Elternbeirat Kindergarten

Der Elternbeirat in der Kita ist das Bindeglied zwischen Eltern und Personal bzw. Einrichtungsleitung und Träger. Weil Partizipation und Transparenz wichtige Bestandteile einer jeden Konzeption sind und nicht zuletzt auch in den Kita-Gesetzen der einzelnen Länder eine wichtige Rolle spielen, ist die Mitwirkung der Eltern in den letzen Jahren immer wichtiger geworden. Welche Aufgaben der Elternbeirat übernimmt, wie er gewählt wird und wie Personal und Eltern erfolgreich zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten können, haben wir nachfolgend für dich zusammengefasst.

Die Zusammensetzung: so wird der Elternbeirat in Krippe und Kita gefunden

In der Regel wird der Elternbeirat in einer geheimen Wahl gewählt. Meist finden sich so zwei Elternvertreter pro Gruppe, also ein/e Elternbeiratsvorsitzende/r und ein/e Vertreter/in. Gemeinsam stellen diese Personen den Elternbeirat. Eine fünfgruppige Einrichtung wählt demnach also zehn Elternvertreter, die dann gemeinsam den Elternbeirat der Kita bilden.  
Gesetzlich festgelegt ist das Prozedere aber nicht. Im KiBiZ NRW heißt es dazu unter §9 Abs. 1:

„Das Verfahren über die Zusammensetzung der Gremien in der Tageseinrichtung und die Geschäftsordnung werden vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt, soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.“

In den meisten Kitas werden die Eltern im September oder Oktober, je nach Bundesland und in Abhängigkeit davon, wann das Kita-Jahr begonnen hat, zu einer Elternvollversammlung eingeladen. In den einzelnen Gruppen erfolgt dann die Wahl der Elternvertreter, die dann den Elternbeirat bilden. Gibt es keine Stammgruppen, weil die die Einrichtung beispielsweise nach einem offenen Konzept arbeitet, muss eine andere Einteilung der Eltern erfolgen. So finden sich zum Beispiel diejenigen Eltern zusammen, deren Kinder im selben Jahr geboren wurden.
Die Wahl der Elternvertreter erfolgt in einer geheimen Wahl. Zuvor können sich diejenigen Eltern, die kandidieren möchten, kurz selbst vorstellen. Anschließend wird gewählt. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

 

  • Jedes Elternteil erhält zwei Stimmen – eine für die Wahl des Elternvertreters einer Gruppe und eine für die Wahl von dessen Stellvertreter.
  • Für den Elternbeirat kandidieren kann nur ein Elternteil, dessen Kind im aktuellen Kita-Jahr auch die jeweilige Einrichtung besucht.
  • Beide Wahlgänge müssen getrennt von einander erfolgen.
  • Bei Stimmengleichheit gibt es eine Stichwahl.
  • Die gewählten Elternvertreter müssen gefragt werden, ob sie die Wahl annehmen.
  • Die Elternvertreter der einzelnen Gruppen wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in. Diese beiden Personen vertreten die Interessen des Elternbeirates gegenüber dem Träger, der Leitung und gegenüber dem pädagogischen Personal.

 

Die Gesetzeslage: der Elternbeirat in den einzelnen Bundesländern

Das Recht der Eltern auf Mitwirkung in der Kita ist in allen Bundesländern gesetzlich festgelegt. Besonders ausführlich sind die Aufgaben des Elternbeirates in der Kita beispielsweise für das Land NRW im KiBiz (Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen) beschrieben. Da die Gesetzeslage in den anderen Bundesländern ähnlich ist, führen wir an dieser Stelle exemplarisch die gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf den Elternbeirat in der Kita für das Land Nordrhein-Westfalen auf.

In § 10 Abs. 3 des KiBiz heißt es:

„Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft des aktuellen Kindergartenjahres gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.“

Und weiter:

„Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.“

Der Elternbeirat bildet gemeinsam mit Trägervertretern und Vertretern des Kita-Personals den Rat der Kindertageseinrichtung. Dieser muss laut KiBiz mindestens einmal jährlich zusammentreten. Inhalt der Sitzungen sind unter anderem die pädagogischen Grundsätze der Kita, die Personalsituation, die Vergabe von Betreuungsplätzen, die materielle Ausstattung usw.
Der Elternbeirat einer Einrichtung kann sich auf kommunaler Ebene mit den Beiräten anderer Einrichtungen zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der einzelnen Kitas und dem Jugendamt vertreten.

Hier findest du die entsprechenden Links zu den anderen Kita-Gesetzen der einzelnen Bundesländer:

https://bage.de/service/links-zu-den-kita-gesetzen-der-einzelnen-bundeslaender/

Die Aufgaben: Rechte und Pflichten der Elternvertreter

Dem Elternbeirat wird in allen Bundesländern ein Informations-, Beratungs- und Anhörungsrecht eingeräumt. Pädagogische Entscheidungen, beispielsweise im Hinblick auf die Einstellung von neuem Personal,  stehen ihm aber nicht zu.
Eine wichtige Aufgabe des Elternbeirats in Krippe, Kita und Kindergarten ist, die Elternschaft zum Engagement für die Einrichtung zu animieren. Das gilt insbesondere für die Organisation von Festen und Feierlichkeiten, aber ebenso für die Beschaffung von Material, das Sammeln von Spenden zugunsten der Einrichtung usw. Häufig entsteht bei den Sitzungen des Elternbeirates auch die Idee einen Förderverein für die Einrichtung zu gründen um diese finanziell noch besser zu unterstützen.
Wenn sich die Konzeption der Einrichtung ändert oder wenn es darum geht, dass den Eltern Mehrkosten entstehen, zum Beispiel, weil sich der Preis für das Mittagessen erhöht oder der Caterer wechselt, hat der Elternbeirat ein Mitspracherecht.
Wenn es Probleme zwischen Kita-Personal und einzelnen Eltern gibt, können sich letztere an die Elternvertreter bzw. an den Elternbeirat wenden, damit diese vermitteln. Natürlich können auch die pädagogischen Fachkräfte oder die Kita-Leitung das Gespräch mit dem Elternbeirat suchen.

Mögliche Probleme vermeiden: wie Träger, Personal und Leitung konstruktiv zusammenarbeiten  

Eltern vertrauen den Kitas das Wohl ihrer Kinder an – das ist ein Schritt, der im Gegenzug ein hohes Maß an Empathie voraussetzt und die Bereitschaft verlangt, die eigene Arbeit immer wieder kritisch zu hinterfragen. Auch Transparenz ist ein wichtiger Faktor in diesem Zusammenhang: Gerade die Eltern jüngerer Kinder, die noch viel Zuwendung brauchen, aber sich selbst noch nicht mitteilen können, sind darauf angewiesen, dass sie Einblicke in die Arbeit der Einrichtung erhalten und dass der Informationsaustausch funktioniert.
Grundsätzlich ist es daher sinnvoll, Eltern und insbesondere den Elternbeirat auch über das gesetzlich festgelegte Mindestmaß hinaus in die Arbeit und die täglichen Abläufe der Einrichtung miteinzubeziehen. Mögliche Maßnahmen diesbezüglich könnten sein:

  • dis Auswertung und Analyse von Elternbefragungen zur Qualitätssicherung gemeinsam mit dem Elternbeirat,
  • Einbeziehung der Elternvertreter in die Planung des Kita-Jahres,
  • gemeinsame Gestaltung von Elternabenden und Festen,
  • Möglichkeiten des Austausches für die Eltern innerhalb der Einrichtung anbieten (z.B. ein Eltern-Café),
  • Möglichkeiten der Hospitation für Eltern schaffen,
  • Ideen sammeln, wie die tägliche Arbeit dokumentiert werden kann,
  • gemeinsame konzeptionelle Arbeit usw.


Nur wenn Träger, Kita-Personal, Leitung und Elternvertreter im Interesse der Kinder gut zusammenarbeiten, können Konflikte vermieden und eine gute pädagogische Arbeit gewährleistet werden.

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