Zugangsvorraussetzungen

 

Um die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Niedersachsen zu beginnen, benötigst du:

  • Einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss UND
  • Einen Abschluss als Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent oder eine vergleichbare einschlägige Berufsausbildung.
  • Eine anschließende einjährige einschlägige Berufstätigkeit.


Wichtig: Der direkte Einstieg in die Erzieherausbildung ist mit einem mittleren Schulabschluss nicht möglich. Es wird eine abgeschlossene sozialpädagogische oder fachnahe Berufsausbildung benötigt.
Alternativ können auch Personen mit einer fachnahen Berufsausbildung und 600 Stunden sozialpädagogischer Erfahrung zugelassen werden.


Die Vollzeitausbildung


Dauer: 2 Jahre
Aufbau:

  • Theoretischer Unterricht an der Fachschule für Sozialpädagogik
  • Integrierte Praxisphasen in sozialpädagogischen Einrichtungen

Abschluss:

  • Staatlich anerkannter Erzieherin
  • Titel: "Bachelor Professional in Sozialwesen"

Achtung: Der Bachelor Professional in Sozialwesen verdeutlicht die Gleichwertigkeit der höheren beruflichen Abschlüsse mit einem Studienabschluss.
Er berechtigt jedoch nicht zum Einstieg in ein Masterstudium. Es können Anteile der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher für ein pädagogisches Studium angerechnet werden.
 

Inhalte der Ausbildung


Die Ausbildung umfasst verschiedene Handlungsfelder, darunter:
Pädagogische Themen:

  • Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Förderung individueller Entwicklungsprozesse
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Bildungsinstitutionen


Fachliche Inhalte:

  • Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Recht
  • Planung & Durchführung von pädagogischen Angeboten

 

Die berufsbegleitende (Teilzeit) Ausbildung
 

Neben der Tätigkeit als Sozialpädagogischer Assistentin gibt es auch Möglichkeiten für Quereinsteiger.
•    Dauer: 3 bis 4 Jahre
•    Ablauf:
o    Mehrere Tage pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig
o    Unterricht an der Fachschule an den verbleibenden Tagen
•    Vergütung:
o    Gehalt als Sozialpädagogischer Assistentin oder nach dem Niedersächsischen KiTa-Gesetz (NKiTaG)

 

Möglichkeiten zur Verkürzung der Erzieherausbildung in Niedersachsen


Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden z. B. bei

  • Fachgebundene Hochschulreife oder einschlägige Berufsausbildung → Direkteinstieg ins 2. Jahr möglich
  • Anrechnung von Berufserfahrung möglich

 

Gehalt während und nach der Erzieherausbildung in Niedersachsen


Während der Ausbildung:

  • Vollzeit: Keine Vergütung (mögliche Unterstützung durch BAföG)
  • Teilzeit (berufsbegleitend): Vergütung entsprechend der Praxisstelle

Nach der Ausbildung:

  • Gehalt nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Höhe abhängig von Einsatzbereich & Träger

 

Sonderformate der Erzieherausbildung in Niedersachsen


Neben den klassischen Ausbildungswegen gibt es in Niedersachsen auch Sonderformate, wie die praxisintegrierte Ausbildung (PiA). 

  • Kombination aus Theorie und Praxis ab dem 1. Jahr
  • Vergütung über die gesamte Ausbildungszeit


Doppelqualifikation:

  • Erwerb der Fachhochschulreife zusätzlich zur Erzieherausbildung
     

Für genauere Informationen empfiehlt sich der direkte Kontakt mit den Fachschulen für Sozialpädagogik oder das Bildungsportal Niedersachsen

 

Erzieherschulen in Niedersachsen



 

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