Berufspraktikum Erzieherin

 

Das Anerkennungsjahr schließt sich an die schulische Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher an. Bevor das Anerkennungsjahr absolviert werden kann, müssen die Auszubildenden die von den Fachschulen bzw. Fachakademien gestellten Prüfungen mit einem bestimmten Notendurchschnitt bestehen. Das Anerkennungsjahr selbst endet ebenfalls mit einer Prüfung, die in der Regel einen praktischen Bezug zur einjährigen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung aufweist. Meist müssen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher ein Kolloquium ablegen und eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung ablegen.
Die Begriffe "Anerkennungsjahr" und "Berufspraktikum" werden im Zusammenhang mit der Erzieherausbildung meist synonym gebraucht. Je nach Bundesland und Fachschule ist die eine oder die andere Bezeichnung gebräuchlicher. Wenn das Berufspraktikum erfolgreich beendet und alle relevanten Prüfungen bestanden wurden, dürfen sich die Absolventen "staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "staatlich anerkannter Erzieher" nennen und ab sofort als Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindergärten, Krippen, Jugendeinrichtungen, Heimen oder in der Schulbetreuung arbeiten. Sie erhalten ein Abschlusszeugnis mit einer Übersicht über ihre schulischen und praktischen Endnoten sowie eine Urkunde, welche die staatliche Anerkennung attestiert. Auf unserem Stellenportal findet Ihr auch Stellenangebote für das Anerkennungsjahr

 

Das Anerkennungsjahr muss in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert werden, welche sich in der Regel innerhalb eines bestimmten Radius ausgehend von der jeweiligen Fachschule bzw. Fachakademie für Sozialpädagogik befindet. Die angehenden Erzieher dürfen und müssen sich ihre Praktikumsstelle für das Berufspraktikum selbst suchen. Voraussetzung ist, dass sie in der jeweiligen Einrichtung in Vollzeit tätig sein können, also 30 bis 40 Stunden pro Woche. Zudem müssen dort Kinder oder Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren betreut werden und eine pädagogische Fachkraft muss bereit sein, die fachliche Anleitung der Berufspraktikanten zu übernehmen. Die Praktikanten schließen einen Vertrag mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung ab, in dem Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Gehalt usw. geregelt sind. Zudem muss die Praxisstelle meist auch einen Vertrag mit der betreuenden Fachschule abschließen.
Viele Träger schreiben jedes Jahr Stellen für Berufspraktikanten aus. Diese finden Interessenten dann in den lokalen Zeitungen sowie in der Jobbörse der Agentur für Arbeit. Da es sich um ein vergütetes Praktikum handelt, müssen sich die angehenden Erzieher schriftlich und mit allen entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Anschließend werden Sie gegebenenfalls zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und sollten in der jeweiligen Einrichtung einige Stunden lang hospitieren, um die Kollegen und den Arbeitsalltag kennenzulernen.

 


Wie lange dauert das Berufspraktikum?

 

Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate und beginnt je nach Bundesland zwischen dem 1. Juli und dem 1. September eines Jahres. In manchen Bundesländern ist es möglich, das Anerkennungsjahr auf sechs Monate zu verkürzen, wenn die angehenden Erzieher vor Ausbildungsbeginn schon einen längeren Zeitraum in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig waren und über dementsprechende Praxiserfahrungen verfügen. In einigen Ländern ist es zudem möglich das Anerkennungsjahr komplett auszulassen, wenn vor der Erzieherausbildung bereits eine einschlägige Erstausbildung, beispielweise zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger, absolviert wurde.
Einige Fachschulen ermöglichen es ihren Auszubildenden, das Anerkennungsjahr in Teilzeit zu absolvieren. Es verlängert sich dann um ein weiteres Jahr, da die Mindestanzahl der abgeleisteten Praxisstunden erreicht werden muss.
Das Berufspraktikum muss nicht zwingend sofort nach Beendigung der schulischen Ausbildung absolviert werden. In einigen Bundesländern müssen jedoch Fristen eingehalten werden innerhalb derer das Anerkennungsjahr erfolgreich abgeleistet werden sollte, damit die gesamte Ausbildung als bestanden gilt.

 

Wie hoch ist das Gehalt im Anerkennungsjahr für Erzieher*innen?

 

Das Anerkennungsjahr bzw. Berufspraktikum wird vergütet, allerdings befinden sich die angehenden Erzieherinnen und Erzieher noch in der Ausbildung und erhalten nicht das volle Gehalt einer staatlich anerkannten Erzieherin/ eines staatlich anerkannten Erziehers. Wie hoch das Gehalt Im Berufspraktikum ausfällt hängt von Träger der jeweiligen Einrichtung und natürlich auch von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ab. In einer städtischen Einrichtung erhalten Berufspraktikanten bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden einen monatlichen Arbeitslohn von rund 1600 Euro brutto (Stand Februar 2022), denn das Gehalt ist, zumindest im öffentlichen Dienst, tariflich festgelegt. Andere Träger orientieren sich aber in der Regel an am TVöD.
Wichtig zu wissen: Das Berufspraktikum wird nur bei der klassischen, vollzeitschulischen Erzieherausbildung abgeleistet. Bei der PiA-Ausbildung sind die angehenden Erzieher*innen von Ausbildungsbeginn an in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und erhalten eine Vergütung. Diese ist mittlerweile ebenfalls tariflich geregelt.  
Die ersten beiden Ausbildungsjahre der klassischen Ausbildung werden nicht vergütet, allerdings können die Studierenden das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen, eine monatliche Förderung mit hohen Freibeträgen, die nicht zurückgezahlt werden. 

 


Wie läuft das Berufspraktikum ab?

 

Das Berufspraktikum wird von der ausbildenden Schule begleitet. Das bedeutet, dass die Auszubildenden zwar den Großteil ihrer Zeit in der jeweiligen Praxiseinrichtung verbringen, sich dennoch jedoch weiterhin auch theoretisches Wissen aneignen. Die schulischen Unterrichtseinheiten werden an einem Tag pro Woche angeboten oder alternativ im Rahmen von Kompaktveranstaltungen. Diese finden dann alle paar Monate statt, dauern aber dann mehrere Tage oder eine Woche.
Während der Arbeitszeit in der jeweiligen Einrichtung können die Praktikanten als Zweitkraft eingesetzt werden, haben also einen ähnlichen Status wie beispielsweise Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Zusätzlich zu ihren täglichen Pflichten müssen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher jedoch auch von der Schule vorgegebene Aufgaben erledigen und Ausarbeitungen anfertigen. Zudem sind pädagogische Praxisaufgaben zu absolvieren, wie beispielsweise Projekte und angeleitete Tätigkeiten. Das pädagogische Handeln sowie die eigene Rolle wird gemeinsam mit der Praxisanleitung immer wieder reflektiert. Zudem finden regelmäßig Lehrerbesuche statt. Die Fachlehrer der ausbildenden Schulen beobachten und bewerten die Praktikanten in ihrem Tun. Die Praxisnoten entscheiden darüber, ob die Praktikanten am Ende des Berufspraktikums zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Inhaltlich und organisatorisch unterscheidet sich das Berufspraktikum von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich, da Bildung und Ausbildung Sache der Länder und nicht des Bundes sind.

Bild: https://www.shutterstock.com/de/image-photo/mother-looking-her-creative-kid-663695272

Gratis für Erzieher/innen!

Über 90 kostenlosen Vorlagen, sparen dir wertvolle Zeit bei der Vorbereitung. Unsere Praxisfälle und Supervisionsfragen zeigen dir auf, wie du richtig handelst, wenn…

Über 80.000 Abonnenten

gefällt unser Newsletter

zur Anmeldung