Kranke Kinder in der Kita

 

Der 3-jährige Tom kommt am Donnerstagmorgen ohne sein typisches Hopsen in den Gruppenraum. Beim Frühstück hat er gar keinen Hunger, trinkt nur seinen warmen Tee. Die Erzieherin Lilly Sander bemerkt, dass er auch nicht baut, sondern am Tisch sitzen bleibt. Er hat ganz fiebrige Augen. Das Stirnthermometer zeigt 39,3 °C.

 

Ein krankes Kind in der Kita bereitet Grund zur Sorge unter mehreren Gesichtspunkten. Das betroffene Kind benötigt im Fall der akuten Erkrankung zum einen mehr Betreuung und Aufmerksamkeit, zum anderen besteht das Risiko, dass andere Kinder oder Betreuer angesteckt werden. So sind besonders im Herbst viele Infekte im Umlauf. Manchmal ist es ein eher harmloser Schnupfen oder Husten, eben ein grippaler Infekt. Oder es handelt sich um einen Magen-Darm-Infekt. Oder es ist eine hochansteckende und gefährliche Krankheit, die sogar meldepflichtig ist.

Wann ist ein Kind so krank, dass es die Kita nicht besuchen sollte? Diese Entscheidung fällt Eltern nicht immer leicht, besonders, wenn auch noch kurzfristig eine Betreuungsmöglichkeit gefunden werden muss. In der Kita müssen beide Aspekte, das Wohl des erkrankten Kindes und der Schutz der anderen Kinder und Betreuer, beachtet werden, deshalb ist es in manchen Fällen notwendig, dass das Kind schnell abgeholt wird.

Die Gesundheitsämter unterstützen die Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen und die Eltern mit Empfehlungen bei Fragen zum Umgang mit Erkrankungen. Und dazu gibt es wirklich sehr viele Fragen, die wichtigsten haben wir für euch zusammengestellt und beantwortet.

Hier gibt es Hinweise zu den wichtigsten Situationen mit kranken Kindern. Das Verhalten im Notfall wird ebenso behandelt wie Informationen zur Medikamentengabe. Es wird geklärt, in welchen Fällen das Gesundheitsamt informiert werden muss, wann ein Kind nach einer ansteckenden Krankheit die Kita wieder besuchen darf und ob es dafür ein Attest benötigt. Wir beleuchten die Pflichten und Möglichkeiten der Information und Vorbeugung und der Zusammenarbeit mit den Eltern.

Akute Krankheiten bei Kita-Kindern – wann müssen Kinder zu Hause bleiben?

Wenden wir uns zunächst den akuten Erkrankungen zu. Husten, Schnupfen, Entzündungen der Augen und Ohren, Hautausschlag, Durchfall oder Erbrechen sind Symptome, die bei Kindern häufig auftreten. Das kindliche Immunsystem lernt die Erreger erstmals kennen, die körpereigene Abwehr baut sich erst auf. Daher schnappen die Kinder im ersten Kita-Jahr alles auf und nehmen augenscheinlich jeden Infekt mit. Ein Kind soll die Kita nicht besuchen, wenn es stark hustet, nachts Fieber hatte oder erbrochen hat. Erbricht sich ein Kind während des Kita-Aufenthaltes oder bekommt hohes Fieber, so muss es abgeholt werden.
 

Akut kranke Kinder dürfen nicht in der Kita betreut werden. Das gilt für
 

-    Kinder mit mehr als 38 °C Körpertemperatur (Fieber)

-    Kinder, die am Vortag oder in der Nacht Fieber hatten

-    Kinder, die vor weniger als 48 Stunden unter Erbrechen oder Durchfall litten

-    Kinder, die offensichtlich stark unter den akuten Symptomen leiden.
 


Bei aktuell auftretenden ansteckenden Krankheiten ist eine ausführliche Information über die Krankheit, den Verlauf, die Anzeichen, die Inkubationszeit – das ist die Zeit vom Eindringen des Krankheitserregers in den Körper bis zum Auftreten der ersten Symptome, und die Ansteckungswege hilfreich. Bei einigen Infektionen ist die Information über das Auftreten zwingend und kann vom Gesundheitsamt gefordert werden (§ 34 Abs. 8). Zusätzlich können Elternbriefe zu den wichtigsten Infektionskrankheiten den Eltern die notwendigen Informationen geben und Unsicherheiten abbauen.

Häufige (Kinder-)Krankheiten- welche sind harmlos und welche nicht?

Bei einfachen Erkältungen ohne Fieber können die Kinder die Kita besuchen, solange sie durch die Erkrankung nicht deutlich in ihrem Wohlbefinden eingeschränkt sind.

Als Begleitsymptom einer Erkältung tritt häufig eine eitrige Bindehautentzündung auf. Sie ist nicht meldepflichtig, beeinträchtigt in der Regel aber stark, so dass ein Kita-Besuch nicht zu empfehlen ist. Ansteckungen sind durch Schmierinfektionen möglich.

Tritt eine Bindehautentzündung plötzlich und ohne sonstige Erkältungszeichen auf, so besteht der Verdacht auf Binde- und Hornhautentzündung, durch eine Infektion mit Adenoviren. Diese Form ist sehr ansteckend und zur Vermeidung von Ansteckungen, wird der Ausschluss aller akut Erkrankten bis zur Genesung empfohlen. Durch den Augenarzt wird sicher festgestellt um welche Form es sich handelt.

Die Hand-Mund-Fuß-Krankheit führt zum Ausschluss, bis keine neuen Bläschen mehr auftreten, etwa drei bis fünf Tage. Besonders zu Beginn ist die Erkrankung sehr ansteckend. Wenn das Kind fieberfrei ist und nicht mehr durch die Erkrankung beeinträchtigt, kann es die Kita wieder besuchen. Der Hautausschlag muss nicht verschwunden sein. Problematisch bei dieser Infektionskrankheit ist, dass statistisch auf jedes Kind mit Ausschlag vier Virusträger ohne Symptome kommen, die auch ansteckend sind. Deshalb wird durch die Ausgrenzung der Kinder mit Symptomen die Infektion nicht beendet. Verursacht wird die Erkrankung durch Coxsackie-Viren, die sehr umweltresistent sind und auf Gegenständen monatelang überleben können.

Pfeiffersches Drüsenfieber verläuft beim Kleinkind häufig unbemerkt. Solange das Kind fiebert und sich krank fühlt, soll es die Kita nicht besuchen.

Die Ringelröteln sind für das betroffene Kind meist völlig harmlos und das Kind fühlt sich auch nicht krank. Tritt der Ausschlag auf, ist die Zeit der Ansteckungsfähigkeit beendet. Der Ausschluss verhindert die Ausbreitung also nicht. Eine Information über das Auftreten von Ringelröteln ist allerdings sehr wichtig, da eine Ansteckung während der Schwangerschaft zu Schäden beim Ungeborenen führen kann.

Ebenfalls weitgehend harmlos aber hochansteckend ist das Drei-Tage-Fieber. Fast alle Kinder infizieren sich bis zum Ende ihres dritten Lebensjahres, die meisten ohne erkennbare Symptome. Kommt es zum Ausbruch der Erkrankung, findet an einen kleinfleckigen Hautausschlag, vor allem an Brust, Bauch und Rücken. Wie bei allen fieberhaften Infektionen kann das Fieber in seltenen Fällen zu Fieberkrämpfen führen. Durchfall und Erbrechen können als Begleitsymptome auftreten.

Chronisch kranke Kinder in der Kitas – was gilt es zu beachten?

Einige chronische Erkrankungen treten bereits in der Kindheit auf. Hier ist das Anliegen, den Kindern einen weitgehend normalen Kita-Alltag zu ermöglichen. Kinder, die eine chronische Erkrankung wie Asthma oder Diabetes haben, die auf bestimmte Nahrungsmittel oder Stoffe allergisch reagieren, die einen angeborenen Herzfehler oder eine Behinderung haben, können wie jedes Kind eine Kita besuchen. Dabei ist jedoch besondere Aufmerksamkeit, Fürsorge und Verantwortung erforderlich. Wünschenswert ist ein enger Kontakt und Austausch mit den Eltern. So sollten in einem ersten Gespräch, schon vor der Aufnahme, wichtige Fragen gestellt und beantwortet werden.
 

In welchen Situationen kann die Krankheit in der Kita relevant werden?

Welche Notfälle können auftreten?

Werden Medikamente benötigt?

Wie werden Mitarbeiter und eventuell auch die Kinder informiert?

Der behandelnde Arzt soll ebenso bekannt sein wie die Erreichbarkeit der Eltern.


Die Auswirkungen auf den Kita-Alltag sind abhängig von Dauer, Schweregrad und Versorgungsbedarf der jeweiligen Krankheit. Auch der Umgang mit Daten muss geregelt sein und nach Möglichkeit soll eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegen, wer worüber informiert wird, denn bei chronischen Krankheiten gilt wie bei allen Krankheiten der Grundsatz der Verschwiegenheit.
 

Kranke Kinder Hausregeln - Ein Plakat für euren Aushang!

Unser Poster "Kranke Kinder gehören nicht in die Kita" soll Einrichtungen bei dieser Aufgabe helfen. Wir stellen euch das Poster in drei verschiedenen Formaten (erhältlich in den Formaten DIN A0, A2 und A3) in unserem Shop zur Verfügung, damit ihr im Eingangsbereich darauf aufmerksam machen könnt, dass kranke Kinder nicht in die Kita gehören! Das Poster könnt ihr ausdrucken oder zu einem örtlichen Copy-Shop bringen.

 

Medikamentengabe – dürfen pädagogische Fachkräfte Medizin verabreichen?

Erkrankt ein Kind während des Besuchs der Kita, dürfen die Fachkräfte weder eine Diagnose stellen noch eigenmächtig Medikamente verabreichen.

Es ist weder verboten noch verpflichtend für Erzieher, Medikamente zu geben. Sollte es notwendig werden, dass ein Kind während des Aufenthaltes in der Kita ein Medikament einnehmen muss, so braucht es eine eindeutige, schriftliche Anweisung des behandelnden Arztes, in der die Dosis und der Zeitpunkt der Einnahme genau angegeben ist.

Im besonderen Fall von Kindern mit chronischer Erkrankung, die auf regelmäßige bzw. Notfall bedingte Medikamenteneinnahme angewiesen sind, solltest Du Dich über mögliche Risiken und Komplikationen informieren lassen. Eine medizinische Versorgung, die mit einem körperlichen Eingriff einhergeht, ist stets von medizinischem Fachpersonal vorzunehmen. Mit den Eltern oder Sorgeberechtigten ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, die ärztliche Anweisungen und Erklärungen der Eltern und pädagogischen Fachkräfte, klar und deutlich formuliert, enthält. Damit übertragen die Eltern die Personensorge auf die Kita und es greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn dem Kind durch eine fehlerhafte Gabe des Medikamentes ein Gesundheitsschaden entsteht. Auch wenn eine korrekte Medikamentengabe einen Gesundheitsschaden verursacht, zum Beispiel durch eine Wechselwirkung mit anderen Medikamenten oder eine allergische Reaktion auf die Medizin, wird das als Unfall in aller Regel als Versicherungsfall anerkannt.

Die Aufbewahrung, der mit dem Namen des betreffenden Kindes deutlich gekennzeichneten Medikamente, erfolgt an einem sicheren, für Medikamente geeigneten Ort, der im Bedarfsfall schnell erreichbar und allen unterwiesenen Personen bekannt, aber für Kinder unzugänglich ist. Eine Kopie der ärztlichen Anweisung zur Verabreichung sollte beigefügt sein.

 

Richtig handeln in Notsituationen – Erste Hilfe bei Kindern professionell anwenden

Dieses Themengebiet schließt sich passend an die vorangegangenen Zeilen an, denn Allergien, Asthma, Diabetes oder Epilepsie sind chronische Erkrankungen, die das Potenzial von Notfällen in sich tragen. Es können auch durch Unfälle Notfallsituationen entstehen, in denen rasches Handeln erforderlich wird. Stürze oder allergische Reaktionen auf Insektenstiche kommen in Kitas nicht selten vor.

Das oberste Gebot bei allen Notsituationen ist Ruhe und Besonnenheit. Wenn Du ruhig bleibst, wirkt sich das schon positiv auf das Kind aus. Dann folgen mehrere Schritte deren Abfolge vorbeugend festgelegt und trainiert werden sollte.

Zunächst verschaffe Dir rasch einen Überblick und rette das Kind aus der akuten Gefahrensituation. Verhindere nach Möglichkeit weitere Unfälle.

Atmung und Herzschlag kontrollieren – eine Hand unterhalb der Rippen auf den Bauch legen, wenn sich die Bauchdecke hebt, atmet das Kind. Puls und Herzschlag ertastest Du am besten in der Leistengegend. Untersuche das Kind auf Verletzungen.

Bei Bewusstlosigkeit und Herz- und Atemstillstand ist sofort mit der Beatmung und Herzmassage zu beginnen. Beginne immer mit einer Atemspende. Bei Bewusstlosigkeit und Herz- und Atemstillstand ist so schnell wie möglich der Rettungsdienst 112 zu verständigen.

Die Eltern verständigst Du, wenn Du Erste Hilfe geleistet hast und die notwendigen Schritte zur Verhinderung von Schlimmeren eingeleitet sind. Erkläre in Ruhe, was geschehen ist und was bereits veranlasst wurde.

Die meisten Unfälle in Kitas erfordern keinen Einsatz des Notarztes. Ist ärztliche Hilfe erforderlich, musst Du und die Kita-Leitung entscheiden, wie schnell das Kind einem Arzt vorgestellt werden muss. Ist es eine leichte Verletzung, benachrichtige die Eltern nach der Erstversorgung, dann können die Eltern später selbst mit ihrem Kind zum Arzt gehen.

Kinder sind während des Besuchs der Kita und auf dem Weg gesetzlich unfallversichert. Unfälle in der Kita sind immer schriftlich mit Datum und Hergang zu dokumentieren.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) – welche rechtlichen Grundlagen gelten für kranke Kinder in Kitas?

Den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit ansteckenden Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen bildet das deutsche Infektionsschutzgesetz.

Im Abschnitt 6 des IfSG „Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen“ (§§ 33–36) werden die Aufgaben und Pflichten vorgegeben, die Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch Eltern und Behörden bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten oder Verlausung haben. Für die Einhaltung der Vorschriften und die Umsetzung sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig. Für die Kita sind sie die richtigen Ansprechpartner bei Fragen zum Infektionsschutz.

Der Leiter der Einrichtung ist für die Meldung an das Gesundheitsamt zuständig, und zwar am selben Tag, an dem die Erkrankung bekannt wird. Das Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen erstellt zum Umgang mit Infektionen hinsichtlich der Inkubationszeit, der Wiederzulassung, der Notwendigkeit von Attesten, dem Ausschluss von Kontaktpersonen und der Meldepflicht. Hierauf basieren die Vorgaben durch die Gesundheitsämter.

Der § 34 listet die ansteckenden Krankheiten auf, bei denen jemand im Erkrankungsfall oder bei Verdacht eine Gemeinschaftseinrichtung so lange nicht besuchen darf, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Das gilt beispielsweise für Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach, Röteln und Windpocken und auch bei Krätze und Kopflausbefall. Bei Kindern unter sechs Jahren gilt der vorübergehende Ausschluss auch, wenn sie an infektiöser Gastroenteritis – dem plötzlich auftretenden ansteckenden Brechdurchfall, erkrankt sind oder der Verdacht auf eine Infektion besteht.

Auch die Informationspflichten sind geregelt. So sind in bestimmten Fällen die Eltern verpflichtet, die Kita bei Verdacht oder Erkrankung zu informieren (§ 34 Abs. 5 IfSG). Darüber sind die Eltern bei der Aufnahme in die Kita zu belehren.

Auch der Nachweis einer ärztlichen Impfberatung zum altersgemäßen Impfschutz ist im Infektionsschutzgesetz verankert. Gemäß § 34 Abs. 10a IfSG muss dieser Nachweis vor der Erstaufnahme in die Kita vorgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann Eltern, die diesen Beratungsnachweis nicht vorlegen, zu einer Beratung laden.

 

Zusammenarbeit mit Eltern im Kontext von Krankheitsfällen und Gesundheitsprävention – so geht’s

Unterstützt von den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen gibt es in der Kita hoffentlich klare Regeln über die Befugnisse der pädagogischen Fachkräfte und die Pflichten der Eltern bei Auftreten einer Erkrankung. Die Regeln werden schriftlich festgehalten und ergänzen den Betreuungsvertrag. Hier wird zum Beispiel festgelegt, in welchen Fällen Kinder abgeholt werden müssen oder ein Attest zur Wiederzulassung nötig ist.

In regelmäßigen Abständen empfiehlt sich eine Aktualisierung der Telefonnummern unter denen Eltern und Sorgeberechtigte in Notfällen erreichbar sind.

Wichtige Notfallnummern für den Notfall gut sichtbar bereithalten (Rettungsdienst, Giftnotruf usw.).

Elternabende können sich thematisch zur „Grippesaison“ mit Erkältungskrankheiten befassen. Dabei können die Regeln der Kita nochmals besprochen werden, die Symptome, vielleicht wird auch der Einsatz von Hausmitteln, Möglichkeiten der Vorbeugung und Vermeidung von Ansteckung thematisiert.

Auch Themen wie Impfen oder Hygienemaßnahmen können Inhalt von Elternabenden sein.

Sind die Eltern bei einem Ausbruch einer Infektion in der Kita stark verunsichert, bietet sich eine kurzfristig angebotene Infoveranstaltung an, in der über die Krankheit und die zu ergreifenden Maßnahmen gesprochen wird.

Wichtig bleibt der gute Kontakt auch in problematischen Situationen!

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