Zugangsvoraussetzungen 


Um die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern zu beginnen, ist mindestens ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) erforderlich. 
Zusätzlich muss die Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialassistentin bzw. zum staatlich anerkannten Sozialassistenten erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Dauer dieser Erstausbildung variiert je nach Vorbildung ein bis zwei Jahre:
 

  • Ohne vorherige Berufsausbildung: Zwei Jahre Sozialassistentenausbildung, gefolgt von zwei Jahren Erzieherausbildung.
    Mit (Fach-)Hochschulreife oder abgeschlossener Berufsausbildung: Direkter Einstieg in das zweite Jahr der Sozialassistentenausbildung, anschließend zwei Jahre Erzieherausbildung.

 

Die Vollzeitausbildung


Die Vollzeitausbildung erstreckt sich über drei Jahre. Dabei sind:

  • Zwei Jahre Fachschule: Hier bekommst du das theoretische Wissen und sammelst erste Praxiserfahrungen in Einrichtungen.
  • Ein Anerkennungsjahr (Berufspraktikum): Hier arbeitest du in einer Kita, einem Hort oder einer anderen pädagogischen 


Inhalte der Ausbildung


Die Erzieherausbildung ist vielseitig und praxisnah und gliedern sich in Module. Zu den wichtigsten Themen gehören:

  • Pädagogische und kreative Methoden: Wie fördert man Kinder spielerisch? Welche Lernangebote sind sinnvoll?
  • Kindliche Entwicklung: Was brauchen Kinder in welcher Altersstufe?
  • Soziale Arbeit und Erziehung: Wie geht man mit herausfordernden Situationen um?
  • Rechtliche und institutionelle Grundlagen: Was darf ein Erzieher? Welche Vorschriften gibt es?
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Kollegen: Wie gestaltet man eine gute Kommunikation?

 

Die berufsbegleitende Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

 

  • Dauer: 3–4 Jahre
  • Unterricht: Mehrmals pro Woche oder als Blockunterricht
     

Voraussetzung: Du musst mindestens 20 Stunden pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeiten.
Falls du schon in einer Kita oder sozialen Einrichtung arbeitest, kannst du die Ausbildung auch berufsbegleitend machen. Du bekommst dabei weiterhin dein reguläres Gehalt.

 

Die Erzieherausbildung verkürzen 


In manchen Fällen kannst du die Ausbildung verkürzen, z. B. wenn du folgendes vorweisen kannst:

 

  • eine fachverwandte Ausbildung hast (z. B. als Heilerziehungspfleger oder Kinderpfleger)
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • ein Studium oder eine andere einschlägige Qualifikation 
     

Hier lohnt es sich, bei der Fachschule deiner Wahl nach den individuellen Möglichkeiten zu fragen!

Das Land Mecklenburg- Vorpommern hat zum Schuljahr 2017/2018 die Ausbildung „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ (kurz ENZ) aufgelegt. Die neue Ausbildung hat einen deutlich höheren Praxisanteil als die klassische Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher.
Wer diesen Abschluss hat, hat die Möglichkeit eine verkürzte (die Hälfte der sonst üblichen Zeit) Weiterbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" bzw. zum "Staatlich anerkannten Erzieher" zu absolvieren.

 

Gehalt


Während der Ausbildung:

  • In der Vollzeit-Ausbildung gibt es in der Regel kein Gehalt.
  • In der berufsbegleitenden Ausbildung bekommst du dein normales Gehalt.
  • In der praxisintegrierten Ausbildung gibt es eine vergütete Ausbildung mit ca. 80 % des TVöD-Tarifs.


Nach der Ausbildung:
Das Gehalt hängt vom Arbeitgeber und der Region ab. In Mecklenburg-Vorpommern kannst du als Erzieher oder Erzieherin mit ca. 2.800–3.300 € brutto im öffentlichen Dienst rechnen (TVöD). Private Träger können abweichen.


Du kannst dich diesbezüglich auch bei den zuständigen Fachschulen oder dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern über die aktuellsten Informationen informieren.


Sonderformate


In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Ausbildung zur "Staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige" bzw. zum "Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige" eingeführt. Diese praxisintegrierte Ausbildung kombiniert theoretischen Unterricht an einer Höheren Berufsfachschule mit praktischer Ausbildung in Kindertageseinrichtungen. Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, in verkürzter Form den Abschluss "staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "staatlich anerkannter Erzieher" zu erwerben.

  • Dauer: 3 Jahre
  • Praxisanteil: Du bist von Anfang an in einer Kita oder Schule tätig.
  • Vergütung: Du bekommst ein Ausbildungsgehalt.
     

Nach Abschluss kannst du dich in einer verkürzten Weiterbildung zum „staatlich anerkannten Erzieher“ zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ weiterqualifizieren.

 

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