Als Erzieher*in mehrere Tage an einer Weiterbildung teilnehmen, ohne dafür den Jahresurlaub einsetzen zu müssen? In den meisten Bundesländern ist genau das über Bildungsurlaub möglich. Allerdings unterscheiden sich Anspruch, Fristen und Voraussetzungen je nach Bundesland deutlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung und wird nicht vom normalen Erholungsurlaub abgezogen.
- In vielen Bundesländern sind bei einer Fünftagewoche fünf Arbeitstage pro Jahr vorgesehen. Die genaue Höhe des Anspruchs richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Landesrecht.
- Während der Freistellung zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich das Arbeitsentgelt weiter.
- Kursgebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung müssen Beschäftigte normalerweise selbst bezahlen. Kita oder Träger können sich freiwillig an den Kosten beteiligen.
- Maßgeblich ist grundsätzlich das Bundesland, in dem der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses liegt – nicht einfach der Wohnort.
- Bayern und Sachsen haben derzeit kein allgemeines Bildungsfreistellungsgesetz.
- Die Veranstaltung beziehungsweise der Bildungsträger muss die Voraussetzungen des jeweiligen Landesrechts erfüllen.
Wichtig: Bildungsurlaub bedeutet nicht automatisch kostenlose Weiterbildung. Der gesetzliche Anspruch betrifft in erster Linie die bezahlte Freistellung. Wer Kurs, Fahrt und Unterkunft bezahlt, ist eine davon getrennte Frage.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ermöglicht Beschäftigten, sich für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne dafür Erholungsurlaub nehmen zu müssen. Je nach Bundesland heißt dieses Modell beispielsweise Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung.
In vielen Ländern beträgt der Anspruch bei einer Fünftagewoche fünf Arbeitstage im Jahr. Teilweise können Ansprüche aus zwei Jahren zusammengefasst werden. In Brandenburg sind beispielsweise zehn Tage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren vorgesehen.
Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht. Bildungsurlaub ist Landesrecht. Deshalb unterscheiden sich unter anderem Anspruch, Antragsfristen, anerkannte Bildungsbereiche, Regelungen für Teilzeitkräfte und Auszubildende sowie Ausnahmen für kleinere Betriebe.
Haben Erzieher*innen Anspruch auf Bildungsurlaub?
Erzieherinnen und andere angestellte pädagogische Fachkräfte werden beim Bildungsurlaub grundsätzlich wie andere Arbeitnehmerinnen behandelt. Entscheidend ist dabei in der Regel der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses.
Ob und in welchem Umfang du Bildungsurlaub nehmen kannst, hängt deshalb unter anderem ab von:
- dem Bundesland deines Arbeitsplatzes,
- der Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses,
- deinen regelmäßigen Arbeitstagen,
- teilweise der Größe des Betriebs beziehungsweise der Einrichtung,
- deinem Beschäftigungsstatus.
Hinzu können Regelungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen kommen.
Ein Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Details sein können: In NRW besteht grundsätzlich ein Anspruch auf fünf Arbeitstage Arbeitnehmerweiterbildung pro Kalenderjahr. Er entsteht nach sechs Monaten Beschäftigung und verändert sich entsprechend, wenn regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird. Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch besteht dort allerdings nur in Betrieben und Dienststellen mit mehr als zehn Beschäftigten.
Bildungsurlaub nach Bundesland: Das gilt 2026
Wie viele Tage Bildungsurlaub dir zustehen und wie früh du ihn beantragen musst, hängt vom Bundesland ab. Entscheidend ist grundsätzlich das Bundesland, in dem dein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt hat. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Regelungen für Beschäftigte bei einer Fünftagewoche und weist zusätzlich darauf hin, welche Regelungen für Auszubildende gelten.
| Baden-Württemberg | 5 Tage pro Jahr • Antrag mindestens 9 Wochen vorher • Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten sind von der Freistellungspflicht ausgenommen • Auszubildende: grundsätzlich einbezogen; Bildungszeit ist während der Ausbildung auf 5 Tage insgesamt begrenzt |
| Bayern | Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub • Freiwillige Freistellung durch den Arbeitgeber möglich• Auszubildende: kein allgemeiner gesetzlicher Bildungsurlaubsanspruch |
| Berlin | 5 Tage pro Jahr • Antrag spätestens 6 Wochen vorher • Bis zu 10 Tage können unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden • Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Brandenburg | 10 Tage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren• Antrag 6 Wochen vorher • Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Bremen | 10 Tage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren • Mitteilung an den Arbeitgeber in der Regel 4 Wochen vorher • Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Hamburg | 10 Tage innerhalb von 2 Jahren • Antrag 6 Wochen vorher • Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Hessen | 5 Tage pro Jahr • Antrag spätestens 6 Wochen vorher • Übertragung auf das Folgejahr und damit bis zu 10 Tage möglich • Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren • Antrag mindestens 8 Wochen vorher • Auszubildende: Anspruch besteht, allerdings gelten besondere Regelungen |
| Niedersachsen | 5 Tage pro Jahr • Antrag 4 Wochen vorhe • Anspruch des Vorjahres kann im laufenden Jahr geltend gemacht werden • Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage pro Jahr • Antrag mindestens 6 Wochen vorher • Zwei Jahresansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden • Kein gesetzlicher Anspruch in Betrieben und Dienststellen mit 10 oder weniger Beschäftigten• Auszubildende: 5 Tage während der gesamten Berufsausbildung, ausschließlich für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage innerhalb von 2 Jahren • Antrag 6 Wochen vorher • In Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch • Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildungsjahr |
Saarland | Bis zu 5 Tage pro Jahr • Antrag 6 Wochen vorher • Übertragung auf das Folgejahr mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich • Auszubildende: grundsätzlich in die Regelungen einbezogen; Besonderheiten des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes beachten |
| Sachsen | Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub• Freiwillige Freistellung durch den Arbeitgeber möglich• Auszubildende: kein allgemeiner gesetzlicher Bildungsurlaubsanspruch |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage pro Jahr • Antrag 6 Wochen vorher • Zusammenfassung von Ansprüchen aus zwei Jahren möglich • In Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten besteht kein Anspruch• Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Schleswig-Holstein | In der Regel 5 Tage pro Jahr • Antrag so früh wie möglich, spätestens 6 Wochen vorher • Zusammenfassung mit dem Anspruch des Vorjahres möglich • Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
| Thüringen | n der Regel 5 Tage pro Jahr• Antrag spätestens 8 Wochen vorher• Auszubildende: grundsätzlich anspruchsberechtigt |
Wichtig: Die Tabelle zeigt die Grundregelungen kompakt. Bei Teilzeit beziehungsweise einer anderen Zahl regelmäßiger Arbeitstage kann sich der Anspruch verändern.
Zusätzlich gelten je nach Bundesland unterschiedliche Wartezeiten, Kleinbetriebsregelungen und Vorgaben für die Weiterbildung. Für Auszubildende gelten teilweise deutlich andere Voraussetzungen und Bildungsbereiche als für regulär Beschäftigte. Vor der Buchung sollte deshalb immer die aktuelle Regelung des jeweiligen Bundeslandes geprüft werden.
Quelle und Rechtsstand: Übersicht der Kultusministerkonferenz „Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub/Bildungszeit in Deutschland“, Ausgabe 2026, Stand Oktober 2025.
Wer bezahlt den Bildungsurlaub?
Hier entsteht besonders häufig ein Missverständnis: Bezahlter Bildungsurlaub bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlen muss.
| Kosten | Wer trägt sie grundsätzlich? |
| Gehalt während der Freistellung | Arbeitgeber |
| Kurs, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung | teilnehmende Fachkraft |
Während eines genehmigten Bildungsurlaubs wird das Arbeitsentgelt grundsätzlich weitergezahlt. Die eigentlichen Weiterbildungskosten tragen Beschäftigte dagegen normalerweise selbst.
Die zuständige hessische Landesstelle formuliert das beispielsweise ausdrücklich so: Seminargebühren sowie Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind von den Beschäftigten zu tragen.
Der Arbeitgeber kann diese Kosten jedoch freiwillig vollständig oder teilweise übernehmen.
Damit sind zwei Fragen voneinander zu unterscheiden:
1. Bekomme ich für die Weiterbildung Bildungsurlaub?
Hier geht es um die Freistellung von der Arbeit.
2. Bezahlt meine Kita oder mein Träger die Weiterbildung?
Hier geht es um die Finanzierung.
Du kannst also Bildungsurlaub bekommen und den Kurs selbst bezahlen. Umgekehrt kann dein Träger eine Weiterbildung vollständig finanzieren und als Arbeitszeit behandeln, ohne dass du dafür deinen gesetzlichen Bildungsurlaubsanspruch nutzen musst.

Was kann ein fünftägiger Bildungsurlaub kosten?
Ein fünftägiger Präsenzkurs könnte beispielsweise 450 Euro Kursgebühr, 350 Euro Unterkunft, 80 Euro Fahrtkosten und 100 Euro zusätzliche Verpflegungskosten verursachen. Insgesamt wären das rund 980 Euro.
Günstiger können Online-Veranstaltungen, regionale Angebote oder Kurse ohne Übernachtung sein. Auch ein Zuschuss des Arbeitgebers kann die Eigenkosten deutlich reduzieren.
Kann die Kita die Kosten übernehmen?
Ja. Es lohnt sich deshalb, die Kostenübernahme gemeinsam mit dem Antrag auf Freistellung anzusprechen.
Gute Argumente können sein:
- direkter Nutzen der Weiterbildung für die pädagogische Arbeit,
- Weitergabe des erworbenen Wissens im Team,
- Unterstützung bei Kinderschutz, Inklusion oder Qualitätsentwicklung,
- Qualifizierung für neue Aufgaben,
- Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung,
- Nutzung vorhandener Fortbildungsbudgets.
Gerade bei fachlich unmittelbar relevanten Weiterbildungen kann eine Vereinbarung sinnvoll sein, bei der beispielsweise die Kita die Kursgebühr übernimmt und die Fachkraft Fahrt- oder Übernachtungskosten selbst trägt.
Lassen sich die Kosten steuerlich absetzen?
Beruflich veranlasste Fortbildungskosten können grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Bundesfinanzministerium nennt Fortbildungen im bereits erlernten Beruf ausdrücklich als Werbungskosten.
Dazu können je nach Fall beispielsweise Lehrgangsgebühren, Arbeitsmittel, Fahrtkosten und bestimmte Reisekosten gehören. Vom Arbeitgeber erstattete Beträge können selbstverständlich nicht zusätzlich als eigene Aufwendungen angesetzt werden.
Wichtig: Steuerlich absetzbar bedeutet nicht, dass du die ausgegebenen 500 oder 1.000 Euro vollständig vom Finanzamt zurückbekommst. Die Aufwendungen mindern grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen.
Welche Bildungsurlaube eignen sich für pädagogische Fachkräfte?
Für Erzieher*innen, Kita-Leitungen und andere pädagogische Fachkräfte kommen zahlreiche Themen infrage. Ob eine konkrete Veranstaltung tatsächlich für Bildungsurlaub genutzt werden kann, richtet sich allerdings nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Besonders praxisnah sind beispielsweise:
Kinderschutz und Schutzkonzepte
Kindeswohlgefährdungen erkennen, Handlungssicherheit gewinnen, Schutzkonzepte weiterentwickeln oder die Zusammenarbeit mit Eltern und Hilfesystemen verbessern.
Herausforderndes Verhalten
Verhalten verstehen, Konflikte professionell begleiten, Beziehungen gestalten und Handlungsmöglichkeiten für schwierige Situationen im Kita-Alltag entwickeln.
Kita-Leitung und Personalführung
Mitarbeitendengespräche, Teamführung, Konfliktmanagement, Organisation und Qualitätsentwicklung sind insbesondere für Leitungskräfte und angehende Leitungen interessant.
Elternarbeit und Kommunikation
Schwierige Elterngespräche, Beschwerdemanagement, kultursensible Kommunikation und die Gestaltung einer professionellen Erziehungspartnerschaft sind zentrale Themen des Kita-Alltags.
Inklusion und Vielfalt
Mögliche Schwerpunkte sind inklusive Pädagogik, Neurodivergenz, Behinderung und Teilhabe sowie diversitäts- und diskriminierungssensible Pädagogik.
Stressbewältigung und Resilienz
Umgang mit beruflichen Belastungen, Selbstfürsorge, Grenzen, Stressmanagement und Gesundheitsprävention können ebenfalls Gegenstand von Bildungsangeboten sein.
Praxisanleitung
Für Praxisanleiter*innen bieten sich Fortbildungen zu Feedback, Lernbegleitung, Gesprächsführung sowie Rolle und Verantwortung in der Anleitung von Auszubildenden an.
Sprachförderung und Medienpädagogik
Auch alltagsintegrierte Sprachförderung, Mehrsprachigkeit, digitale Medien, Medienkompetenz oder der pädagogische Umgang mit künstlicher Intelligenz sind mögliche Weiterbildungsthemen.
Methoden und pädagogische Konzepte
Eine Weiterbildung kann Gelegenheit bieten, neue pädagogische Ansätze kennenzulernen oder das eigene methodische Handeln zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Mögliche Themen sind:
- systemische Pädagogik
- personenzentrierte und beziehungsorientierte Ansätze
- Partizipation und Kinderrechte
- Projektarbeit und situationsorientiertes Arbeiten
- Beobachtung und pädagogische Dokumentation
- offene und teiloffene Konzepte
- bedürfnisorientierte Pädagogik
- Marte Meo und videobasierte Beratung
Präsenz oder online – was ist sinnvoller?
Online-Bildungsurlaub kann besonders interessant sein, wenn Reise- und Übernachtungskosten vermieden werden sollen. Auch die Vereinbarkeit mit privaten Verpflichtungen kann leichter sein. Dafür erfordern mehrere intensive Online-Seminartage einen ruhigen Arbeitsplatz und viel Bildschirmzeit. Der informelle Austausch fällt häufig geringer aus.
Präsenzveranstaltungen ermöglichen dagegen direkten Austausch, praktische Übungen und bewusst Abstand vom Kita-Alltag. Dafür entstehen häufig zusätzliche Fahrt- und Übernachtungskosten.
Entscheidend ist: Ein Online-Seminar ist nicht automatisch Bildungsurlaub. Ob digitale Veranstaltungen zulässig sind und welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. NRW und Brandenburg ermöglichen beispielsweise grundsätzlich auch digitale Angebote.
So beantragst du Bildungsurlaub
1. Anspruch prüfen
Prüfe zunächst, welches Landesrecht für dein Beschäftigungsverhältnis gilt. Achte außerdem auf Wartezeiten, Zahl der Arbeitstage, Betriebsgröße und mögliche Sonderregelungen.
2. Geeigneten Kurs auswählen
Prüfe, ob Anbieter und Veranstaltung die Voraussetzungen deines Bundeslandes erfüllen. Dabei ist die Anerkennung unterschiedlich organisiert: Während viele Länder einzelne Veranstaltungen anerkennen, werden beispielsweise in NRW Weiterbildungseinrichtungen und nicht einzelne Kurse behördlich anerkannt. Die konkrete Veranstaltung muss trotzdem die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
3. Unterlagen besorgen
Je nach Bundesland werden beispielsweise Anmeldebestätigung, Anerkennungsnachweis und Seminarprogramm benötigt.
4. Bildungsurlaub fristgerecht beantragen
Die Fristen unterscheiden sich. In NRW, Berlin, Brandenburg und Hessen gilt beispielsweise grundsätzlich eine Frist von mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Baden-Württemberg verlangt dagegen mindestens neun Wochen.
Reiche den Antrag deshalb möglichst frühzeitig und nachweisbar ein.
5. Entscheidung und Stornierungsbedingungen prüfen
Kläre vor einer kostenpflichtigen Buchung beziehungsweise vor Ablauf einer kostenfreien Stornierungsfrist, ob die Freistellung möglich ist und welche Folgen eine Ablehnung des Arbeitgebers für deine Kursbuchung hätte.
Möchtest du zusätzlich eine Kostenübernahme, solltest du diese separat mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
6. Teilnahme nachweisen
Nach der Weiterbildung erhältst du in der Regel eine Teilnahmebescheinigung. Diese reichst du beim Arbeitgeber ein, wenn das jeweilige Verfahren dies verlangt.

Kann die Kita Bildungsurlaub ablehnen?
Ein gesetzlicher Anspruch bedeutet nicht, dass Beschäftigte jeden gewünschten Termin unabhängig von der Personalsituation durchsetzen können. Gleichzeitig darf ein Antrag nicht beliebig abgelehnt werden.
Die möglichen Ablehnungsgründe richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Häufig spielen zwingende oder dringende betriebliche Belange, bereits genehmigte Urlaubsansprüche anderer Beschäftigter, nicht eingehaltene Fristen oder besondere Kleinbetriebsregelungen eine Rolle.
Das kann gerade in Kitas relevant werden, wenn die Personaldecke sehr dünn ist. Personalmangel führt jedoch nicht bundesweit automatisch dazu, dass jeder Antrag auf Bildungsurlaub abgelehnt werden darf. Entscheidend sind die konkrete Situation und die jeweilige gesetzliche Regelung.
In NRW darf der Arbeitgeber den gewünschten Zeitpunkt beispielsweise ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Bei einer Ablehnung solltest du dir die Begründung schriftlich geben lassen und prüfen, ob ein anderer Termin möglich ist.
Bildungsurlaub oder normale Fortbildung – was ist der Unterschied?
| Bildungsurlaub | Betriebliche Fortbildung |
| gesetzlicher Freistellungsanspruch kann bestehen | wird betrieblich vereinbart oder angeordnet |
| Gehalt wird weitergezahlt | gilt regelmäßig als Arbeitszeit |
Kosten meist bei der Fachkraft | Kosten in der Regel beim Arbeitgeber |
| landesrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein | landesrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein |
landesrechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein keine Bildungsurlaubsanerkennung erforderlich
Beides wird im Kita-Alltag häufig vermischt. Eine vom Träger angeordnete Fortbildung ist jedoch etwas anderes als Bildungsurlaub, den eine Fachkraft aufgrund eines gesetzlichen Freistellungsanspruchs nutzt.
Bildungsurlaub für ein ganzes Kita-Team?
Bildungsurlaub ist grundsätzlich ein individueller Freistellungsanspruch. Soll sich ein gesamtes Team zu einem gemeinsamen Thema weiterbilden, ist deshalb häufig eine Teamfortbildung sinnvoller.
Gerade bei Themen wie Schutzkonzept, Teamentwicklung, Inklusion oder Qualitätsentwicklung kann die gemeinsame Weiterbildung einen größeren Nutzen haben, weil anschließend nicht nur einzelne Mitarbeiter*innen versuchen müssen, neues Wissen in bestehende Strukturen zu übertragen.
Leitungen sollten deshalb prüfen, welche Fortbildungsbudgets und Trägermittel für eine Teamfortbildung zur Verfügung stehen.
Häufige Fragen zum Bildungsurlaub für Erzieher*innen
- Habe ich als Erzieher*in automatisch fünf Tage Bildungsurlaub?
Nein. Anspruch und Umfang richten sich nach dem Landesrecht. Unter anderem können Beschäftigungsdauer, Zahl der regelmäßigen Arbeitstage und Betriebsgröße eine Rolle spielen.
- Muss meine Kita den Kurs bezahlen?
Grundsätzlich nicht. Bei Bildungsurlaub zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Freistellung weiter. Kurs- und Reisekosten trägt normalerweise die teilnehmende Person. Eine freiwillige Kostenübernahme ist möglich.
- Kann die Kita nur einen Teil der Kosten übernehmen?
Ja. Arbeitgeber und Beschäftigte können beispielsweise einen Zuschuss, die Übernahme der Kursgebühr oder eine vollständige Finanzierung vereinbaren.
- Kann ich einen Online-Kurs als Bildungsurlaub nutzen?
Grundsätzlich kann das in verschiedenen Bundesländern möglich sein. Der konkrete Kurs beziehungsweise Anbieter muss jedoch die jeweiligen landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Gilt Bildungsurlaub auch für Teilzeitkräfte?Auch Teilzeitbeschäftigte können anspruchsberechtigt sein. Entscheidend ist häufig insbesondere die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage und nicht allein die wöchentliche Stundenzahl. Die konkrete Berechnung richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
- Was gilt in Bayern und Sachsen?
Bayern und Sachsen haben derzeit kein allgemeines gesetzliches Bildungsfreistellungsgesetz. Arbeitgeber können entsprechende Fortbildungen und Freistellungen jedoch freiwillig ermöglichen.
- Kann die Kita meinen Antrag wegen Personalmangels ablehnen?
Betriebliche Gründe können je nach Landesrecht eine Ablehnung des gewünschten Termins rechtfertigen. Ob ein konkreter Personalengpass dafür ausreicht, muss anhand der jeweiligen gesetzlichen Regelung und des Einzelfalls beurteilt werden.
- Muss der Bildungsurlaub mit meiner Arbeit in der Kita zusammenhängen?
Nicht zwingend in jedem Bundesland. Welche Bildungsbereiche anerkannt werden, unterscheidet sich erheblich. Neben beruflicher Weiterbildung können je nach Bundesland beispielsweise politische, kulturelle oder ehrenamtsbezogene Bildungsangebote möglich sein. Bei einer beruflichen Weiterbildung kann ein Bezug zur eigenen Tätigkeit allerdings ausdrücklich erforderlich sein.
Welche Bildungsurlaube wünschen sich pädagogische Fachkräfte?
Welche Themen fehlen bislang? Wie viel darf ein Bildungsurlaub kosten? Und sind für pädagogische Fachkräfte eher Online-Angebote oder Präsenzseminare interessant?
Wir möchten Bildungsurlaube finden oder entwickeln, die tatsächlich zu den Bedürfnissen von Erzieher*innen und anderen pädagogischen Fachkräften passen.
Teile uns deshalb unverbindlich mit:
- welches Thema dich interessiert,
- ob du Online- oder Präsenzangebote bevorzugst,
- welche Region infrage kommt,
- wie viele Tage die Weiterbildung dauern sollte,
- welches Budget du hast,
- ob du selbst bezahlst oder dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt,
- in welcher pädagogischen Position du arbeitest.
Mögliche Preisbereiche sind bis 250 Euro, 251 bis 400 Euro, 401 bis 600 Euro oder mehr als 600 Euro bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Die Angabe ist unverbindlich und keine Buchung!

