Es gibt zwei mögliche Wege zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher:
- die schulische Vollzeitform
- die praxisintegrierte Form
Die schulische Vollzeitform bedeutet zwei fachtheoretische Schuljahre und ein Berufspraktikum im dritten Jahr. Die praxisintegrierte Form findet an jeweils zwei Tagen pro Woche in der Schule und an jeweils 20 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung statt.
Zugangsvoraussetzungen
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
• Bewerbungs-/ Motivationsschreiben
• das Abschlusszeugnis, das den Sekundarabschluss I bescheinigt (Original und Kopie bzw. beglaubigte Kopie)
• ggf. weitere Zeugnisse
• ggf. Nachweis der Berufsausbildung oder andere Nachweise und Zeugnisse, die die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung erfüllen
• lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
• gültiges „erweitertes Führungszeugnis“ für eigene Zwecke (§ 30a, BZRG), erhältlich beim Einwohnermeldeamt
• für im Ausland erworbene Abschlüsse müssen
ggf. übersetzte und von der Bezirksregierung
anerkannte Unterlagen vorgelegt werden
Für die praxisintegrierte Ausbildung zusätzlich:
• Bescheinigung über einen Praktikumsplatz zum
Beginn der Ausbildung (vgl. Formblatt, erhältlich im Sekretariat)
Berufskolleg Viersen
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