Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wie kann ich mich vorbereiten und wo kann ich mich zur Prüfung anmelden
Wer einen Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher anstrebt, muss in Deutschland eine Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik besuchen.
Doch was ist mit den vielen Arbeitnehmern, die bereits in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind, aber keinen für diese Branche relevanten Abschluss besitzen? Diese Gruppe hat die Möglichkeit, eine sogenannte Schulfremden bzw. Externenprüfung abzulegen, um die staatliche Anerkennung als Erzieher zu erhalten. Doch wer dieses Ziel anstrebt, muss sich gut informieren und einige formale Hürden überwinden.
Was ist eine Schulfremden bzw. Externenprüfung?
Die Begriffe "Nichtschülerprüfung", "Schulfremdenprüfung" und "Externenprüfung" bedeuten das gleiche, werden also synonym gebraucht. Je nach Bundesland wird meist einer der drei Bezeichnungen bevorzugt verwendet. Neben Berufsabschlüssen können auch Schulabschlüsse extern durch eine Prüfung erlangt wettern.
In Deutschland kann in jedem anerkannten Ausbildungsberuf eine Nichtschülerprüfung abgelegt werden, wenn der zu Prüfende für die Ausübung des jeweiligen Berufes für geeignet betrachtet wird und wenn er zur Prüfung zugelassen wird.
Für welche Zielgruppe ist die Externenprüfung zum Erzieher/zur Erzieherin geeignet?
Die Externenprüfung ist nur für eine kleine Gruppe von Interessenten geeignet, da die Zulassungsvoraussetzungen verhältnismäßig schwer zu erfüllen sind. Auch die Prüfungsvorbereitung ist anspruchsvoll, da sie größtenteils nebenberuflich und im Selbststudium absolviert werden muss. Es gibt zwar vorbereitende Kurse von zertifizierten Anbietern, aber diese kosten oft mehrere tausend Euro - ein Betrag, der zwar in einigen Fällen vom Arbeitsamt übernommen wird, aber längst nicht immer. In Frage kommt die Prüfung vor allem für Personen, die bereits in einem sozialpädagogischen Beruf arbeiten oder gearbeitet haben, aber keinen pädagogischen Abschluss mitbringen. Häufig wollen oder können diese Arbeitnehmer aus zeitlichen oder finanziellen Gründen keine Fachschule besuchen, weil sie während der schulischen Ausbildung nicht weiter ihrem Beruf nachgehen können und kein Bafög erhalten.
Für die Externenprüfung zum Erzieher wird in der Regel zugelassen, wer mindestens viereinhalb Jahre in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig war. Das entspricht dem Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit an einer Fachschule für Sozialpädagogik, die nach drei Jahren mit der staatlichen Anerkennung als Erzieherin endet. Als Nachweise über die einschlägige Berufstätigkeit in einem Hort, einer Kita, einer Jugendeinrichtung usw. dienen Arbeitsverträge oder Zeugnisse des Arbeitgebers. Ein freiwilliges soziales Jahr oder eine Ausbildung in einem anderen anerkannten Beruf können angerechnet werden.
Die Zulassung zur Externenprüfung kann im Einzelfall auch genehmigt werden, wenn weniger einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist. Der Antragsteller muss dann durch Zeugnisse belegen, dass er die nötige Kompetenz und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen erworben hat, beispielsweise durch Praktika. Zudem muss er belegen, dass eine umfangreiche Prüfungsvorbereitung stattgefunden hat
Wie läuft die Prüfung für Externe ab?
Die Prüfung verläuft formal so ab, wie es die Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes vorsieht. Auch die Inhalte sind die gleichen, die an den Fachschulen gelehrt und abgefragt werden.
Abgenommen und betreut wird die Nichtschülerprüfung von Lehrkräften, die an Fachschulen unterrichten. Eine von der Bezirksregierung bestimmte Fachschule oder Fachakademie ist zudem auch Prüfungsort.
Daher kann die Prüfung sowohl aus einem theoretischem als auch aus einen Praxisteil bestehen. In einigen Bundesländern muss auch eine mündliche Prüfung absolviert oder eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt werden.
In Ländern, in denen sich an die schulische Ausbildung ein Anerkennungs- bzw. Praxisjahr anschließt, muss dieses ebenfalls mit Erfolg abgeleistet werden, nachdem die Externenprüfung bestanden wurde. Erst dann ist die Ausbildung abgeschlossen und die staatliche Anerkennung erreicht.
Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie in den meisten Bundesländern einmalig wiederholten. Wird abermals die nötige Punktzahl nicht erreicht, darf die Prüfung in dem betreffenden Bundesland nicht wiederholt werden - in welcher Form auch immer.
Aber: Wer die Prüfung besteht, kann im gesamten Bundesgebiet als Erzieher arbeiten. Die Schulfremdenprüfung zum Erzieher wird von allen Trägern und Institutionen anerkannt.
Welche Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Prüfung für Erzieher gibt es?
Wer diese Prüfung absolvieren möchte, muss in der Lage sein, sich die pädagogischen Inhalte und das nötige Fachwissen größtenteils im Selbststudium anzueignen. Als Lerngrundlage sollten die Fach- und Lehrbücher der zuständigen Fachschule genutzt werden. Ansprechpartner ist häufig ein Lehrer dieser Fachschule, der den Prüfling in allen Fragen berät.
In den meisten Bundesländern gibt es zudem Vorbereitungskurse, die von zertifizierten Bildungsträgern angeboten werden. Einige dieser Kurse sind aufgebaut wie ein Fernstudium mit Präsenzphasen, zudem gibt es Voll- und Teilzeitkurse. Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Liste von Kursanbietern bei denen Vorbereitungskurse abgehalten werden können.
Wie und wo können sich Interessenten für die Prüfung anmelden?
Zuständig für die Zulassung zur Externenprüfung sind die Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer. Der Antrag für die Zulassung zur Prüfung muss jedoch an die Bezirksregierung bzw. an die für den Wohnort zuständige Schulbehörde gerichtet werden. In manchen Bundesländern reicht ein formloser Antrag, in anderen füllen die Interessenten ein spezielles Formular aus.
In jedem Fall sollten Interessenten Kopien aller relevanten Zeugnisse, Verträge und Leistungsnachweise mit einreichen, denn die Behörden prüfen jede Anfrage individuell und entscheiden dann im Einzelfallverfahren, ob sie eine Prüfungszulassung genehmigen oder nicht.
Die Anmeldung zu den regelmäßig stattfindenden Prüfungen ist ein- bis zweimal im Jahr bei den zuständigen Behörden möglich.
Wie stehen die Chancen, die Prüfung erfolgreich zu absolvieren?
Die Durchfallquote bei dieser art der Ausbildung ist sehr hoch. Sie liegt je nach Bundesland bei 30 bis 70 Prozent. Das liegt zum einen daran, dass die Prüflinge die Prüfungsinhalte in sechs bis zwölf Monaten verinnerlichen müssen und nebenbei oft noch berufstätig sind oder Familie haben. Wer seine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher an einer Fachschule absolviert, hat zwei bis drei Jahre Zeit, wird intensiver betreut und verspürt zudem meist weniger finanziellen Druck, weil oft die Eltern den Lebensunterhalt sichern oder Bafög bezogen wird.
Fazit
Wer die staatliche Anerkennung zur Erzieherin/ zum Erzieher durch die Teilnahme an der Nichtschülerprüfung erlangen will, hat sich ein hohes Ziel gesetzt und sollte sich zunächst fragen, ob die formalen Kriterien für die Zulassung (Praxiserfahrung, pädagogisches Knowhow, Zeugnisse) erfüllt sind. Anschließend empfiehlt es sich für Interessenten, sich persönlich beraten lassen, beispielsweise an der Fachschule, an der die Prüfung durchgeführt wird. Auch die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde ist wichtig, um den Ablauf zu klären. Die Agentur für Arbeit informiert zudem über länderspezifische Fördermöglichkeiten im Hinblick auf den Vorbereitungskurs - dieser sollte aufgrund der hohen Durchfallquote unbedingt besucht werden.
In den meisten Fällen ist jedoch der Besuch der Fachschule bzw. der Fachakademie für Sozialpädagogik der einfachere Weg, um Erzieher zu werden.
Stand der Informationen: Oktober 2014