfung besteht, kann im gesamten Bundesgebiet als ErzieherIn arbeiten. Die Schulfremdenprüfung zum Erzieher zur Erzieherin wird von allen Trägern und Institutionen anerkannt.

 

 

Was sind die Vorteile einer Nichtschülerprüfung für ErzieherInnen?  


Es gibt viele Vorteile, die Qualifikation des staatlich anerkannten Erzieherberufes durch die Nichtschülerprüfung zu erwerben.

  • Kurze Zeitspanne: Die Vorbereitung zur Prüfung kann in sechs bis zwölf Monaten bewältigt werden
  • Finanzieller Aspekt: Du kannst nach Bestehen der Prüfung als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich finanziell positiver auswirkt.  
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Du kannst berufsbegleitend einen staatlich anerkannten Abschluss zu erwerben, ohne nochmals die Schule besuchen zu müssen.
  • Ein Berufsabschluss kann nachgeholt werden

 

Welche Erfahrungen gibt es hinsichtlich der Nichtschülerprüfung für ErzieherInnen?


Da der Umfang der Nichtschülerprüfung viel größer ist als der der klassischen Schulausbildung ist ein Vorbereitungskurs sinnvoll. Die Erfahrungen zeigen, dass die Teilnahme an einem solchen Kurs die Erfolgschancen wesentlich erhöhen, diese Prüfung zu meistern.

Fazit

Wer die staatliche Anerkennung zur Erzieherin/ zum Erzieher durch die Teilnahme an der Nichtschülerprüfung erlangen will, sollte sich zunächst fragen, ob die formalen Kriterien für die Zulassung erfüllt sind. Anschließend empfiehlt es sich für Interessenten, sich persönlich beraten lassen, beispielsweise an der Fachschule, an der die Prüfung durchgeführt wird. Auch die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde ist wichtig, um den Ablauf zu klären. Die Agentur für Arbeit informiert zudem über länderspezifische Fördermöglichkeiten im Hinblick auf den Vorbereitungskurs, der unbedingt besucht werden sollte, die hier nochmals alle Themen und Lerninhalte aufgegriffen werden.

Bild: shutterstock_2182826119

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