Zugangsvoraussetzungen


Um die Ausbildung beginnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Schulische Voraussetzungen:
Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.


Berufliche Voraussetzungen:

 

  • Erfolgreicher Abschluss einer vollzeitschulischen Ausbildung als "Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in" oder "Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in".
  • Alternativ: Eine andere einschlägige, mindestens zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische Ausbildung.
  • Oder: Eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens 600-stündige praktische Tätigkeit im relevanten Bereich.
  • Ohne Berufsausbildung: Mindestens vier Jahre einschlägige Berufstätigkeit.
  • Abschluss der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.
  • Abschluss der Fachoberschule in einer anderen Fachrichtung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit im relevanten Bereich.


    Erzieherausbildung in Sachsen-Anhalt: Vollzeit
     

    Die vollzeitschulische Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei der Vollzeitschulischen Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher gibt es zwei Varianten:


    Konsekutive Form:

  • Erste zwei Jahre: fachtheoretische Ausbildung
  • Drittes Jahr: einjähriges Berufspraktikum (begleitet durch die Fachschule)
  • Förderung über BAföG, Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter 
  • Keine Vergütung in der theoretischen Phase
  • Mögliche Vergütung im Berufspraktikum, besonders bei Anstellung als Hilfskraft

    Praxisintegrierte Form:
     
  • Praxisphasen gleichmäßig über die dreijährige Ausbildung verteilt
  • Vergütete Ausbildung (650 - ca. 1.100 Euro/Monat, je nach Träger)
  • Enge Verzahnung von Theorie und Praxis
  • Förderung über Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter möglich

 

Die berufsbegleitende Erzieherausbildung 
 

Für Personen, die bereits in einer einschlägigen Tätigkeit beschäftigt sind, besteht die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Teilzeitausbildung. Diese erstreckt sich über bis zu vier Jahre und umfasst:

  • Theoretische Ausbildung: Wöchentlich bis zu 16 Unterrichtsstunden an der Fachschule.
  • Praktische Ausbildung: Mindestens 1.200 Stunden, wobei 800 Stunden durch die berufliche Tätigkeit abgedeckt werden können. Die verbleibenden 400 Stunden sind in einem anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu leisten.
    Während dieser Ausbildungsform besteht in der Regel ein Arbeitsverhältnis, sodass eine Vergütung durch den Arbeitgeber erfolgt.

Gut zu wissen: Mit Bestehen der Ausbildung erhalten Absolventinnen und Absolventen die staatliche Anerkennung sowie den Titel "Bachelor Professional in Sozialwesen". Seit 2021 wird dieser Abschluss als gleichwertig mit einem Studienabschluss anerkannt, jedoch berechtigt er nicht zum Zugang zu einem Masterstudium. Teile der Erzieherausbildung können für ein pädagogisches Studium angerechnet werden. Zudem ist ein Studium für Erzieherinnen und Erzieher auch ohne Abitur möglich.


Möglichkeiten zur Verkürzung:


Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden:

  • Anrechnung von Vorbildungen: Bis zu 600 Stunden der praktischen Ausbildung können angerechnet werden, wenn eine einschlägige zweijährige vollzeitschulische Vorbildung vorliegt.
  • Individuelle Prüfung: In Absprache mit der Fachschule kann eine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragt werden, insbesondere bei nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung oder Vorbildung. 
  • Anrechenbar sind auch Tätigkeiten aus einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst, sofern nachweislich Erfahrungen in Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gesammelt wurden.


Gehalt während der Erzieherausbildung in Sachsen-Anhalt:
 

Die Vergütung variiert je nach Ausbildungsform:

  • Vollzeitschulische Ausbildung: Während der ersten beiden theoretischen Ausbildungsjahre erfolgt in der Regel keine Vergütung. Im anschließenden Berufspraktikum kann eine Vergütung gezahlt werden, abhängig von der Anstellung und dem Träger der Einrichtung.
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA): Bei dieser Form erhalten die Auszubildenden eine durchgehende Vergütung über die gesamte dreijährige Ausbildungsdauer. Die Höhe variiert je nach Träger.
  • Berufsbegleitende Teilzeitausbildung: Da die Auszubildenden in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen, erfolgt die Vergütung entsprechend des individuellen Arbeitsvertrags.
    Sonderformate der Erzieherausbildung in Sachsen-Anhalt:
    Neben den genannten Ausbildungsformen gibt es eine weitere Möglichkeit:
  • Praxisintegrierte Ausbildung (PiA): Diese verbindet Theorie und Praxis über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren. Die Auszubildenden sind von Beginn an in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten eine Vergütung.
  • Nichtschülerprüfung: Achte dabei darauf, dass diese Form bestimmte Voraussetzungen mit sich bringt wie z. B. geeignet für Personen mit Berufs- und Lebenserfahrung, langjährige Tätigkeit im pädagogischen Bereich, fundiertes theoretisches Wissen und praktische Handlungskompetenz gefordert, Fähigkeit zur selbstständigen Wissensaneignung und guter Selbstorganisation erforderlich. Die Zulassung zur Nichtschülerprüfung: Auf Antrag beim Landesschulamt für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt
     

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