Die Erzieherausbildung wird in Mecklenburg-Vorpommern an Fachschulen für Sozialwesen absolviert. Diese sind auch Ansprechpartner, wenn es um individuelle Fragen zur Ausbildung geht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet sowohl eine Vollzeitausbildung als auch eine Teilzeitausbildung bzw. eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher an. Wie lange die Ausbildung dauert, richtet sich danach, ob die berufsvorbereitende Sozialassistenten-Ausbildung in einem oder in zwei Jahren absolviert wird. Dies ist wiederum abhängig von der schulischen und beruflichen Vorbildung des Auszubildenden.

 

Zulassungsvoraussetzungen Erzieherausbildung Mecklenburg-Vorpommern

 Die Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung bleiben die gleichen, egal, ob sich die Interessenten für eine Voll- oder eine Teilzeitausbildung entscheiden. Alle angehenden Erzieherinnen und Erzieher benötigen einen mittleren Schulabschluss. Darüber hinaus müssen sie zunächst die Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialassistentin/zum staatlich anerkannten Sozialassistenten absolvieren und mit einer Prüfung erfolgreich abschließen. Die Dauer der Erstausbildung richtet sich nach der Schul- und Berufsausbildung. Grundsätzlich gilt:

 

  • Wer noch keine Erstausbildung absolviert hat (muss nicht einschlägig sein), der ist verpflichtet zwei Jahre lang an der Sozialassistentenausbildung teilzunehmen. Nach erfolgreichem Abschluss startet dann die zweijährige Erzieherausbildung.

 

  • Interessenten, die entweder eine (Fach-) Hochschulreife mitbringen oder bereits einen Beruf erlernt haben, für den eine mindestens zweijährige Ausbildung Voraussetzung ist, steigen direkt in das zweite Jahr der Sozialassistentenausbildung ein, nehmen an der anschließenden Prüfung teil und werden danach für die Erzieherausbildung zugelassen.

 

Somit dauert die Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern entweder drei oder vier Jahre, unabhängig davon, ob die Voll- oder die Teilzeitvariante gewählt wird. Um eine Akademisierung der Ausbildung zu erreichen, welche sich positiv auf deren Qualität auswirken soll und sich an internationalen Standards orientiert, können die Absolventen je nach Vorbildung nach oder während ihrer Ausbildung ein Bachelor-Studium beginnen (wahlweise Sozialpädagogik oder Sozialmanagement). Es handelt sich dabei um ein zweijähriges Teilzeitstudium, welches eine gleichzeitige Berufstätigkeit ermöglicht. Voraussetzung ist, dass neben dem Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher noch die Fachhochschulreife erlangt wird (wenn noch nicht vorhanden). Wenn ein Fachhochschulabschluss angestrebt wird, dauert es daher insgesamt vier bis sechs Jahre, bis dieser (frühestens) erreicht werden kann.

 Einen guten Überblick über den Zusammenhang zwischen schulischen bzw. beruflichen Qualifikationen in der Dauer der Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern bietet die Webseite des „Pädagogischen Kollegs Rostock“Zusätzlich zu den genannten Qualifikationen verlangen einige Fachschulen ein medizinisches und logopädisches Gutachten, welche die grundsätzliche Eignung für den Beruf attestieren, sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

 

Unterschied zwischen der Vollzeitausbildung und der Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern

Grundsätzlich unterscheidet sich die Vollzeitausbildung in Mecklenburg-Vorpommern inhaltlich nicht von der Teilzeitausbildung. Die berufsbegleitende Erzieherausbildung dauert bei beiden Modellen drei bzw. vier Jahre. Allerdings müssen die Auszubildenden für die Teilzeitausbildung einer Beschäftigung in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgehen. Dieses Arbeitsverhältnis muss einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden entsprechen und wird vergütet.

 

Inhalte der Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

 Die fachbezogenen Lernbereiche der Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern enthalten 12 Module. Diese sind:

  • Modul 1: Entwicklung beruflicher Identität und professioneller Perspektiven
  • Modul 2: Entwicklung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Modul 3: Gestaltung von Beziehungen und Gruppenprozessen
  • Modul 4: Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen
  • Modul 5: Institutionelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
  • Modul 6: Gestaltung von Vernetzung und Kooperationen
  • Modul 7 bis 9: Projektmodule
  • Modul 10 bis 12: Praktische Ausbildung

 

 

 

Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten der Erzieherausbildung in Mecklenburg-Vorpommern

An staatlichen Fachschulen für Sozialwesen muss kein Schulgeld gezahlt werden, es können jedoch Kosten für Lernmaterial anfallen. Schulen in privater Trägerschaft dürfen ein Schulgeld erheben. Wer sich für die Vollzeitausbildung entscheidet, kann Bafög beantragen.Es ist aber auch möglich, in sozialpädagogischen Einrichtungen als Assistenzkraft angestellt zu werden, sobald die Prüfung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten erfolgreich absolviert wurde. Einige Träger bezahlen aber auch staatliche geprüften Sozialassistenten nur ein Praktikantengehalt. Hier gilt es, sich frühzeitig bei den jeweiligen Trägern zu erkundigen. Da es die praxisintegrierte Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht lange gibt, sind bezüglich der Vergütung von Auszubildenden in Teilzeit noch keine einheitlichen Regelungen getroffen worden.

 

 

 

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